CEP-Wissenschaftlicher Ausschuss der EFSA
Tabelle: Auflistung nach EC-Nummern
Invertase Saccharomyces cerevisiae Stamm CNCM I-3399
Das Lebensmittelenzym β-Fructofuranosidase (β-d-Fructofuranosid-Fructohydrolase; EC 3.2.1.26) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Saccharomyces cerevisiae Stamm CNCM I-3399 von Kerry Ingredients & Flavours Ltd. hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllt die Voraussetzungen für die qualifizierte Sicherheitsvermutung (QPS) zur Risikobewertung. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die Exposition wurde auf bis zu 2,485 mg organische Feststoffe pro kg Körpergewicht (KG) und Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Da der Produktionsstamm die Voraussetzungen für QPS erfüllt und keine weiteren Bedenken bestehen, war das Gremium der Ansicht, dass für die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms keine toxikologischen Studien erforderlich sind. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurde eine Übereinstimmung mit einem Tomatenallergen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Tomatenallergikern, nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme β-fructofuranosidase from the non-genetically modified Saccharomyces cerevisiae strain CNCM I-3399. EFSA Journal, 22(12), e9128. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9128
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9128
18.12.2024 19.11.2024
EC 3.2.1.26 Invertase
EFSA-Q-2022-00627
TOS: 14.7%
spez.Akt.: 822 U/mg TOS
QPS-Status - keine TOX-Daten
Exposition: 2,485 mg TOS/kg bw.
und Tag
keine Sicherheitsbedenken
Fructanase Trichoderma reesei Stamm AR-577 GVO
Das Lebensmittelenzym Fructan-β-Fructosidase (β-d-Fructan-Fructohydrolase; EC 3.2.1.80) wird mit dem gentechnisch veränderten Trichoderma reesei-Stamm AR-577 von AB Enzymes GmbH hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Das Lebensmittelenzym ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern für die Herstellung von Backwaren und anderen Erzeugnissen auf Getreidebasis bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,181 mg gesamte organische Feststoffe (TOS)/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1000 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsmarge von mindestens 5495 ergibt. Eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms zu bekannten Allergenen wurde durchgeführt und es wurde keine Übereinstimmung gefunden. Bei der Herstellung des Lebensmittelenzyms wurde eine bekannte Quelle von Lebensmittelallergenen verwendet. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei Aufnahme über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme fructan β-fructosidase from the genetically modified Trichoderma reesei strain AR-577. EFSA Journal, 22(12), e9124. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9124
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9124
17.12.2024 20.11.2024
EC 3.2.1.80 Fructanase
EFSA-Q-2023-00423
Verarbeitung von Getreiden - Mehlen
TOS: 22.0%
spez. Akt. 14.0 FRU/mg TOS.
Exposition: 0,181 mg TOS/kg bw.
und Tag
NOAEL: 1000mg TOS/kg bw.
und Tag
MoE-Sicherheitsspanne: 5495
keine Sicherheitsbedenken
Xylanase Aspergillus oryzae Stamm NZYM-FB GVO
Das Lebensmittelenzym Endo-1,4-β-Xylanase (4-β-d-Xylan-Xylanohydrolase, EC 3.2.1.8) wird mit dem genetisch veränderten Aspergillus oryzae-Stamm NZYM-FB von Novozymes A/S hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits früher einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Aufgrund der Einführung einer neuen Methode zur Abschätzung der ernährungsbedingten Exposition gegenüber Lebensmittelenzymen im Jahr 2016 ersuchte die Europäische Kommission die EFSA, die Expositionsbewertung dieses Lebensmittelenzyms unter Anwendung dieser neuen Methode zu überarbeiten. In dieser Bewertung passte die EFSA die Verwendungszwecke dieses Lebensmittelenzyms an fünf Lebensmittelherstellungsverfahren an und berechnete die ernährungsbedingte Exposition neu. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in zwei Lebensmittelherstellungsprozessen entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die verbleibenden drei Prozesse geschätzt. Sie wurde auf bis zu 0,383 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung berechnet. In Verbindung mit dem zuvor gemeldeten Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (106 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die niedrigste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 277. Auf der Grundlage der revidierten Expositionsabschätzung, der daraus errechneten Expositionsspanne und der früheren Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA FEZ Panel 2024): Revised dietary exposure assessment of the food enzyme endo 1,4-β-xylanase from the genetically modified Aspergillus oryzae strain NZYM-FB. EFSA Journal, 22(12), e9163. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9163
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9163
16.12.2024 03.12.2024
EC 3.2.1.8 Xylanase
EFSA-Q-2024-00607
Neue Expositionsbewertung
Exposition: 0,383 mg TOS/kg bw.
und Tag
MoE-Sicherheitsspanne 277
keine Sicherheitsbedenken
Polygalacturonase und β-Glucosidase Aspergillus tubingensis Stamm ARO
Das Lebensmittelenzym, das Endo-Polygalacturonase und β-Glucosidase (EC 3.2.1.15 und EC 3.2.1.21) enthält, wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus tubingensis Stamm ARO von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus hergestellt. Es ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,609 mg gesamte organische Feststoffe (TOS)/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 2217 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was eine Expositionsspanne von mindestens 3640 ergibt. Eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz der Lebensmittelenzyme mit bekannten Allergenen ergab vier Übereinstimmungen mit Lebensmittelallergenen und 22 Übereinstimmungen mit Atemwegsallergenen. Bei der Herstellung der Lebensmittelenzyme wurden bekannte Quellen von Lebensmittelallergenen verwendet. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme containing endo-polygalacturonase and β-glucosidase from the non-genetically modified Aspergillus tubingensis strain ARO. EFSA Journal, 22(12), e9125. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9125
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9125
16.12.2024 20.11.2024
EC 3.2.1.15 Polygalacturonase
EC 3.2.1.21 ß-Glucosidase
EFSA-Q-2023-00657
Verwendung in 5 Verarbeitungs-prozesse
TOS: 12.9%
spez. Akt.: Polygalacturonase
0.34 PGU/mg TOS
ß-glucosidase
29.6 WBDG/mg TOS
Exposition: 0,609 mg TOS/kg bw.
und Tag
NOAEL: 2217 mg TOS/kg bw.
und Tag
MoE-Sicherheitsspanne: 3640
keine Sicherheitsbedenken
Xylanase Bacillus subtilis Stamm AR-153 GVO
Das Lebensmittelenzym Endo-1,4-β-Xylanase (4-β-d-Xylan-Xylanohydrolase; EC 3.2.1.8) wird mit dem gentechnisch veränderten Bacillus subtilis Stamm AR-153 von der AB Enzymes GmbH hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Der Produktionsstamm erfüllt die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS). Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen an gesamten organischen Feststoffen (TOS) während eines Lebensmittelherstellungsprozesses entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die übrigen drei Prozesse berechnet. Die Exposition wurde auf bis zu 0,463 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag für die europäische Bevölkerung geschätzt. In Anbetracht des QPS-Status des Produktionsstamms und der Tatsache, dass der Herstellungsprozess des Lebensmittelenzyms unbedenklich ist, hielt das Gremium Toxizitätstests für unnötig. Eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms zu bekannten Allergenen wurde durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzym endo-1,4-β-xylanase from the genetically modified Bacillus subtilis strain AR-153. EFSA Journal, 22(12), e9123. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9123
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9123
13.12.2024 13.11.2024
EC 3.2.1.8 Xylanase
EFSA-Q-2023-00307
Verwendung in 4 Verarbeitungs-
prozessen
TOS: 18.6%
spez. Akt. : 4.3 XylH/mg TOS
QPS-Status - keine TOX-Daten
Exposition: 0,463 mg TOS/kg bw.
und Tag
keine Sicherheitsbedenken
Xylanase
Trichoderma citrinoviride Stamm HBI-TX01
Das Lebensmittelenzym Endo-1,4-β-Xylanase (4-β-d-Xylan-Xylanohydrolase; EC 3.2.1.8) wird mit dem Trichoderma citrinoviride Stamm HBI-TX01 von HBI Enzymes Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da bei zwei Lebensmittelherstellungsverfahren Restmengen von Lebensmittelenzym-total organic solids (TOS) entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die beiden übrigen Verfahren berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 1,488 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Die Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1101 mg TOS/kg Körpergewicht, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 740 ergab. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Im Herstellungsprozess wurden bekannte Quellen von Lebensmittelallergenen verwendet. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme endo-1,4-β-xylanase from the non-genetically modified Trichoderma citrinoviride strain HBI-TX01. EFSA Journal, 22(12), e9127. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9127
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9127
12.12.2024 20.11.2024
EC 3.2.1.8 Xylanase
EFSA-Q-2022-00869
Verwendung in 4 Verarbeitungs-
prozessen
Exposition: 1,488 mg TOS/kg bw.
und Tag
NOAEL: 1101 mg TOS/kg bw.
und Tag
MoE- Sicherheitsspanne: 740
Keine Sicherheitsbedenken
Glucoseoxidase Trichoderma reesei Stamm AR-352 GVO
Das Lebensmittelenzym Glucoseoxidase (β-d-Glucose: Sauerstoff-1-Oxidoreduktase; EC 1.1.3.4) wird mit dem gentechnisch veränderten Trichoderma reesei Stamm AR-352 von der AB Enzymes GmbH hergestellt. In einem früheren Gutachten konnte das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme und Verarbeitungshilfsstoffe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit nicht feststellen, dass das Lebensmittelenzym keine rekombinante DNA aus dem Produktionsstamm enthält, da die Nachweisgrenze der angewandten Methodik unklar war. Die vom Antragsteller vorgelegten neuen Daten zeigten, dass in dem Lebensmittelenzym keine DNA aus dem Produktionsstamm mit einer Nachweisgrenze gefunden wurde, die den Anforderungen der geltenden Leitlinien entspricht. Auf der Grundlage der neuen Daten kommt das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym frei von rekombinanter DNA aus dem Produktionsstamm ist.
FEZ Panel (2024): Revised safety evaluation of the food enzyme glucose oxidase from the genetically modified Trichoderma reesei strain AR-352. EFSA Journal, 22(12), e9122. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9122
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9122
11.12.2024 19.11.202
EC 1.1.3.4 Glucoseoxidase
EFSA- Q-2021-00298,
EFSA- Q-2024-00167
Lebensmittelenzym frei von rDNA
keine Sicherheitsbedenken
Xylanase Bacillus subtilis Stamm LMG S-24584 GVO
Das Lebensmittelenzym Endo-1,4-β-Xylanase (4-β-d-Xylan-Xylanohydrolase, EC 3.2.1.8) wird mit dem gentechnisch veränderten Bacillus subtilis Stamm LMG S-24584 von Puratos NV hergestellt. In einem früheren Gutachten stellte das Gremium das Vorhandensein von rekombinanter DNA in allen getesteten Lebensmittelenzymchargen fest. In der Folge änderte der Antragsteller das Herstellungsverfahren für das Lebensmittelenzym und legte neue Daten vor. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken, und der Produktionsstamm erfüllt die Anforderungen des QPS-Konzepts für die Sicherheitsbewertung. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern zur Herstellung von Backwaren bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition wird für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,010 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Da keine Bedenken hinsichtlich der mikrobiellen Quelle und ihrer genetischen Veränderungen oder des Herstellungsprozesses geäußert wurden, hielt das Gremium toxikologische Tests für die Bewertung dieses Lebensmittelenzyms nicht für erforderlich. Eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms zu bekannten Allergenen wurde durchgeführt und ergab keine Übereinstimmung. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Revised safety evaluation of the food enzyme endo-1,4-β-xylanase from the genetically modified Bacillus subtilis strain LMG S-24584 produced by a modified process. EFSA Journal, 22(12), e9126. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9126
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9126
11.12.2024 20.11.2024
EC 3.2.1.8 Xylanase
EFSA-Q-2023-00878
Verarbeitung von Getreiden
QPS-Organismus -keine TOX
Exposition: 0,010 mg TOS/kg bw.
und Tag
enthält keine rDNA
keine Sicherheitsbedenken
Transglutaminase Streptomyces mobaraensis Stamm AE-BTG
Das Lebensmittelenzym Glutaminase (Protein-Glutamin: Amin-γ-Glutamyltransferase; EC 2.3.2.13) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten S. mobaraensis Stamm AE-BTG von AJINOMOTO EUROPE SAS hergestellt. Das Lebensmittelenzym war frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in neun Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,398 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium ermittelte einen Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung von 538 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 1351 ergibt. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Bei der Herstellung des Lebensmittelenzyms wurden bekannte Quellen von Lebensmittelallergenen verwendet, und das Gremium war der Ansicht, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024). Safety evaluation of the food enzyme protein-glutamine γ-glutamyltransferase from the non-genetically modified Streptomyces mobaraensis strain AE-BTG. EFSA Journal, 22(12), e9083. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9083
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9083
02.12.2024 16.10.2024
EC 2.3.2.13 Transglutaminase
EFSA-2015 00095
Verwendung für 9 Verarbeitungs-prozesse
TOS: 57%
spez. Akt.: 20.2 U/mg TOS
Exposition: 0.398 mg TOS/kg bw
und Tag
NOEAL: 538 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE-Sicherheitsspanne 1351
Keine Sicherheitsbedenken
α-Amylase Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-BAA
Das Lebensmittelenzym α-Amylase (4-α-d-Glucan-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mikroorganismus Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-BAA von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf ein weiteres Verfahren auszuweiten und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt neun Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen sieben Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung mit bis zu 5,833 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag berechnet. Auf der Grundlage der früheren Bewertung, der Auswertung der neuen Daten und der revidierten ernährungsbedingten Exposition kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme α-amylase from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AE-BAA. EFSA Journal, 22(11), e9079. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9079
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9079
14.11.2024 16.10.2024
EC 3.2.1.1 α-Amylase
EFSA-Q-2022-00574
EFSA-Q-2015-00846
Erweiterung des Verwendungs-
spektrum um 1 Verfahren
Gesamtexposition: 5,833 mg Tos/
kg bw und Tag
Keine Sicherheitsbedenken
Glucan-1,4-α-Glucosidase Aspergillus niger Stamm DP-Azh100
Das Lebensmittelenzym Glucan-1,4-α-Glucosidase (4-α-d-Glucan-Glucohydrolase; EC 3.2.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm DP-Azh100 von Genencor International B.V. hergestellt. Es wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus angesehen. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) in zwei Verfahren entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die beiden verbleibenden Verfahren berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 1,390 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei der höchsten getesteten Dosis von 1000 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsmarge von mindestens 719 führte. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms zu bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurde eine Übereinstimmung mit einem Atemwegsallergen gefunden. Bei der Herstellung des Lebensmittelenzyms wurden bekannte Quellen von Lebensmittelallergenen verwendet. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024). Safety evaluation of the food enzyme glucan-1,4-α-glucosidase from the non-genetically modified Aspergillus niger strain DP-Azh100. EFSA Journal, 22(11), e9082. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9082
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9082
13.11.2024 16.10.2024
EC 3.2.1.3 Glucan-Glucosidase
EFSA-Q-2023-00177
Verwendung für 4 Verarbeitungs-
prozesse
TOS 29.8%
spez. Akt.: 1.6 GAU/mg TOS
Exposition: 1,39 mg TOS/kg bw
und Tag
NOEAL: 1000 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE - Sicherheitsspanne 719
keine Sicherheitsbedenken
α-Amylase Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-BAA
Das Lebensmittelenzym α-Amylase (4-α-d-Glucan-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mikroorganismus Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-BAA der Firma Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsverfahren bestimmt. Da in zwei Prozessen Restmengen des Lebensmittelenzyms (TOS) entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die verbleibenden sechs Lebensmittelherstellungsprozesse berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,842 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Der Produktionsstamm des Lebensmittelenzyms erfüllt die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS) für die Sicherheitsbewertung. In Ermangelung anderer Bedenken war das Gremium daher der Ansicht, dass für die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms keine toxikologischen Studien erforderlich sind. Es wurde nach einer Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen gesucht und eine Übereinstimmung mit einem Atemwegsallergen gefunden. Bei der Herstellung wurden bekannte Quellen von Lebensmittelallergenen verwendet, und das Gremium war der Ansicht, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei lebensmittelbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme α-amylase from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AE-BAA. EFSA Journal, 22(11), e9080. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9080
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9080
11.11.2024 16.10.2024
EC 3.2.1.1 α-Amylase
EFSA-Q-2022-00574
EFSA-Q-2015-00846
Verwendung in 8 Verarbeitungs-prozessen
TOS 84.6%
spez.Akt.: 135.5 Unit/mg TOS
Exposition: 0,842 mg TOS/kg bw
und Tag
QPS-Organismus -Keine TOX-Daten notwendig
Keine Sicherheitsbedenken
α-Amylase Bacillus amyloliquefaciens Stamm UN-01
Das Lebensmittelenzym α-Amylase (4-α-d-Glucan-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mikroorganismus Bacillus amyloliquefaciens Stamm UN-01 von Nagase (Europa) GmbH hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllte die Voraussetzungen für die qualifizierte Sicherheitsvermutung, und der Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms gab keinen Anlass zur Besorgnis, so dass das Gremium toxikologische Untersuchungen für unnötig hielt. Das Enzym ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da bei zwei Verfahren Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die übrigen drei Lebensmittelherstellungsverfahren berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,434 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurde eine Übereinstimmung mit einem Atemwegsallergen gefunden. Bei der Herstellung des Lebensmittelenzyms wurden bekannte Quellen von Lebensmittelallergenen verwendet. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024). Safety evaluation of the food enzyme. EFSA Journal, 22(11), e9081. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9081
08.11.2024 15.10.2024
EC 3.2.1.1 alpa-Amylase
EFSA-Q-2022-00599
Anwendung in 5 Verarbeitungs-
prozessen
TOS: 68.2%
spez. Akt.: 1746 DUN/mg TOS
Exposition: 0,434 mg TOS/kg bw.
und Tag
QPS.-Status -keine TOX-Daten
keine Sicherheitsbedenken
Endo-Polygalacturonase, Pektinesterase, Pektinlyase, α-l-Arabinofuranosidase
Aspergillus niger Stamm PEC
Das Lebensmittelenzym weist vier Aktivitäten auf: Endo-Polygalacturonase ((1-4)-α-d-Galacturonan-Glycanohydrolase (Endo-Spaltung); EC 3.2.1.15), Pektinesterase (Pektin-Pektylhydrolase; EC 3.1.1. 11), Pektinlyase ((1-4)-6-O-Methyl-α-d-galacturonan-Lyase; EC 4.2.2.10) und nicht-reduzierende α-l-Arabinofuranosidase (α-l-Arabinofuranosid nicht-reduzierendes Ende α-l-Arabinofuranosidase; EC 3.2.1.55). Es wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm PEC von DSM Food Specialties B.V. gewonnen. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in drei Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf vier weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt sieben Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in einem Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen sechs Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,612 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. In Verbindung mit dem zuvor gemeldeten Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (204 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 333. Auf der Grundlage der früheren Bewertung, der Auswertung der neuen Daten und der revidierten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of a food enzyme containing activities endo-polygalacturonase, pectinesterase, pectin lyase and non-reducing end α-l-arabinofuranosidase from the non-genetically modified Aspergillus niger strain PEC. EFSA Journal, 22(10), e9039. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9039
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9039
25.10.2024 19.09.2024
EC 3.2.1.15 Endo-
Polygalacturonase
EC 3.1.1.11 Pektinesterase
EC 4.2.2.10 Pektinlyase
EC 3.2.1.55 Arabinofuranosi-
dase
EFSA-Q-2023-00658
EFSA-Q-2021-00587
Erweiterung des Anwendungs-
spektrum
Exposition: 0.612 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE - Sicherheizspanne 333
Keine Sicherheitsbedenken
Lipase Limtongozyma cylindracea Stamm AE-LAYH
Das Lebensmittelenzym, eine Triacylglycerol-Lipase (Triacylglycerol-Acylhydrolase; EC 3.1.1.3), wird mit dem nicht gentechnisch veränderten (B) von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Es ist für die Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen von Lebensmittelenzym-gesamten organischen Feststoffen (TOS) in einem Prozess entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die übrigen fünf Lebensmittelherstellungsprozesse berechnet. Sie wurde auf bis zu 0,315 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Da der Produktionsstamm die Voraussetzungen für die Annahme der Unbedenklichkeit nach dem QPS-Konzept (Quality Presumption of Safety) für die Sicherheitsbewertung erfüllt und keine Probleme im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms festgestellt wurden, hielt das Gremium außer der Bewertung der Allergenität keine weiteren toxikologischen Studien für erforderlich. Es wurde eine Homologiesuche nach der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit denen bekannter Allergene durchgeführt und eine Übereinstimmung mit einem Bienengiftallergen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen durch Nahrungsmittelexposition, insbesondere bei Personen, die auf Honig allergisch reagieren, nicht ausgeschlossen werden kann, aber als gering einzustufen ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten, des QPS-Status des Produktionsstamms und der Tatsache, dass der Herstellungsprozess des Lebensmittelenzyms keinen Anlass zu Bedenken gibt, kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024). Safety evaluation of the food enzyme triacylglycerol lipase from the non-genetically modified Limtongozyma cylindracea strain AE-LAYH (B). EFSA Journal, 22(10), e8937. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8937
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8937
16.10.2024 19.09.2024
EC 3.1.1.3 Lipase
EFSA-Q-2014-00113
Verwendung für 6 Verarbeitungs-
prozesse
TOS: 23.5%
spez. Akt.: 1684 Units/mg TOS
Exposition: 0,315 mg TOS/kg bw
und Tag
QPS-Organismus -Keine TOX-Daten
Keine Sicherheitsbedenken
Carboxypeptidase C Aspergillus niger Stamm PEG GVO
Das Lebensmittelenzym Carboxypeptidase C (EC 3.4.16.5) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm PEG von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Verwendung in neun Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 2,053 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Die Toxizitätsstudien wurden mit einer aus dem A. niger-Stamm XEA gewonnenen Xylanase durchgeführt. Das Gremium hielt dieses Lebensmittelenzym für einen geeigneten Ersatz für die in den toxikologischen Studien zu verwendende Carboxypeptidase, da beide Stämme vom selben Empfängerstamm abstammen, die Lage der Inserts vergleichbar war, keine partiellen Inserts vorhanden waren und die Produktionsmethoden im Wesentlichen gleich waren. Die Genotoxizitätstests gaben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1850 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 901 führte. Es wurde eine Homologiesuche nach der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms zu bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurde eine Übereinstimmung mit einem Weizenallergen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die Nahrungsmittelexposition nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Weizenallergikern, dass die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme from the genetically modified. EFSA Journal, 22(10), e9038. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9038
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9038
16.10.2024 19.09.2024
EC 3.4.16.5 Carboxypeptidase C
EFSA- Q-2021- 00315,
EFSA- Q-2015- 00445
Für neun Verarbeitungsprozesse vorgesehen
TOS: 10.2%
spez. Akt. 44.1 U/mg TOS
Exposition: 2,053 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 1850 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE /Sicherheitsspanne 901
Keine Sicherheitsbedenken
Endonuclease Penicillium citrinum Stamm NP 11–15
Das Lebensmittelenzym Endonuklease (Aspergillus nuclease S1; EC 3.1.30.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Penicillium citrinum Stamm NP 11-15 von Shin Nihon Chemical Co. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Hefe und Hefeprodukten bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,006 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1010 mg TOS/kg KG pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 168.333 führte. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die Nahrungsmittelexposition nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Personen, die gegen Penicillium allergisch sind. Die Wahrscheinlichkeit solcher Reaktionen wird jedoch nicht größer sein als die Wahrscheinlichkeit allergischer Reaktionen auf Penicillium. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme endonuclease from the non-genetically modified Penicillium citrinum strain NP 11–15. EFSA Journal, 22(10), e9032. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9032
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9032
10.10.2024 18.09.2024
EC 3.1.30.1 Endonuclease
EFSA- Q-2015- 00845
Verarbeitung von Hefen und Hefeprodukten
TOS: 10.2%
spez. Akt.: 607.7 U/mg TOS
Exposition: 0,006 mg TOS/ kg bw
und Tag
NOAEL: 1010 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE/Sicherheitspanne 168333
Keine Sicherheitsbedenken
Lipase Aspergillus tubingensis Stamm NL151
Das Lebensmittelenzym Triacylglycerol-Lipase (Triacylglycerol-Acylhydrolase; EC 3.1.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus tubingensis-Stamm NL151 von Shin Nihon Chemical Co., Ltd. hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus hergestellt. Es ist für die Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,278 mg gesamte organische Feststoffe (TOS)/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1669 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 6004 führte. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024). Safety evaluation of the food enzyme triacylglycerol lipase from the non-genetically modified Aspergillus tubingensis strain NL151. EFSA Journal, 22(10), e9035. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9035
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9035
10.10.2024 18.09.2024
EC 3.1.1.3 Lipase
EFSA- Q-2016- 00654
Für sechs Verarbeitungsprozesse vorgesehen
TOS: 16.7%
spez. Akt.: 129.2 U/mg TOS.
Exposition: 0,278 mg TOS/Kg bw
und Tag
NOAEL: 1169 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE /Sicherheitsspanne: 6004
Keine Sicherheitsbedenken
β-Glucanase Talaromyces versatilis Stamm PF8
Das Lebensmittelenzym Endo-1,3(4)-β-Glucanase (3-(1-3;1-4)-β-d-Glucan 3(4)-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.6) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Talaromyces versatilis Stamm PF8 von der Erbslöh Geisenheim AG hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus hergestellt. Es ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde bei der europäischen Bevölkerung mit bis zu 0,110 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 2229 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 20.264 ergab. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurden vier Übereinstimmungen mit Atemwegs- oder Kontaktallergenen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei Nahrungsmittelexposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme endo-1,3(4)-β-glucanase from the non-genetically modified Talaromyces versatilis strain PF8. EFSA Journal, 22(10), e9033. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9033
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.903
09.10.2024 18.09.2024
EC 3.2.1.6 ß-Glucanase
EFSA- Q-2015- 00663
Für vier Verarbeitungsprozesse vorgesehen
TOS: 20.9%
spez. Akt: 4.0 β-glucanase-U/mg
TOS.
Exposition: 0,110 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 2229 mg TOS/kg bw
und Tag
Keine Sicherheitsbedenken
β-Glucosidase Penicillium guanacastense Stamm AE-GLY.
Das Lebensmittelenzym β-Glucosidase (β-d-Glucosid-Glucohydrolase, EC 3.2.1.21) wird mit dem nicht genetisch veränderten Stamm von Penicillium guanacastense AE-GLY der Firma Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym war bereits Gegenstand einer früheren Sicherheitsbewertung, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass die Verwendung dieses Lebensmittelenzyms in vier Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Der Antragsteller beantragte daraufhin, die Verwendung auf drei weitere Verfahren auszudehnen und die Verwendungsmengen zu überprüfen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt sieben Lebensmittelherstellungsverfahren. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung mit bis zu 0,206 mg organisch gebundener Gesamtfeststoffe (TOS)/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. Auf der Grundlage der früheren Bewertung, der Bewertung der neuen Daten und der revidierten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme β-glucosidase from the non-genetically modified Penicillium guanacastense strain AE-GLY. EFSA Journal, 22(10), e9040.
https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9040
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9040
07.10.2024 19.09.2024
EC 3.2.1.21 ß-Glucosidase
EFSA- Q-2023- 00382
Erweiterung des Anwendungs-
spektrum, drei neue Prozessbe-
reiche
Exposition: 0,206 mg TOS/kg bw
und Tag
keine Sicherheitsbedenken
β-Galaktosidase Bacillus licheniformis Stamm DSM 34099 GVO
Das Lebensmittelenzym β-Galaktosidase (β-d-Galaktosid-Galaktohydrolase; EC 3.2.1.23) wird mit dem genetisch veränderten Bacillus licheniformis-Stamm DSM 34099 von Kerry Group Services International, Ltd. (KGSI) HERGESTELLT. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Der Produktionsstamm erfüllte die Anforderungen für die qualifizierte Sicherheitsvermutung (QPS). Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in zwei Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 7,263 mg organische Feststoffe pro kg Körpergewicht und Tag geschätzt. In Anbetracht des QPS-Status des Produktionsstamms und der Tatsache, dass der Herstellungsprozess des Lebensmittelenzyms keine Bedenken aufwirft, hielt das Gremium Toxizitätstests mit Ausnahme einer Bewertung der Allergenität für unnötig. Es wurde eine Suche nach der Identität der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurde eine Übereinstimmung mit einem Lebensmittelallergen aus der Kiwifrucht gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Kiwi sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme β-galactosidase from the genetically modified Bacillus licheniformis strain DSM 34099. EFSA Journal, 22(8), e8949. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8949
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8949
07.08.2024 13.06.2024
EC 3.2.1.23 ß-Galaktosidase
EFSA-Q-2023-00443
Zwei Verarbeitungsprozesse
TOS: 9.2%
spez. Akt.: 1479 BLU/mg TOS
Exposition: 7,263 mg TOS/kg bw.
und Tag
QPS-Status, daher keine TOX-Daten
keine Sicherheitsbedenken
Glucan 1,4-α-Maltohydrolase Saccharomyces cerevisiae Stamm LALL-MA+ GVO
Das Lebensmittelenzym Glucan-1,4-α-Maltohydrolase (4-α-d-Glucan-α-Maltohydrolase; EC 3.2.1.133) wird mit dem gentechnisch veränderten Saccharomyces cerevisiae Stamm LALL-MA+ von der Danstar Ferment AG hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und dessen DNA. Es soll bei der Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern zur Herstellung von Backwaren verwendet werden. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,014 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. In Anbetracht des QPS-Status des Produktionsstamms und der Tatsache, dass der Herstellungsprozess des Lebensmittelenzyms unbedenklich ist, hielt das Gremium Toxizitätstests für unnötig. Es wurde eine Suche nach der Identität der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurden vier Übereinstimmungen gefunden, drei mit Atemwegsallergenen und eine mit einem Allergen aus der Stechmücke (injiziert). Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei Exposition über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme glucan 1,4-α-maltohydrolase from the genetically modified Saccharomyces cerevisiae strain LALL-MA+. EFSA Journal, 22(8), e8935. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8935
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8935
05.08.2024 03.07.2024
EC 3.2.1.133 Glucan-1,4-α-d-
Glucan-α-Maltohydrolase
EFSA-Q-2023-00533
TOS: 3.4%
spec- Akt.: 1507 LBJPU/mg TOS
Exposition: 0.014 mg TOS/kg bw.
und Tag
QPS-Status, daher keine TOX-Daten
keine Sicherheitsbedenken
α-Amylase Cellulosimicrobium funkei Stamm AE-AMT
Das Lebensmittelenzym α-Amylase (4-α-d-Glucan-Glucanohydrolase, d. h. EC 3.2.1.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Cellulosimicrobium funkei-Stamm AE-AMT von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass das Lebensmittelenzym bei der Verwendung in sieben Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf drei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt zehn Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in einem Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen neun Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,049 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. In Verbindung mit dem zuvor gemeldeten Wert, bei dem keine schädlichen Auswirkungen beobachtet wurden (230 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis), ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 4694. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der überarbeiteten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA FEZ Panel ((2024): Safety evaluation of a second extension of use of the food enzyme α-amylase from the non-genetically modified Cellulosimicrobium funkei strain AE-AMT. EFSA Journal, 22(7), e8948. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8948
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8948
31.07.2024 04.07.2024
EC 3.2.1.1 α-Amylase
EFSA-Q-2023-00663
EFSA-Q-2022-00532
EFSA-Q-2014-00544
Erweiterung des Anwendungs- bereiches um 3 Verfahren; insgesamt 10 Verfahren
Exposition: 0,049 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 230 mg/kg bw
und Tag
MoE - Sicherheitsspanne: 4694
keine Sicherheitsbedenken
Lipase Aspergillus luchuensis Stamm AE-L
Das Lebensmittelenzym Triacylglycerinlipase (Triacylglycerin-Acylhydrolase; EC 3.1.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus luchuensis-Stamm AE-L von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei Verwendung in einem Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf vier weitere Verfahren auszudehnen und die bisherige Verwendungsmenge zu ändern. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt fünf Lebensmittelherstellungsverfahren. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,458 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. In Verbindung mit dem zuvor gemeldeten Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (1726 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine revidierte Expositionsmarge von mindestens 3769. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme triacylglycerol lipase from the non-genetically modified Aspergillus luchuensis strain AE-L. EFSA Journal, 22(7), e8945. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8945
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8945
31.07.2024 04.07.2024
EC 3.1.1.3 Lipase
EFSA-Q-2023-00557
EFSA-Q-2015-00276
Erweiterung des Anwendungs-bereiches - 5 Verfahren
Exposition: 0,458 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 1726 mg TOS/kg bw
und Tag
MOE - Sicherheitsspanne: 3769
keine Sicherheitsbedenken
Pullulanase Pullulanibacillus naganoensis Stamm AE-PL
Das Lebensmittelenzym Pullulanase (Pullulan-6-α-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.41) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Pullulanibacillus naganoensis-Stamm AE-PL von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits früher einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei Verwendung in einem Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf sieben weitere Verfahren auszudehnen und die bisherige Verwendungsmenge zu ändern. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt acht Lebensmittelherstellungsverfahren. Da bei zwei Lebensmittelherstellungsverfahren die gesamte organische Feststoffmenge (TOS) des Lebensmittelenzyms nicht in die fertigen Lebensmittel gelangt, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die verbleibenden sechs Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde auf bis zu 0,004 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung berechnet. Das Gremium bewertete die im vorangegangenen Antrag vorgelegte Studie zur oralen Toxizität bei wiederholter Verabreichung über 90 Tage an Ratten und stellte fest, dass bei 643 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine nachteiligen Auswirkungen beobachtet wurden. Verglichen mit der berechneten ernährungsbedingten Exposition ergab dies eine Expositionsmarge von mindestens 160.750. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym im Rahmen des revidierten Verwendungszwecks keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme pullulanase from the non-genetically modified Pullulanibacillus naganoensis strain AE-PL. EFSA Journal, 22(7), e8947. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8947
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8947
31.07.2024 04.07.2024
EC 3.2.1.41 Pullulanase
EFSA- Q-2023-00662
EFSA- Q-2015- 00451
Erweiterung des Anwendungs-bereiches
Exposition: 0,004 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 643 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE - Sicherheitsspanne: 160750
keine Sicherheitsbedenken
Oryzin Aspergillus ochraceus Stanmm AE-P
Das Lebensmittelenzym Oryzin (EC 3.4.21.63) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus ochraceus Stamm AE-P von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits früher einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in neun Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf ein zusätzliches Verfahren auszuweiten, zwei Lebensmittelverfahren zurückzuziehen und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung hat die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt acht Lebensmittelherstellungsverfahren aktualisiert. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,354 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. In Verbindung mit dem im früheren Gutachten angegebenen Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (1862 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 5260. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme EFSA Journal, 22(7), e8940. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8940
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8940
24.07-2024 04.07.2024
EC 3.4.21.63 Oryzin
EFSA-Q-2023-00006
Erweiterug des Anwendungs- spektrums
Exposition: 0,354 mg TOS/kg bw.
und Tag
MoE-Sicherheitsspanne 5260
Keine Sicherheitsbedenken
Thermolysin Anoxybacillus caldiproteolyticus Stamm AE-TP
Das Lebensmittelenzym Thermolysin (EC. 3.4.24.27) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Anoxybacillus caldiproteolyticus-Stamm AE-TP von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf ein zusätzliches Verfahren auszuweiten, zwei Verfahren zurückzuziehen und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung hat die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt sieben Lebensmittelherstellungsverfahren aktualisiert. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,989 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. In Verbindung mit dem im vorherigen Gutachten angegebenen Wert, bei dem keine schädlichen Auswirkungen beobachtet wurden (700 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die mittlere getestete Dosis), errechnete das Gremium eine überarbeitete Expositionsspanne von mindestens 708. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme thermolysin from the non-genetically modified Anoxybacillus caldiproteolyticus strain AE-TP. EFSA Journal, 22(7), e8939. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8939
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8939
24.07.2024 04.07.2024
EC 3.4.24.27 Thermolysin
EFSA-Q-2023-00003
Änderungen im Anwendungsbereich
Exposition: 0,989 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE- Sicherheitsspanne: 708
keine Sicherheitsbedenken
Lipase Rhizopus arrhizus Stamm AE-TL(B)
Das Lebensmittelenzym Triacylglycerinlipase (Triacylglycerin-Acylhydrolase; EC 3.1.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Rhizopus arrhizus-Stamm AE-TL(B) von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits früher einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei Verwendung in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf vier weitere Verfahren auszuweiten und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt sechs Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms aus einem Lebensmittelherstellungsverfahren entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen fünf Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,086 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. In Verbindung mit dem im früheren Gutachten angegebenen Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (1960 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 22,791. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme triacylglycerol lipase from the non-genetically modified Rhizopus arrhizus strain AE-TL(B). EFSA Journal, 22(7), e8944. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8944
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8944
24.07.2024 04.07.2024
EC 3.1.1.3 Lipase
EFSA-Q-2023-00370
Erweiterung der Anwendungen auf 6 Bereiche
Exposition: 0,086 mg TOS/kg bw.
und Tag
MoE - Sicherheitsspanne: 22791
keine Sicherheitsbedenken
Lysophospholipase Trichoderma reesei Stamm DP-Nyc81 GVO
Das Lebensmittelenzym Lysophospholipase (2-Lysophosphatidylcholin-Acylhydrolase, EC 3.1.1.5) wird mit dem gentechnisch veränderten Trichoderma reesei Stamm DP-Nyc81 von Genencor International B.V. hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern zur Herstellung von Glukosesirupen und anderen Stärkehydrolysaten bestimmt. Da bei diesen Lebensmittelherstellungsprozessen Restmengen an organischen Feststoffen aus den Lebensmittelenzymen entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nicht berechnet und toxikologische Untersuchungen wurden als unnötig erachtet. Es wurde eine Suche nach der Identität der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme lysophospholipase from the genetically modified Trichoderma reesei strain DP-Nyc81. EFSA Journal 22 (7), e8936. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8936
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8936
22.07.2024 03.07.2024
EC 3.1.1.5 Lysophospholipsase
EFSA-Q-2023-00449
TOS: 24.2%
spez. Akt.: 5937 PL/mg TOS.
TOS wird bei den Anwendungsprozessen vollständig entfernt, daher keine Exposition und keine TOX-Daten erforderlich.
Keine Sicherheitsbedenken
Asparaginase Aspergillus niger Stamm ASP GVO
Das Lebensmittelenzym Asparaginase (L-Asparagin-Amidohydrolase; EC 3.5.1.1) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm ASP von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA betrachtet. Das Lebensmittelenzym soll zur Verhinderung der Acrylamidbildung in Lebensmitteln und bei der Verarbeitung von Hefe und Hefeprodukten verwendet werden. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,792 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei der höchsten getesteten Dosis von 1038 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 1311 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme asparaginase from the genetically modified Aspergillus niger strain ASP. EFSA Journal, 22(7), e8874. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8874
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8874
15.07.2024 13.06.2024
EC 3.5.1.1 Asparaginase
EFSA- Q-2021- 00176
EFSA- Q-2013- 00895 (alt)
TOS: 22.3%
spez. Akt.: 38.1 ASPU/mg TOS.
Ein Anwendungsbereich - Vermeidung der Acrylbildung
Exposition: 0,792 mg TOS/kg bw
und Tag
NOEEL: 1038 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE- Sicherheitsspanne: 1311
keine Sicherheitsbedenken
Laccase Trametes hirsuta Stamm AE-OR
Das Lebensmittelenzym Laccase (Benzoldiol:Sauerstoff-Oxidoreduktase, d. h. EC 1.10.3.2) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Trametes hirsuta-Stamm AE-OR von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf drei weitere Verfahren auszuweiten und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt neun Lebensmittelherstellungsverfahren. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,030 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. Ausgehend von dem zuvor gemeldeten Wert, bei dem keine schädlichen Auswirkungen beobachtet wurden (862 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis), leitete das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 28,733 ab. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme laccase from the non-genetically modified Trametes hirsuta strain AE-OR. EFSA Journal 22 (7), e8869. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8869
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8869
11.07.2024 12.06.2024
EC 1.10.3.2 Laccase
EFSA-Q-2023-00383
EFSA-Q-2015-00694
Erweiterung des Anwendungsbereiches auf drei Verwendungen
Exposition: 0,03 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 862 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE - Sicherheitsspanne 28733
keine Sicherheitsbedenken
Lipase Penicillium caseifulvum Stamm AE-LRF
Das Lebensmittelenzym Triacylglycerinlipase (Triacylglycerin-Acylhydrolase; EC 3.1.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Penicillium caseifulvum-Stamm AE-LRF von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus hergestellt. Es ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,013 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 69 mg TOS/kg KG pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 5308 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium stellte jedoch fest, dass Spuren von ■■■■■, das bei der Herstellung von Triacylglycerinlipase verwendet wird, in dem Lebensmittelenzym enthalten sein können. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Personen, die gegen Fisch sensibilisiert sind. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme triacylglycerol lipase from the non-genetically modified. EFSA Journal, 22(7), e8877. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8877
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8877
05.07.2024 13.06.2024
EC 3.1.1.3 Lipase
EFSA-Q-2014-00545
TOS: 2.5%
spez. Akt.: 839 U/mg TOS.
Exposition: 0,013 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 69 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE-Sicherhitsspanne: 5308
keine Sicherheitsbedenken
Bacillolysin Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-NP
Das Lebensmittelenzym Bacillolysin (EC 3.4.24.28) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-NP von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in dreizehn Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, seine Verwendung auf zwei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt fünfzehn Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die verbleibenden dreizehn Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 35,251 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag berechnet. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten ernährungsbedingten Exposition in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme bacillolysin from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AE-NP. EFSA Journal, 22 (7), e8868. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8868
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8868
04.07.2024 12.06-2024
EC 3.4.24.28 Bacillolysin
EFSA-Q-2023-00004
EFSA.Q-2022-00573
Keine Sicherheitsbedenken
β-Glucosidase Penicillium guanacastense strain AE-GLY
Das Lebensmittelenzym β-Glucosidase (β-D-Glucosid-Glucohydrolase; EC 3.2.1.21) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Penicillium guanacastense Stamm AE-GLY von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 4,054 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 943 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine schädlichen Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 233 ergab. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme β-glucosidase from the non-genetically modified. EFSA Journal, 22(7), e8872. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8872
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8872
04.07.2024 12.06.2024
EC 3.2.1.21 ß-Glucosidase
EFSA-Q-2015-00273
TOS: 56.3%
spez. Akt.: 4.1 U/mg TOS
Anwendung bei vier Verarbeitungsprozessen
Exposition: 4,054 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 943 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE-Sicherheitsspanne 233
(recht gering)
keine Sicherheitsbedenken
Subtilisin Bacillus paralicheniformis strain AP-01
Das Lebensmittelenzym Subtilisin (EC 3.4.21.62) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus paralicheniformis Stamm AP-01 von Nagase (Europa) GmbH hergestellt. Es wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus angesehen. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen des Lebensmittelenzyms - gesamte organische Feststoffe (TOS) - in einem Prozess entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die verbleibenden vier Lebensmittelherstellungsprozesse berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,875 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Der Produktionsstamm des Lebensmittelenzyms ist in der Lage, Bacitracin zu produzieren, und erfüllte somit nicht die Anforderungen des Ansatzes der qualifizierten Sicherheitsvermutung. Bacitracin wurde im industriellen Fermentationsmedium nachgewiesen, nicht aber im Lebensmittelenzym selbst. Die Nachweisgrenze der für Bacitracin verwendeten Analysemethode reichte jedoch nicht aus, um das mögliche Vorhandensein von Bacitracin in einem Umfang auszuschließen, der ein Risiko für die Entwicklung antimikrobiell resistenter Bakterien darstellt. Bei einer Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen wurden achtundzwanzig Übereinstimmungen mit Atemwegsallergenen, eine Übereinstimmung mit einem Kontaktallergen und zwei Übereinstimmungen mit Lebensmittelallergenen (Melone und Granatapfel) gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Melone oder Granatapfel sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten konnte das Gremium das Vorhandensein von Bacitracin, einem medizinisch wichtigen antimikrobiellen Stoff, nicht ausschließen, so dass die Sicherheit dieses Lebensmittelenzyms nicht festgestellt werden konnte.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme subtilisin from the non-genetically modified Bacillus paralicheniformis strain AP-01. EFSA Journal, 22 (7), e8873. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8873
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8873
04.07.2024 12.06.2024
EC 3.4.21.62 Subtilisin
EFSA-Q-2022-00601
TOS: 84.8%
spez. Akt.: 1082 PUN/mg TOS
Fünf Anwendungsbereiche
Exposition: 0,875 mg TOS/kg bw
und Tag
Stamm kann Bacitracin produzieren - Vorhandensein im Lebensmittelenzym kann nicht ausgeschlossen werden.
Sicherheit kann nicht bewertet werden
α-Amylase Bacillus licheniformis Stamm AE-TA
Das Lebensmittelenzym α-Amylase (4-α-d-Glucan-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mikroorganismus Bacillus licheniformis Stamm AE-TA von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf ein weiteres Verfahren auszuweiten und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt neun Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen sieben Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung mit bis zu 0,382 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag berechnet. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten ernährungsbedingten Exposition in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel ( (2024). Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme α-amylase from the non-genetically modified. EFSA Journal, 22 (7), e8870. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8870
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8870
03.07.2024 12.06.2024
EC 3.2.1.1 α-Amylase
EFSA-Q-2023-00305
Erweiterung des Anwendungs-
spektrums um zwei weitere
Verfahren
Exposition: 0,382 mg TOS/kg bw
und Tag
Keine Sicherheitsbedenken
α-l-Rhamnosidase Penicillium adametzii Stamm AE-HP
Das Lebensmittelenzym α-l-Rhamnosidase (α-l-Rhamnosid-Rhamnohydrolase; EC 3.2.1.40) wird mit dem Penicillium adametzii-Stamm AE-HP von Amano Enzymes Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf zwei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt vier Lebensmittelherstellungsverfahren. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,022 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. Ausgehend von dem im früheren Gutachten angegebenen Wert, bei dem keine schädlichen Auswirkungen beobachtet wurden (300 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis), ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 13,636. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme α-l-rhamnosidase from the non-genetically modified Penicillium adametzii strain AE-HP. EFSA Journal, 22 (7), e8871. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8871
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8871
01.07.2024 12.06.2024
EC 3.2.1.40 Rhamnosidase
EFSA-Q-2023-00359
EFSA-Q-2015-00756
Erweiterung des Anwendungs-
spektrums um zwei Verfahren
Exposition: 0,022 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE-Sicherheitsspanne 13636
keine Sicherheitsbedenken
Glutaminase Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-GT
Das Lebensmittelenzym Glutaminase (L-Glutamin-Amidohydrolase; EC 3.5.1.2) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-GT von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf dreizehn weitere Verfahren auszudehnen und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt achtzehn Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die verbleibenden sechzehn Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,678 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag berechnet. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten ernährungsbedingten Exposition in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme glutaminase from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AE-GT. EFSA Journal, 22(7), e8867. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8867
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8867
01.07.2024 12.06.2024
EC 3.5.1.2 Glutaminase
EFSA-Q-2023-00356
Erweiterung des Anwendungs-
spektrums
Exposition: 0,678 mg TOS/kg bw
und Tag
keine Sicherheitsbedenken
Phytase Aspergillus niger Stamm PHY93-08
Das Lebensmittelenzym 3-Phytase (Myo-Inositol-Hexakisphosphat-3-Phosphohydrolase EC 3.1.3.8) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus niger-Stamm PHY93-08 von Shin Nihon Chemical Co., Ltd. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in neun Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da bei zwei der Lebensmittelherstellungsverfahren Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) aus dem Lebensmittelenzym entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die übrigen sieben Verfahren berechnet. Sie wurde auf bis zu 0,763 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Die Genotoxizitätstests gaben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium ermittelte bei 2560 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, einen Wert, bei dem keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, wobei keine Übereinstimmungen gefunden wurden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme 3-phytase from the non-genetically modified Aspergillus niger strain PHY93-08. EFSA Journal 22 (7), e8876. | https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8876
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8876
01.07.2024 13.06.2024
EC 3.1.3.8 3-Phytase
EFSA-Q-2016-00575
TOS: 25.8%
spez. Akt. 14.4 U/mg TOS
Neun Anwendungsbereiche; bei zweien wird der TOS vollkommen entfernt
Exposition: 0,763 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 2560 mg TOS/kg bw
und Tag
Keine Sicherheitsbedenken
Inulinase Aspergillus welwitschiae Stamm NZYM-KF
Das Lebensmittelenzym Inulinase (1-β-d-Fructan-Fructanohydrolase; EC 3.2.1.7) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus welwitschiae Stamm NZYM-KF von Novozymes A/S hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Fructo-Polysacchariden zur Herstellung von Fructo-Oligosacchariden bestimmt. Da Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) während des Lebensmittelherstellungsprozesses entfernt werden, wurden andere toxikologische Untersuchungen als die Allergenität als unnötig erachtet und die ernährungsbedingte Exposition wurde nicht berechnet. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurden zwei Übereinstimmungen mit Tomatenallergenen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Tomaten sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann, aber voraussichtlich nicht höher ist als bei Tomaten. Da die Prävalenz von allergischen Reaktionen auf Tomaten gering ist, ist auch die Wahrscheinlichkeit des Auftretens solcher Reaktionen auf das Lebensmittelenzym gering. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme inulinase from the non-genetically modified Aspergillus welwitschiae strain NZYM-KF. EFSA Journal, 22(5), e8771. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8771
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8771
29.05.2024 16.04.2024
EC 3.2.1.7 Inulinase
EFSA-Q-2015-00827
Gewinnung von Fructo-Oligosaccharieden
TOS: 18.9%
spez. Akt.: 23.8 INU/mg TOS
Während der Aufreinigung der Fructo-Oligosacchariden wir der gesamte TOS entfernt, daher keine TOX-Daten notwendig.
keine Sicherheitsbedenken
Carboxypeptidase D Aspergillus oryzae Stamm NZYM-MK GVO
Das Lebensmittelenzym Carboxypeptidase D (EC 3.4.16.6) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus oryzae-Stamm NZYM-MK von Novozymes A/S hergestellt. Es ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,908 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 2220 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine schädlichen Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 2445 ergab. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurden zwei Übereinstimmungen gefunden, eine davon mit einem Lebensmittelallergen (Weizen). Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Weizen sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann, aber nicht über das Risiko des Weizenverzehrs hinausgehen wird. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme carboxypeptidase D from the genetically modified Aspergillus oryzae strain NZYM-MK. EFSA Journal, 22 (5), e8777. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8777
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8777
24.05.2024 17.04.2024
EC 3.4.16.6 Carboxypetidase D
EFSA-Q-2021-00223
Verwendung in fünf Verarbeitungsprozessen
TOS: 12.1%
spez. Akt.: 28.5 CPDU(A)/mg
TOS
Exposition: 0,908 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 2220 mg/TOS/kg bw
und Tag
MoE - Sicherheitsspanne: 2445
Keine Sicherheitsbedenken
Cellobiose Phosphorylase Escherichia coli Stamm LE1B109-pPB130 GVO
Das Lebensmittelenzym Cellobiosephosphorylase (Cellobiose: Phosphat α-d-Glucosyltransferase; EC 2.4.1.20) wird mit dem gentechnisch veränderten Escherichia coli Stamm LE1B109-pPB130 von der c-LEcta GmbH hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym gilt als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es soll in Kombination mit einer Saccharosephosphorylase zur Herstellung des Spezialkohlenhydrats Cellobiose verwendet werden. Da Restmengen an gesamten organischen Feststoffen durch nachgeschaltete Reinigungsschritte entfernt werden, war das Gremium der Ansicht, dass andere toxikologische Untersuchungen als die Bewertung der Allergenität unnötig sind, und eine ernährungsbedingte Exposition wurde nicht geschätzt. Es wurde nach einer Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen gesucht und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme cellobiose phosphorylase from the genetically modified Escherichia coli strain LE1B109-pPB130. EFSA Journal, 22(5), e8774. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8774
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8774
23.05.2024 16.04.2024
EC 2.4.1.20
EFSA-Q-2021-00297
Gewinnung von Cellobiose
TOS: 5.8%
spez. Akt.: 11.9 U/mg TOS
TOS wird vollkommen bei der Aufreinigung der Cellobiose entfernt, daher keine TOX-Daten erforderlich
Keine Sicherheitsbedenken
Laccase Trametes hirsuta Stamm AE-OR
Das Lebensmittelenzym Laccase (Benzoldiol: Sauerstoff-Oxidoreduktase; EC 1.10.3.2) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Trametes hirsuta Stamm AE-OR von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,026 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 862 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 33,154 ergab. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen durch eine ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme laccase from the non-genetically modified Trametes hirsuta strain AE-OR. EFSA Journal 22 (5), e8778. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8778
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8778
17.05.2024 17.04.2024
EC 1.10.3.2 Laccase
EFSA-Q-2015-00694
Verwendung in sechs
Verarbeitungsprozessen
TOS: 20.5%
spez. Akt.: 2702 U/mg TOS
Exposition: 0,026 mg TOS/kg bw.
und Tag
NOAEL: 862 mg TOS/kg bw.
und Tag
MoE - Sicherheitsspanne: 33154
Keine Sicherheitsbedenken
α-Amylase Bacillus licheniformis Stamm AE-TA
Das Lebensmittelenzym α-Amylase (4-α-d-Glucan-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mikroorganismus Bacillus licheniformis Stamm AE-TA von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen des Lebensmittelenzyms - gesamte organische Feststoffe (TOS) - in zwei Lebensmittelherstellungsprozessen entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die übrigen sechs Prozesse berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,056 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Der Produktionsstamm des Lebensmittelenzyms erfüllt die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung für die Sicherheitsbewertung. In Ermangelung anderer Bedenken war das Gremium daher der Ansicht, dass für die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms keine toxikologischen Studien erforderlich sind. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurden zwei Übereinstimmungen mit Atemwegsallergenen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann (außer bei der Herstellung von destilliertem Alkohol), die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme EFSA Journal, 22 (5), e8780. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8780
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8780
15.05.2024 17.04.2024
EC 3.2.1.1 α-Amylase
EFSA-Q-2014-00911 - Data package
EFSA-Q-2022-00549 aktuell
Verwendung in acht Verarbeitungsprozessen
TOS: 7.2%
spez. Akt.: 69.1 U/mg TOS
Exposition: 0,056 mg TOS/kg bw.
und Tag
QPS-Organismus -Keine TOX-Daten erforderlich
Keine Sicherheitsbedenken
Saccharosephosphorylase Escherichia coli Stamm LE1B109-pPB129 GVO
Das Lebensmittelenzym Saccharosephosphorylase (Saccharose: Phosphat α-d-Glucosyltransferase; EC 2.4.1.7) wird mit dem gentechnisch veränderten Escherichia coli Stamm LE1B109-pPB129 von der c-LEcta GmbH hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym wurde frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus hergestellt. Es soll in Kombination mit einer Cellobiosephosphorylase zur Herstellung des Spezialkohlenhydrats Cellobiose verwendet werden. Da Restmengen an organischen Feststoffen aus dem Lebensmittelenzym durch die nachgeschalteten Reinigungsschritte entfernt werden, war das Gremium der Ansicht, dass andere toxikologische Untersuchungen als die Bewertung der Allergenität nicht erforderlich sind, und eine ernährungsbedingte Exposition wurde nicht geschätzt. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024):. Safety evaluation of the food enzyme sucrose phosphorylase from the genetically modified Escherichia coli strain LE1B109-pPB129. EFSA Journal, 22 (5), e8775. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8775
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8775
15.05.2024 16.04.2024
EC 2.4.1.7 Saccharose-
phosphorylase
EFSA-Q-2021-00291
Verwendung für die Herstellung von Cellobiose
TOS wird während dem Herstellungsverfahren vollständig entfernt, daher keine TOX-Daten notwendig
keine Sicherheitsbedenken
Bacillolysin - Subtilisin Bacillus amyloliquefaciens Stamm AR-383
Das Lebensmittelenzym weist die zwei Aktivitäten, Bacillolysin (EC 3.4.24.28) und Subtilisin (EC 3.4.21.62) auf und wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm AR-383 von der AB Enzymes GmbH hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist für den Einsatz in neun Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da bei der Herstellung von destilliertem Alkohol Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die übrigen acht Lebensmittelherstellungsverfahren berechnet. Die Exposition wurde auf bis zu 1,958 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag für die europäische Bevölkerung geschätzt. Da für den Produktionsstamm die qualifizierte Unbedenklichkeitsvermutung für die Sicherheitsbewertung gilt und keine bedenklichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms festgestellt wurden, hielt das Gremium außer der Bewertung der Allergenität keine weiteren toxikologischen Studien für erforderlich. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und 30 Übereinstimmungen gefunden, darunter ein Lebensmittelallergen (Melone). Das Gremium vertrat die Auffassung, dass unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen das Risiko allergischer Reaktionen durch die ernährungsbedingte Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann, dass aber für Personen, die auf Melone sensibilisiert sind, das Risiko des Verzehrs von Melone nicht überwiegen würde. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA CEP Panel (2024). Safety evaluation of a food enzyme containing bacillolysin and subtilisin activities from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AR-383. EFSA Journal, 22(5), e8779. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8779
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8779
17.04.2024 13.05.2024
Das Lebensmittelenzym wird mit zwei Aktivitäten ausgewiesen:
EC 3.4.24.28 Bacillolysin
EC 3.4.21.62 Subtilisin
EFSA-Q-2022-00610
EFSA-Q-2015-00837 Package
Anwendung für neun Verarbeitungsprozesse
TOS: 14.85%
spez. Akt.: 2.590 UHb/mg TOS
(bacillolysin)
und 5.171 UHb/mg TOS
(subtilisin)
Exposition: 1,958 mg TOS/kg bw
und Tag
QPS-Organismus -keine TOX-Daten notwendig
Keine Sicherheitsbedenken
Glucan 1,4-α-Glucosidase Rhizopus arrhizus Stamm AE-G
Das Lebensmittelenzym Glucan-1,4-α-Glucosidase (4-α-d-Glucan-Glucohydrolase; EC 3.2.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Rhizopus arrhizus-Stamm AE-G von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei Verwendung in einem Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller die Ausweitung der Verwendung auf neun weitere Verfahren und überarbeitete die Verwendungsmengen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt 10 Lebensmittelherstellungsverfahren. Da das Lebensmittelenzym - Total Organic Solids (TOS) in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt wird, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - TOS nur für die verbleibenden acht Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition betrug in der europäischen Bevölkerung bis zu 0,424 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag. In Verbindung mit dem zuvor gemeldeten Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (1868 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 4406. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der in der vorliegenden Bewertung überarbeiteten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den überarbeiteten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme from the non-genetically modified Rhizopus arrhizus strain AE-G. EFSA Journal, 22(5), e8773. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8773
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8773
16.04.2024 08.05.2024
EC 3.2.1.3 Glucoamylase
Glucan-1,4-α-
Glucosidase
EFSA-Q-2023-00381
Erweiterung des Anwendungsbe-reiches auf insgesamt 10 Prozesse
EFSA-Q-2015-00272
Exposition: 0,424 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE - Sicherheitsspanne 4406
Keine Sicherheitsbedenken
β-Amylase Bacillus flexus Stamm AE-BAF
Das Lebensmittelenzym β-Amylase (4-α-d-Glucan-Maltohydrolase, EC 3.2.1.2) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus flexus-Stamm AE-BAF von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in drei Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf vier weitere Verfahren auszudehnen, und überarbeitete die Verwendungsmengen. In dieser Bewertung hat die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt sieben Lebensmittelherstellungsverfahren aktualisiert. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in einem Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen sechs Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,247 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der in der vorliegenden Bewertung revidierten ernährungsbedingten Exposition kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme β-amylase from the non-genetically modified Bacillus flexus strain AE-BAF. EFSA Journal, 22(5), e8772. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8772
16.04.2024 08.05.2024
EC 3.2.1.2 ß-Amylase
EFSA‐Q‐2023‐00308
Erweiterung der Anwendung auf
vier weitere Verarbeitungs-
bereiche
EFSA‐Q‐2015‐00691
1. Sicherheitsbewertung
Exposition:0247 mg TOS/kg bw
und Tag
Keine Sicherheitsbedenken
Phospholipase A1 und Lysophospholipase Aspergillus niger Stamm PLN GVO
Das Lebensmittelenzym mit den Aktivitäten Phospholipase A1 (Phosphatidycholin-1-Acylhydrolase, EC 3.1.1.32) und Lysophospholipase (2-Lysophosphatidylcholin-Acylhydrolase, EC 3.1.1.5) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm PLN von DSM hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Herstellung von raffinierten Speisefetten und -ölen durch Entschleimen bestimmt. Da bei diesem Verfahren Restmengen an organischen Feststoffen entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nicht berechnet, und toxikologische Studien wurden für die Bewertung dieses Lebensmittelenzyms als unnötig erachtet. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmungen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of a food enzyme with phospholipase A1 and lysophospholipase activities from the genetically modified Aspergillus niger strain PLN. EFSA Journal, 22(5), e8781. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8781
https://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/8781
10.04.2024 06.05.2024
Lebensmittelenzyme wird mit zwei Aktivitäten ausgewiesen:
EC 3.1.1.32 Phospholipase A1
EC 3,1.1.5 Lysophospholipase
EFSA-Q-2023-00460
TOS: 11.0%
spez. Akt.: 3771 PLAU/mg TOS
und 2947 LPU/mg TOS
Verarbeitung von raffinierten Speisefetten und -ölen
TOS wird während der Verarbeitung vollständig entfernt, daher keine Exposition und TOX-Daten
Keine Sicherheitsbedenken
Leucin-Aminopeptidase Aspergillus oryzae Stamm NZYM-BU GVO
Das Lebensmittelenzym Leucyl-Aminopeptidase (EC 3.4.11.1) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus oryzae-Stamm NZYM-BU von Novozymes A/S hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym TOS wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 1,508 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei der höchsten getesteten Dosis von 4.928 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 3.268 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch eine ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass das Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme leucyl aminopeptidase from the genetically modified Aspergillus oryzae strain NZYM-BU. EFSA Journal, 22(4), e8717. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8717
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8717
13.04.2024 17.04.2024
EC 3.4.11.1 Leucin-Amino-
peptidase
EFSA-Q-2021-00224
TOS: 10.6%
spez. Akt.: 18.4 LAPU/mg TOS
Fünf Anwendungsbereiche
Exposition:1,508 mg TOS/kg bw. und Tag
NOAEL: 4928 mg TOS/kg bw. und Tag
MoE-Sicherheitspanne: 3268
Keine Sicherheitsbedenken
Glutaminase Bacillus licheniformis Stamm NZYM-JQ GVO
Das Lebensmittelenzym Glutaminase (L-Glutamin-Amidohydrolase EC 3.5.1.2) wird mit dem gentechnisch veränderten Bacillus licheniformis-Stamm NZYM-JQ von Novozymes A/S hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Der Produktionsstamm erfüllte die Anforderungen für die qualifizierte Sicherheitsvermutung (QPS). Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Das zu prüfende Enzym ist für die Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,148 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. In Anbetracht des QPS-Status des Produktionsstammes und der Tatsache, dass der Herstellungsprozess des Lebensmittelenzyms unbedenklich ist, wurden toxikologische Studien nicht für notwendig erachtet. Es wurde nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz mit denen bekannter Allergene gesucht, und es wurde eine Übereinstimmung mit einem Pollenallergen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch Nahrungsaufnahme nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Personen, die auf Birken- und Eichenpollen sensibilisiert sind. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass das Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme glutaminase from the genetically modified Bacillus licheniformis strain NZYM-JQ. EFSA Journal, 22(4), e8711. https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/8711
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8711
13.03.2024 12.04.2024
EC 3.5.1.2 Glutaminase
EFSA-Q-2021-00290
TOS: 2.5%
spez. Akt.: 5.6 EGLU/mg TOS
6 Anwendungsbereiche
QPSA-Organismus -
keine TOX-Daten erforderlich
keine Sicherheitsbedenken
Oryzin Aspergillus ochraceus Stamm AE-P
Das Lebensmittelenzym Oryzin (EC 3.4.21.63) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus ochraceus Stamm AE-P von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus betrachtet. Es ist für die Verwendung in neun Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,1 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1862 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 18.620 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und 31 Übereinstimmungen gefunden, darunter ein Lebensmittelallergen (Melone). Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Melone sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann, jedoch das Risiko des Verzehrs dieses Lebensmittels nicht übersteigen würde. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme oryzin from the non-genetically modified Aspergillus ochraceus strain AE-P. EFSA Journal, 22(4), e8713. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8713
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8713
13.03.2024 17.04.2024
EC 3.4.21.63 Oryzin
EFSA-Q-2015-00290
TOS: 88.2%
spez. Akt: 1235 U/mg TOS
9 Anwendungsbereiche
Exposition: 0,1 mg TOS/kg bw.
und Tag
NOAEL: 1862 mg TOS/kg bw.
und Tag
MoE-Sicherheitsspanne: 18620
Keine Sicherheitsbedenken
Phosphodiesterase I Leptographium procerum Stamm FDA
Das Lebensmittelenzym Phosphodiesterase I (Oligonukleotid-5′-Nukleotidohydrolase; EC 3.1.4.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Leptographium procerum Stamm FDA von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Hefe und Hefeprodukten bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,171 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1000 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 5848 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch eine ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme phosphodiesterase I from the non-genetically modified Leptographium procerum strain FDA. EFSA Journal, 22(4), e8724. https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2024.8724
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8724
13.03.2024 12.04.2024
EC 3.1.4.1
EFSA-Q-2013-01006
TOS: 17.3%
spez. Akt.: 41.1 5′FDU/mg TOS
Verarbeitung von Hefe und Hefe-
produkten
Exposition: 0,171 mg TOS/kg bw.
und Tag
NOAEL: 1000 mg TOS/kg bw.
und Tag
MoE- Sicherheitsspanne: 5848
keine Sicherheitsbedenken
Peroxidase Aspergillus niger Stamm MOX GVO
Das Lebensmittelenzym Peroxidase (Phenol-Donor: Wasserstoffperoxid-Oxidoreduktase, EC 1.11.1.7) wird mit dem genetisch veränderten Aspergillus niger-Stamm MOX von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits früher einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei Verwendung in einem Lebensmittelherstellungsprozess keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf ein weiteres Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt zwei Lebensmittelherstellungsverfahren: der Verarbeitung von Milcherzeugnissen zur Herstellung modifizierter Milchproteine und der Herstellung von pflanzlichen Anabolika aus Milch und Milcherzeugnissen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde auf bis zu 0,091 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Unter Verwendung des zuvor gemeldeten Wertes ohne beobachtete schädliche Wirkung (2162 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag) leitete das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 23,758 ab. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten MoE kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt
EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme peroxidase from the genetically modified Aspergillus niger strain MOX. EFSA Journal, 22(4), e8712. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8712
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8712
12.03.2024 10.04.2024
EC 1.11.1.7 Peroxidase
EFSA- Q- 2023- 00385
Erweiterung des Anwendungsbe-reichs
Milchverarbeitung, Verarbeitung von Milchproteinen
Exposition: 0,091 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 2162 mg TOS7kg bw
und Tag
MoE-Sicherheitsspanne: 23758
keine Sicherheitsbedenken
Lipase Mucor circinelloides Stamm AE-LMH
Das Lebensmittelenzym Triacylglycerinlipase (Triacylglycerin-Acylhydrolase, EC 3.1.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mucor circinelloides Stamm AE-LMH von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in drei Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, seine Verwendung auf zwei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt fünf Lebensmittelherstellungsverfahren. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,845 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. In Verbindung mit dem zuvor gemeldeten Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (784 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 928. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme triacylglycerol lipase from the non-genetically modified Mucor circinelloides strain AE-LMH. EFSA Journal, 22(4), e8699. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8699
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8699
12.03.2024 10.04.2024
EC 3.1.1.3 Lipase
EFSA-Q-2023-00371
Erweiterung des Anwendungsbereichs um zwei Prozesse
Exposition:0,845 mg TOS/kg bw. und Tag
NOAEL: 784 mg TOS/kg bw.
und Tag
MoE-Sicherheitsspanne: 928
Keine Sicherheitsbedenken
α-Glucosidase Aspergillus niger Stamm AE-TGU
The food enzyme α-glucosidase (α-d-glucoside glucohydrolase; EC 3.2.1.20) is produced with the non-genetically modified Aspergillus niger strain AE-TGU by Amano Enzyme Inc. A safety evaluation of this food enzyme was made previously, in which EFSA concluded that this food enzyme did not give rise to safety concerns when used in four food manufacturing processes. Subsequently, the applicant requested to extend its use to include three additional processes. In this assessment, EFSA updated the safety evaluation of this food enzyme when used in a total of seven food manufacturing processes. The dietary exposure to the food enzyme-total organic solids (TOS) was estimated to be up to 0.693 mg TOS/kg body weight (bw) per day in European populations. When combined with the no observed adverse effect level previously reported (1062 mg TOS/kg bw per day, the highest dose tested), the Panel derived a margin of exposure of at least 1532. Based on the data provided for the previous evaluation and the revised margin of exposure, the Panel concluded that this food enzyme does not give rise to safety concerns under the revised intended conditions of use.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme α-glucosidase from the non-genetically modified Aspergillus niger strain AE-TGU. EFSA Journal, 22(4), e8697. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8697
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8697
13.03.2024 10.04.2024
EC 3.2.1.20 α-Glucosidase
EFSA-Q-2023-00309
Erweiterung des Anwendungs-bereichs um drei Prozesse
Exposition: 0,693 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 1062 mg TOS/kg bw
und Tag
MoE- Sicherheitsspanne: 1532
keine Sicherheitsbedenken
AMP-Deaminase
Aspergillus sp. Stamm DEA 56-111
Das Lebensmittelenzym (AMP-Aminohydrolase; EC 3.5.4.6) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mikroorganismus von Shin Nihon Chemical Co. hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus betrachtet. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Hefe und Hefeprodukten bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,005 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Die Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Das Gremium ermittelte bei 1984 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, einen Wert, bei dem keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion bei Exposition über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme AMP deaminase from non-genetically modified Aspergillus sp. strain DEA 56-111. EFSA Journal, 22(4), e8718. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8718
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8718
13.03.2024 10.04.2024
EC 3.5.4.6 AMP-Aminohydrolase
EFSA-Q-2015-00847
TOS: 18.7%
spez. Akt.: 14.0 U/mg TOS.
Verarbeitung von Hefe und Hefe-
produkten
Exposition: 0,005 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 1984 mg TOS/ kg bw
und Tag
keine Sicherheitsbedenken
D-Psicose-3-Epimerase Microbacterium foliorum Stamm SYG27B
Gegenstand dieser Bewertung ist eine Lebensmittelenzym-Zubereitung, die aus den immobilisierten, nicht lebensfähigen Zellen des nicht gentechnisch veränderten Bakteriums besteht, das vom Antragsteller (Samyang Corporation) als Microbacterium foliorum Stamm SYG27B bezeichnet wird. Dieser Stamm produziert das Enzym D-Picose-3-Epimerase (EC 5.1.3.30). Die Lebensmittelenzym-Zubereitung wird für die Isomerisierung von Fructose zur Herstellung des Spezialkohlenhydrats D-Allulose (Synonym D-Picose) verwendet. Da die Gefahr nicht identifiziert und charakterisiert werden konnte und die Identität des Produktionsorganismus nicht festgestellt werden konnte, war das Gremium nicht in der Lage, die Bewertung dieser Lebensmittelenzymzubereitung, die D-Psicose-3-Epimerase enthält, abzuschließen.
EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme preparation D-psicose 3-epimerase from the non-genetically modified Microbacterium foliorum strain SYG27B. EFSA Journal, 22(4), e8702. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8702
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8702
13.03.2024 08.04.2024
EC 5.1.3.30 D-Psicose-3-
Epimerase
Aufgrund unzureichenden Daten
war keine abschließende Sicherheitsbewertung möglich
Bacillolysin Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-NP
Das Lebensmittelenzym Bacillolysin (EC 3.4.24.28) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-NP von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllt die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS) zur Sicherheitsbewertung. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in 14 Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) in drei Herstellungsprozessen entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die verbleibenden 11 Lebensmittelherstellungsprozesse berechnet, bei denen das Lebensmittelenzym-TOS zurückbleibt. Sie wurde auf bis zu 35,251 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Da der Produktionsstamm für den QPS-Ansatz in Frage kommt und keine Probleme im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms festgestellt wurden, hielt das Gremium außer der Bewertung der Allergenität keine weiteren toxikologischen Studien für erforderlich. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die Aufnahme von Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme bacillolysin from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AE-NP. EFSA Journal, 22(4), e8710. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8710
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8710
13.03.2024 08.04.2024
EC 3.4.24.28 Bacillolysin
EFSA-Q-2022-00573
TOS: 85.4%
spez. Akt.: 2135 U/mg TOS
14 Anwendungsprozesse, bei drei
wird der TOS entfernt
Exposition: 35,25 mg TOS/kg bw
pro Tag
QPS-Organismus, keine TOX-Daten notwendig
Keine Sicherheitsbedenken
Subtilisin Bacillus licheniformis Stamm NZYM-CB GVO
Das Lebensmittelenzym Subtilisin (EC 3.4.21.62) wird mit dem gentechnisch veränderten Bacillus licheniformis-Stamm NZYM-CB von Novozymes A/S hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym gilt als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym TOS wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,722 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Der Produktionsstamm des Lebensmittelenzyms erfüllt die Anforderungen der qualifizierten Sicherheitsvermutung für die Sicherheitsbewertung. Da keine weiteren Bedenken im Zusammenhang mit dem Herstellungsprozess festgestellt wurden, war das Gremium der Ansicht, dass für die Bewertung dieses Lebensmittelenzyms keine toxikologischen Tests erforderlich sind. Bei einer Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen wurden 20 Übereinstimmungen gefunden, darunter zwei Lebensmittelallergene (Melone und Granatapfel). Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch Nahrungsmittelexposition nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Personen, die auf Melone und Granatapfel sensibilisiert sind, dass es aber das Risiko des Verzehrs von Melone oder Granatapfel nicht übersteigen würde. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme subtilisin from the genetically modified Bacillus licheniformis strain NZYM-CB. EFSA Journal 22(4), e8723. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8723
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8723
13.03.2024 05.04.2024
EC 3.4.21.62 Subtilisin
EFSA-Q-2021-00295
TOS: 12.2%
spez.Akt.: 0.04 AU-A/mg TOS
Sechs Anwendungsbereiche angemeldet.
Exposition: 0,722 mg TOS/kg bw
und Tag
QPS-Organismus -
keine TOX-Daten erforderlich
keine Sicherheitsbedenken
4-α-Glucanotransferase Aeribacillus pallidus Stamm AE-SAS
Das Lebensmittelenzym 4-α-Glucanotransferase (1,4-α-d-Glucan:1,4-α-d-Glucan 4-α-d-Glycosyltransferase, EC 2.4.1.25) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aeribacillus pallidus-Stamm AE-SAS von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits früher einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei Verwendung in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, seine Verwendung auf zwei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung hat die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt vier Lebensmittelherstellungsverfahren aktualisiert. Da das Lebensmittelenzym-TOS (Total Organic Solids) in einem Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt wird, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen drei Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition betrug in der europäischen Bevölkerung bis zu 0,040 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag. In Verbindung mit dem im früheren Gutachten angegebenen Wert, bei dem keine schädlichen Auswirkungen beobachtet wurden (900 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis), ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 22.500. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024). Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme 4-α-glucanotransferase from the non-genetically modified Aeribacillus pallidus strain AE-SAS. EFSA Journal 22(4), e8698. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8698
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8698
12.03.2024 05.04.2024
EC 2.4.1.25
4-α-Glucanotransferase
EFSA-Q-2023-00357
Antrag auf Erweiterung des
Anwendungsbereiches
Exposition: 0,040 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 900 mg TOS/kg bw
und Tag
MoS-Sicherheitsspanne 22500
keine Sicherheitsbedenken
Polygalacturonase Aspergillus oryzae Stamm AR-183 GVO
Das Lebensmittelenzym Endo-Polygalacturonase ((1 → 4)-α-d-Galacturonan-Glycanohydrolase EC 3.2.1.15) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus oryzae-Stamm AR-183 von AB ENZYMES GmbH hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf zwei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung hat die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt sieben Lebensmittelherstellungsverfahren aktualisiert. Da das Lebensmittelenzym-TOS (Total Organic Solids) in drei Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt wird, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen vier Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition betrug bis zu 0,087 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung. In Verbindung mit dem im früheren Gutachten angegebenen NOAEL-Wert (1000 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 11,494. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme endo-polygalacturonase from the genetically modified Aspergillus oryzae strain AR-183. EFSA Journal 22(4), e8701. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8701
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8701
12.03.2024 05.04.2024
EC 3.2.1.15 Polygalacturonase
EFSA-Q-2023-00524
Antrag auf Erweiterung des
Anwendungsbereich
Exposition: 0,087 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 1000mg TOS/kg bw.
und Tag
MoS - Sicherheitsspanne 11494
Keine Sicherheitsbedenken
Pektinesterase Aspergillus oryzae Stamm AR-962 GVO
Das Lebensmittelenzym Pektinesterase (Pektin-Pektylhydrolase; EC 3.1.1.11) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus oryzae-Stamm AR-962 von AB Enzymes GmbH hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf zwei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung hat die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt sieben Lebensmittelherstellungsverfahren aktualisiert. Da das Lebensmittelenzym-TOS (Total Organic Solids) in drei Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt wird, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen vier Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition betrug bis zu 0,575 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung. In Verbindung mit dem im letzten Gutachten angegebenen NOAEL-Wert (1000 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 1739. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme pectinesterase from the genetically modified Aspergillus oryzae strain AR-962. EFSA Journal 22(4), e8700. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8700
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8700
12.03.2024 05.04.2024
EC 3.1.1.11 Pektinesterase
EFSA-Q-2023-00523
Antrag auf Erweiterung des Anwendungsbereiches -
zwei neue Anwendungen
Exposition: 0,575 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 1000 mg TOS/kg bw
und Tag
MOS- Sicherheitsspanne: 1739
keine Sicherheitsbedenken
Mucorpepsin Rhizomucor miehei Stamm LP-N836
Das Lebensmittelenzym Mucorpepsin (EC 3.4.23.23) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Rhizomucor miehei Stamm LP-N836 von Meito Sangyo Co. hergestellt. Das native Enzym kann chemisch modifiziert werden, um eine besser thermolabile Form zu erhalten. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es soll bei der Verarbeitung von Milcherzeugnissen zur Herstellung von Käse und fermentierten Milcherzeugnissen verwendet werden. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-Total Organic Solids (TOS) wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,108 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 95 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der mittleren getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 880 % führte. Bei einer Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen wurden vier Übereinstimmungen mit Atemwegsallergenen und eine mit einem Lebensmittelallergen (Senf) gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Senfproteine sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass sowohl die native als auch die thermolabile Form dieses Lebensmittelenzyms unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken geben.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme from the non-genetically modified Rhizomucor miehei strain LP-N836. EFSA Journal, 22(3), e8631. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8631
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8631
31.01.2024 06.03.2024
EC 3.4.23.23 Mucorpepsin
EFSA-Q-2022-00179
TOS: 5.0%
spez. Akt.: 26.4 IMCU/mg TOS
Verwendung in der Verarbeitung von Milch und Milchprodukten
Exposition: 0,1 mg TOS/kg bw.
und Tag
NOAEL: 95 mg TOS/kg bw.
und Tag
MOE-Sicherheitsspanne: 880
keine Sicherheitsbedenken
α-Galactosidase Saccharomyces cerevisiae Stamm CBS 615.94 GVO
Das Lebensmittelenzym α-Galaktosidase (α-d-Galaktosid-Galaktohydrolase; EC 3.2.1.22) wird mit dem genetisch veränderten Saccharomyces cerevisiae-Stamm CBS 615.94 von Kerry Ingredients & Flavours Ltd. hergestellt. Der Produktionsstamm des Lebensmittelenzyms enthält mehrere Kopien eines bekannten antimikrobiellen Resistenzgens. Da jedoch keine lebensfähigen Zellen und keine DNA aus dem Produktionsorganismus im Lebensmittelenzym vorhanden sind, wird dies nicht als Risiko angesehen. Da keine weiteren Bedenken hinsichtlich der genetisch veränderten mikrobiellen Quelle oder des Herstellungsprozesses festgestellt wurden, war das Gremium der Ansicht, dass für die Bewertung dieses Lebensmittelenzyms keine toxikologischen Tests erforderlich sind. Das Lebensmittelenzym ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Guarkernmehl bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,828 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, wobei keine Übereinstimmung gefunden wurde. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko für allergische Reaktionen durch Nahrungsmittelexposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme α-galactosidase from the genetically modified Saccharomyces cerevisiae strain CBS 615.94. EFSA Journal, 22(3), e8606. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8606
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8606
30.01.2024 04.03.2024
EC 3.2.1.22 α-Galaktosidase
EFSA-Q-2013-01019
TOS: 1.1%
spez. Akt.: 19.8 U/mg TOS
Verarbeitung von Guarkernmehl
Exposition: 0,828 mg TOS/kg bw
und Tag
Keine TOX-Daten erforderlich!
keine Sicherheitsbedenken
β-Fructofuranosidase Saccharomyces cerevisiae Stamm NCYC R693
Das Lebensmittelenzym β-Fructofuranosidase (β-d-Fructofuranosid-Fructohydrolase; EC 3.2.1.26) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Saccharomyces cerevisiae Stamm NCYC R693 von Kerry Ingredients & Flavours Ltd. hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllt die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS). Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 2,485 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Da der Produktionsstamm für den QPS-Ansatz der Sicherheitsbewertung in Frage kommt und keine Probleme im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms festgestellt wurden, hielt das Gremium außer der Bewertung der Allergenität keine weiteren toxikologischen Untersuchungen für erforderlich. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und eine Übereinstimmung mit einem Tomatenallergen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die gegen Tomaten sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Wahrscheinlichkeit von allergischen Reaktionen nicht größer ist als die Wahrscheinlichkeit von allergischen Reaktionen auf Tomate. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme β-fructofuranosidase from the non-genetically modified Saccharomyces cerevisiae strain NCYC R693. EFSA Journal, 22(2), e8616. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8616
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8616
31.01.2024 27.02.2024
EC 3.2.1.26 ß-Fructofuranosidase
Invertase
EFSA-Q-2022-00521
alt EFSA-Q-2015-00323
TOS: 13.6%
spez. Akt.: 744.5 U/mg TOS
Verwendung in vier Verarbeitungsprozessen
Exposition: 2,485 mg TOS/kg bw
und Tag
QPS-Organismus - kein TOX
keine Sicherheitsbedenken
Bacillolysin Bacillus amyloliquefaciens Stamm DP-Cyb74
Das Lebensmittelenzym Bacillolysin (EC 3.4.24.28) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm DP-Cyb74 von Genencor International B.V. hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllte alle Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS) zur Sicherheitsbewertung. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 1,536 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Da der Produktionsstamm für den QPS-Ansatz in Frage kommt und der Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms keinen Anlass zur Besorgnis gab, hielt das Gremium außer der Bewertung der Allergenität keine weiteren toxikologischen Studien für erforderlich. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch eine ernährungsbedingte Exposition zwar nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme bacillolysin from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain DP-Cyb74. EFSA Journal, 22(2), e8612. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8612
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8612
30.01.2024 26.02.2024
EC 3.4.24.28 Bacillolysin
EFSA-Q-2022-00527
alt: EFSA-Q-2015-00837
TOS: 17.8%
spez. Akt.: 28.1 AZO/mg TOS.
Verwendung in 6 Verarbeitungs-
prozessen
Exposition: 1,536 mg TOS/kg bw
und Tag
QPS-Organismus
Keine Sicherheitsbedenken
Thermolysin Anoxybacillus caldiproteolyticus Stamm AE-TP
Das Lebensmittelenzym Thermolysin (EC. 3.4.24.27) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Anoxybacillus caldiproteolyticus Stamm AE-TP von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,973 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium ermittelte einen Wert von 700 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die mittlere getestete Dosis, bei der keine schädlichen Auswirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 719 ergab. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, wobei keine Übereinstimmungen gefunden wurden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme thermolysin from the non-genetically modified Anoxybacillus caldiproteolyticus strain AE-TP. EFSA Journal, 22(2), e8634. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8634
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8634
01.02.2024 26.02.202
EC 3.4.24.27 Thermolysin
EFSA-Q-2016-00083
TOS: 42.2%
spez. Akt.: 11,178 U/mg TOS
Einsatz für 8 Verarbeitungspro-zesse
Exposition: 0,973 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 700 mg TOS/kg bw
und Tag
MOS-Sicherheitsspanne 719
keine Sicherheitsbedenken
Mucorpepsin Rhizomucor miehei Stamm M19-21
Das Lebensmittelenzym Mucorpepsin (EC 3.4.23.23) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Rhizomucor miehei Stamm M19-21 von Meito Sangyo Co., Ltd. hergestellt. Das Enzym ist chemisch modifiziert, um eine thermolabile Form zu erzeugen. Das Lebensmittelenzym wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus betrachtet. Es soll bei der Verarbeitung von Milcherzeugnissen zur Herstellung von Käse und fermentierten Milcherzeugnissen verwendet werden. Auf der Grundlage der maximalen Verwendungsmengen wurde die ernährungsbedingte Exposition auf bis zu 0,108 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 226 mg TOS/kg KG pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 2093 führt. Bei einer Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen wurden vier Übereinstimmungen mit Allergenen der Atemwege und eine Übereinstimmung mit einem Lebensmittelallergen (Senf) gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Senfproteine sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme mucorpepsin from the non-genetically modified Rhizomucor miehei strain M19-21. EFSA Journal, 22(2), e8633. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8633
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8633
01.02.2024 26.02.2024
EC 3.4.23.23 Mucorpepsin
EFSA-Q-2022-00201
alt:EFSA-Q-2015-00233.
TOS: 4.9%
spez. Akt.: 25.7 IMCU/mg TOS.
Verarbeitung von Milch
Exposition: 0,108 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 226 mg TOS/kg bw
und Tag
MOIS-Sicherheitsspanne: 2093
Senfallergiker!
Keine Sicherheitsbedenken
Glutaminase Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-GT
Das Lebensmittelenzym Glutaminase (L-Glutamin-Amidohydrolase; EC 3.5.1.2) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-GT von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllte die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS). Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,462 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Angesichts des QPS-Status des Produktionsstamms und der Tatsache, dass der Herstellungsprozess des Lebensmittelenzyms unbedenklich ist, hielt das Gremium Toxizitätstests für unnötig. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen bei Exposition über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme glutaminase from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AE-GT. EFSA Journal, 22(2), e8618. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8618
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8618
31.01.2024 23.02.2024
EC 3.5.1.2 Glutaminase
EFSA-Q-2015-00289
TOS: 65,7 %
spez. Akt.: 3.3 U/mg TOS.
Verwendung in fünf Verarbeitungsprozessen
Exposition: 0,462 mg TOS/kg bw
und Tag
QPS-Organismus, keine Tox-Daten erforderlich
keine Sicherheitsbedenken
Kollagenase Streptomyces violaceoruber Stamm pCo GVO
Das Lebensmittelenzym Kollagenase (EC 3.4.24.3) wird mit dem gentechnisch veränderten Streptomyces violaceoruber Stamm pCol von Nagase (Europa) GmbH hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es soll in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren verwendet werden: bei der Herstellung von modifizierten Fleisch- und Fischprodukten und bei der Herstellung von Proteinhydrolysaten aus Fleisch- und Fischproteinen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 1,098 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 940 mg TOS/kg KG pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 856 % führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch eine ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme microbial collagenase from the genetically modified Streptomyces violaceoruber strain pCol. EFSA Journal, 22(2), e8624. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8624
31.01.2024 23.02.2024
EC 3.4.24.3 Kollagenase
EFSA-Q-2015-00826
TOS: 21.1%
spez. Akt.: 12.8 U/mg TOS
Anwendungsbereich: Hydrolyse von Fleisch- und Fischproteinen
Exposition: 1,098 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 940 mg TOS/kg bw
und Tag
MOS-Sicherheitsspanne: 856
Keine Sicherheitsbedenken
Bacillolysin Bacillus amyloliquefaciens Stamm NZYM-NB
Das Lebensmittelenzym Bacillolysin (EC 3.4.24.28) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm NZYM-NB von Novozymes A/S hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllt die Anforderungen der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS) für die Sicherheitsbewertung. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in elf Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) bei zwei Prozessen entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die verbleibenden neun Lebensmittelherstellungsprozesse geschätzt. Die Exposition wurde auf bis zu 1,327 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag für die europäische Bevölkerung geschätzt. Da der Produktionsstamm für den QPS-Ansatz in Frage kommt und kein Problem im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms festgestellt wurde, hielt das Gremium außer der Bewertung der Allergenität keine weiteren toxikologischen Studien für erforderlich. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann (außer bei der Herstellung von destilliertem Alkohol), die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme bacillolysin from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain NZYM-NB. EFSA Journal, 22(2), e8615. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8615
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8615
31.01.2024 22.02.2024
EC 3.4.24.28 Bacillolysin
EFSA-Q-2022-0093
Verwendung in 11 Verarbeitungs-
prozessen
TOS: 8,9 %
spez. Akt.: 0,027 AU(N)/mg TOS
Exposition: 1,3 mg TOS /kg bw
und Tag
QPS-Organismus
Keine Sicherheitsbedenken
Asparaginase Aspergillus niger Stamm AGN GVO
Das Lebensmittelenzym Asparaginase (L-Asparagin-Amidohydrolase; EC 3.5.1.1) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm AGN von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es soll dazu dienen, die Bildung von Acrylamid bei der Lebensmittelverarbeitung zu verhindern. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 1,434 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Die Toxizitätsstudien wurden mit einer Asparaginase aus A. niger (Stamm ASP) durchgeführt. Das Gremium hielt dieses Lebensmittelenzym für einen geeigneten Ersatz für die in den toxikologischen Studien zu verwendende Asparaginase, da die genetischen Unterschiede zwischen den Produktionsstämmen voraussichtlich nicht zu einem unterschiedlichen toxigenen Potenzial führen und die Rohstoffe und Herstellungsverfahren beider Lebensmittelenzyme vergleichbar sind. Die Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium ermittelte einen Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung von 1038 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 724 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch eine ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme asparaginase from the genetically modified Aspergillus niger strain AGN. EFSA Journal, 22(2), e8617. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8617
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8617
31.01.2024 20.02.2024
EC 3.5.1.1 Asparaginase
EFSA-Q-2014-00401
TOS : 13,4 %
spez. Akt.: 82,0 NASPU/mg TOS
Verringerung der Acrylamid-bildung bei Fritieren und Backen von zuckerhaltigen Produkten
Exposition 1,434 mg TOS /kg bw
und Tag
NOAEL: 1028 mg TOS/ kg bw
und Tag
MOE-Sicherheitsspanne: 724
Keine Sicherheitsbedenken
Rennet – Labenzym (Chymosin und Pepsin A)
Das Lebensmittelenzym, das Chymosin (EC 3.4.23.4) und Pepsin (EC 3.4.23.1) enthält, wird von der Firma Caglificio Clerici S.p.A. aus dem Labmagen von Kälbern, Ziegen, Lämmern und Büffeln gewonnen und ist für die Herstellung von Käse bestimmt. Da die Herkunft des Lebensmittelenzyms, seine Herstellung und die sichere Verwendung und der Verzehr in der Vergangenheit keine Bedenken aufkommen lassen, war das Gremium der Ansicht, dass keine toxikologischen Daten erforderlich sind und keine Expositionsbewertung vorgenommen werden muss. Die Ähnlichkeit der Aminosäuresequenzen der beiden Proteine (Chymosin und Pepsin A) mit denen bekannter Allergene wurde untersucht, und es wurden zwei Übereinstimmungen mit Allergenen der Atemwege gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024). Safety evaluation of the food enzyme rennet containing chymosin and pepsin A from the abomasum of suckling calves, goats, lambs and buffaloes. EFSA Journal 22 (2), e8607. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8607
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8607
30.01.2024 - 15.02.2024
EC 3.4.23.4 Chymosin
EC 3-4.23.1 Pepsin A
EFSA-Q-2022-00429 neu
EFSA-Q-2015-00237 alt
keine Sicherheitsbedenken
Transglutaminase Streptomyces mobaraensis Stamm M 2020197
Das Lebensmittelenzym Protein-Glutamin-γ-Glutamyltransferase (Protein-Glutamin: Amin-γ-Glutamyltransferase; EC 2.3.2.13) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Streptomyces mobaraensis-Stamm M2020197 von Taixing Dongsheng Bio-Tech Co. Ltd. Hergestellt. Die Identität des Produktionsstamms und das Fehlen lebensfähiger Zellen konnten nicht festgestellt werden. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen: Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern zur Herstellung von (1) Backwaren, (2) Produkten auf Getreidebasis, die nicht gebacken werden; Verarbeitung von Milcherzeugnissen zur Herstellung von (3) fermentierten Milcherzeugnissen, (4) Käse, (5) Milchdesserts; Verarbeitung von Produkten auf Pflanzen- und Pilzbasis zur Herstellung von (6) Fleischanaloga, (7) pflanzlichen Analoga von Milch und Milcherzeugnissen; Verarbeitung von Fleisch- und Fischerzeugnissen zur Herstellung von (8) modifizierten Fleisch- und Fischerzeugnissen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 3,498 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde in einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten untersucht. Das Gremium ermittelte einen Wert von 91 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, bei dem keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden. Die berechnete Expositionsspanne für jede Altersgruppe betrug 36 (Säuglinge), 26 (Kleinkinder), 50 (Kinder), 99 (Jugendliche), 115 (Erwachsene) und 133 (ältere Menschen). Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Die Sicherheit des Lebensmittelenzyms konnte angesichts der abgeleiteten Expositionsspannen nicht nachgewiesen werden. Daher kam das Gremium zu dem Schluss, dass das Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen nicht als sicher angesehen werden kann.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme protein–glutamine γ-glutamyltransferase from the non-genetically modified Streptomyces mobaraensis strain M 2020197. EFSA Journal, 22(1), e8509. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8509
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8509
05.12.2023 29.01.2024
EC 2.3.2.13 Transglutaminase
Protein-Glutamin-γ-Glutamyltransferase
"Klebeenzym"
EFSA-Q-2021-00651
TOS: 91,1%
spez. Akt.: 13,1 U/mg TOS
Verwendung in 8 Verarbeitungs- prozessen - Vernetzung von Proteinen
Exposition: 3,489 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 91 mg TOS/kg bw
und Tag
Je nach Altersgruppe liegt die Expositionsspanne (MOE) zwischen 26 - 133
Aufgrund der geringen MOE`s wird das Lebensmittelenzym als
unsicher
angesehen
Mucorpepsin Rhizomucor miehei Stamm FRO
Das Lebensmittelenzym Mucorpepsin (EC 3.4.23.23) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Rhizomucor miehei Stamm FRO von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Das Enzym kann chemisch modifiziert werden, um eine thermolabile Form herzustellen. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in drei Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen: Verarbeitung von Milcherzeugnissen zur Herstellung von (1) Käse, (2) essbarem Labkasein, (3) fermentierten Milcherzeugnissen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,072 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium ermittelte bei 2000 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, einen Wert, bei dem keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurden fünf Übereinstimmungen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann, aber als gering einzustufen ist, mit Ausnahme von Personen, die auf Senfproteine sensibilisiert sind, bei denen das Risiko nicht höher ist als beim Verzehr von Senf. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024):.Safety evaluation of the food enzyme Mucor pepsin from the non-genetically modified Rhizomucor miehei strain FRO. EFSA Journal, 22(1), e8512. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8512
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8512
06.12.2023 19.01.2024
EC 3.4.23.23 Mucorpepsin
EFSA-Q-2023-00017
TOS: 3.6%
spez. Akt.: 19.6 IMCU/mg TOS.
Verwendung in der Milchverar-beitung: Käse, Labkasein,
fermentierte Milcherzeugnisse
Exposition: 0,072 mg TOS / bw und Tag
NOAEL: 2000 mg TOS / bw
und Tag
keine Sicherheitsbedenken
β-Galactosidase Papiliotrema terrestris strain AE-BLC
Das Lebensmittelenzym β-Galaktosidase (β-d-Galaktosid-Galaktohydrolase; EC 3.2.1.23) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Papiliotrema terrestris Stamm AE-BLC von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus betrachtet. Es ist für die Herstellung von Galakto-Oligosacchariden (GOS) aus Laktose bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-Total Organic Solids (TOS) wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,441 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1800 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 4082 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme β-galactosidase from the non-genetically modified Papiliotrema terrestris strain AE-BLC. EFSA Journal, 22 (1), e8515. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8515
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8515
06.12.2023 12.01.2024
EC 3,2.1.23 ß-Galactosidase
EFSA-Q-2022-00190
TOS: 92.4%
spez. Akt.: 6.3 U/mg TOS.
Herstellung von Galakto-Oligo-
sacchariden
Exposition: 0,441 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 1800 mg TOS/kg bw
MOS-Sicherheitsspane: 4082
Keine Sicherheitsbedenken
β-Xylanase Bacillus velezensis Stamm AR-112 GVO
Das Lebensmittelenzym Endo-1,4-β-Xylanase (4-β-d-Xylan-Xylanohydrolase, EC 3.2.1.8) wird mit dem gentechnisch veränderten Bacillus velezensis Stamm AR-112 von AB Enzymes GmbH hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Verwendung in Backprozessen bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-Total Organic Solids (TOS) wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,024 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Da der Produktionsstamm B. velezensis Stamm AR-112 die Anforderungen für die qualifizierte Sicherheitsvermutung (QPS) bei der Sicherheitsbewertung erfüllt und der Produktionsprozess keinen Anlass zur Besorgnis gab, sind keine toxikologischen Daten erforderlich. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen das Risiko allergischer Reaktionen bei einer Exposition über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024):. Safety evaluation of the food enzyme endo-1,4-β-xylanase from the genetically modified Bacillus velezensis strain AR-112. EFSA Journal, 22(1), e8516. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8516
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8516
06.12.2024 12.01.2024
EC 3.2.1.8 ß-Xylanase
EFSA-Q-2022-00194
TOS: 12,4 %
spez. Akt.: 27 XylH / mg TOS.
Verwendung in Backprozessen
Exposition: 0,024 mg TOS/kg bw
und Tag
QPS-Qrganismus
keine Sicherheitsbedenken
Glucan 1,4-α-Maltohydrolase Bacillus subtilis Stamm BABSC GVO
Das Lebensmittelenzym Glucan-1,4-α-Maltohydrolase (4-α-d-Glucan-α-Maltohydrolase, EC 3.2.1.133) wird mit dem gentechnisch veränderten Bacillus subtilis Stamm BABSC von Advanced Enzyme Technologies Ltd. hergestellt. Die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS) sind nicht erfüllt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Verwendung in Backprozessen und bei der Stärkeverarbeitung zur Herstellung von Glukosesirupen und anderen Stärkehydrolysaten bestimmt. Da Restmengen an gesamten organischen Feststoffen (TOS) entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition bei der Stärkeverarbeitung zur Herstellung von Glukosesirupen und anderen Stärkehydrolysaten nicht berechnet. Für Backprozesse wurde die ernährungsbedingte Exposition auf bis zu 0,101 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Der Antragsteller hat keine toxikologischen Studien vorgelegt. Bei einer Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen wurde eine Übereinstimmung mit einem Allergen der Atemwege gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die Aufnahme über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. In Ermangelung geeigneter Daten zur vollständigen Charakterisierung des Produktionsstamms war das Gremium nicht in der Lage, eine Schlussfolgerung über die Sicherheit des Lebensmittelenzyms unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen zu ziehen.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme glucan 1,4-α-maltohydrolase from the genetically modified Bacillus subtilis strain BABSC. EFSA Journal, 22(1), e8508. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8508
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8508
05.12.2023 12.01.2024
EC 3.2.1.133 Glucan-1,4-α-
Maltohydrolase
maltogene Amylase
EFSA-Q-2017-00546
TOS: 85.2%
spez. Akt.: 78.1 MAN U/mg TOS
Verwendung in Backprozessen und der Stärkeverarbeitung
Exposition durch Bacvprozesse
0,101 mg TOS/kg bw
und Tag
Produktionsstamm erfüllt nicht den QPS-Status
In Ermangelung von Daten konnten keine Aussagen zur Sicherheit gemacht werden.
Leucin-Aminopeptidase Aspergillus sp. strain AE-MB
Das Lebensmittelenzym Leucyl-Aminopeptidase (EC 3.4.11.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus sp. Stamm AE-MB von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym gilt als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen: Verarbeitung von Milcherzeugnissen zur Herstellung von (1) Aromaextrakten; Verarbeitung von Pflanzen- und Pilzerzeugnissen zur Herstellung von (2) Proteinhydrolysaten; Verarbeitung von Fleisch- und Fischerzeugnissen zur Herstellung von (3) Proteinhydrolysaten, (4) modifizierten Fleisch- und Fischerzeugnissen und Verarbeitung von (5) Hefe und Hefeprodukten. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 2,273 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium ermittelte einen Wert von 183 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, bei dem keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden. Die berechnete Expositionsspanne für jede Altersgruppe betrug 135 (Säuglinge), 81 (Kleinkinder), 83 (Kinder), 109 (Jugendliche), 160 (Erwachsene) und 184 (ältere Menschen). Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, wobei keine Übereinstimmungen gefunden wurden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch Nahrungsmittelexposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Die Sicherheit des Lebensmittelenzyms konnte angesichts der abgeleiteten Expositionsspannen nicht nachgewiesen werden. Daher kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen nicht als sicher angesehen werden kann.
CEP Panel (EFSA 2024). Safety evaluation of the food enzyme leucyl aminopeptidase from the non-genetically modified Aspergillus sp. strain AE-MB. EFSA Journal, 22(1), e8506. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8506
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8506
06.12.2023 11.01.2024
EC 3.4.11.1 Leucin-
Aminopeptidase
EFSA-Q-2014-00114
TOS: 93,4 %
spez. Akt.: 4.9 UNIT/mg TOS
Verwendung in fünf Prozessen
Exposition: 2,273 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 183 mg TOS/kg bw
und Tag
MOS für die unterschiedlichen Gruppen
Säuglinge 135, Kleinkinder 81
Kinder 83, Jugendliche 109
Erwachsene 160, Ältere 184
Sicherheitsbedenken
Phosphoinositide-Phospholipase C Pseudomonas fluorescens Stamm PIC GVO
Das Lebensmittelenzym Phosphoinositidphospholipase C (1-Phosphatidyl-1D-myo-inositol-4,5-bisphosphat-Inositoltrisphosphohydrolase EC 3.1.4.11.) wird mit dem gentechnisch veränderten Pseudomonas fluorescens Stamm PIC von DSM Food specialties B.V. hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Fetten und Ölen zur Herstellung von raffinierten Speisefetten und -ölen durch Entschleimen bestimmt. Da Restmengen der gesamten organischen Feststoffe durch die Wasch- und Reinigungsschritte während der Entschleimung entfernt werden, wurden eine Abschätzung der ernährungsbedingten Exposition und Toxizitätstests als unnötig erachtet. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmungen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die Aufnahme über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme phosphoinositide phospholipase C from the genetically modified Pseudomonas fluorescens strain PIC. EFSA Journal, 22 (1), e8513. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8513
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8513
06.12.2023 11.01.24
EC 3.1.4.11 Phosphoinositid-
phospholipase C
EFSA-Q-2021-00654
TOS: 11,8 %
spez. Akt.: 101.9 IPRU/mg TOS
Verarbeitung von Ölproduktion
TOS wird während de Verarbeitung vollkommen entfernt, daher keine TOX-Daten erforderlich.
Keine Sicherheitsbedenken
Cellulase, Glucanase und Xylanase Trichoderma reesei Stamm AR-256.
Das Lebensmittelenzym, das Cellulase (EC 3.2.1.4), Endo-1,3(4)-β-Glucanase (EC 3.2.1.6) und Endo-1,4-β-Xylanase (EC 3.2.1.8) enthält, wird von der AB-Enzymes GmbH mit dem nicht gentechnisch veränderten Trichoderma reesei Stamm AR-256 hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen*, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in sieben Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller die Ausweitung der Verwendung auf zwei weitere Verfahren. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt neun Lebensmittelherstellungsverfahren: Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern zur Herstellung von 1) Backwaren, 2) anderen Erzeugnissen auf Getreidebasis als Backwaren, 3) Brauerzeugnissen, 4) Stärke- und Glutenfraktionen, 5) destilliertem Alkohol; Verarbeitung von Obst und Gemüse zur Herstellung von 6) Wein und Weinessig, 7) Säften, 8) anderen Obst- und Gemüseerzeugnissen als Säften und 9) aus Obst gewonnenen destillierten alkoholischen Getränken, die nicht aus Trauben gewonnen werden. Da bei drei Lebensmittelherstellungsverfahren die gesamte organische Feststoffmenge (TOS) aus den fertigen Lebensmitteln entfernt wird oder nicht in diese übergeht, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber der Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen sechs Verfahren geschätzt. Sie betrug bis zu 4,049 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung. Unter Verwendung des NOAEL-Wertes (no observed adverse effect level), der im vorherigen Gutachten angegeben wurde (939 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag), ermittelte das Gremium eine revidierte Expositionsmarge von mindestens 232. Auf der Grundlage der revidierten Expositionsberechnung und des Ergebnisses der früheren Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme containing cellulase, endo-1,3(4)-β-glucanase and endo-1,4-β-xylanase from the non-genetically modified Trichoderma reesei strain AR-256. EFSA Journal, 22(1), e8510. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8510
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8510
06.12.2023 08.01.2024
EC 3.2.1.4 Cellullase
EC 3.2.1.6 ß-Glucanase
EC 3.2.1.8 ß-Xylanase
EFSA-Q-2023-00386
Erweiterung der Anwendunsbereiche
Exposition: 4,049 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 939 mg TOS/kg bw
und Tag
MOS-Sicherheitsspanne: 232
Keine Sicherheitsbedenken
3-Phytase Aspergillus niger Stamm NPH GVO
Das Lebensmittelenzym 3-Phytase (Myo-Inositol-Hexakisphosphat-3-Phosphohydrolase EC 3.1.3.8) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm NPH von DSM Food Specialties hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA angesehen. Es ist für die Verwendung in drei Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen: Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern zur Herstellung von (1) Backwaren und (2) destilliertem Alkohol sowie die Verarbeitung von Pflanzen- und Pilzerzeugnissen zur Herstellung von (3) pflanzlichen Analoga von Milch und Milchprodukten. Da in destilliertem Alkohol keine Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) enthalten sind, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die beiden verbleibenden Lebensmittelherstellungsverfahren berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,553 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 833 mg TOS/kg KG pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 1506 % führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann (außer bei der Herstellung von destilliertem Alkohol), die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.
CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme 3-phytase from the genetically modified. EFSA Journal, 22 (1), e8514. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8514
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8514
06.12.2023 12.01.2024
EC 3.1.3.8 3-Phytase
EFSA-Q-2022-00193
TOS: 27,8 %
spez. Akt.: 107.6 FTU/mg TOS
Verwendung für drei Verarbei-tungsprozesse
Exposition: 0,553 mg TOS/kg bw
und Tag
NOAEL: 833 mg TOS/kg bw
und Tag
MOS-Sicherheitsspanne: 1506
Keine Sicherheitsbedenken