Bewertungen 2024

Sicherheitsbewertungen von Lebensmittelenzymen 2024


CEP-Wissenschaftlicher Ausschuss der EFSA 

Tabelle: Auflistung nach EC-Nummern

Chronologische Auflistung

Invertase  Saccharomyces cerevisiae Stamm CNCM I-3399 

Das Lebensmittelenzym β-Fructofuranosidase (β-d-Fructofuranosid-Fructohydrolase; EC 3.2.1.26) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Saccharomyces cerevisiae Stamm CNCM I-3399 von Kerry Ingredients & Flavours Ltd. hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllt die Voraussetzungen für die qualifizierte Sicherheitsvermutung (QPS) zur Risikobewertung. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die Exposition wurde auf bis zu 2,485 mg organische Feststoffe pro kg Körpergewicht (KG) und Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Da der Produktionsstamm die Voraussetzungen für QPS erfüllt und keine weiteren Bedenken bestehen, war das Gremium der Ansicht, dass für die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms keine toxikologischen Studien erforderlich sind. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurde eine Übereinstimmung mit einem Tomatenallergen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Tomatenallergikern, nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

EFSA FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme β-fructofuranosidase from the non-genetically modified Saccharomyces cerevisiae strain CNCM I-3399. EFSA Journal, 22(12), e9128. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9128

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9128

 

 18.12.2024       19.11.2024


EC 3.2.1.26   Invertase


EFSA-Q-2022-00627


TOS:        14.7%

spez.Akt.: 822 U/mg TOS



QPS-Status - keine TOX-Daten


Exposition: 2,485 mg TOS/kg bw.

                                 und Tag




   keine Sicherheitsbedenken

Fructanase   Trichoderma reesei Stamm AR-577    GVO

Das Lebensmittelenzym Fructan-β-Fructosidase (β-d-Fructan-Fructohydrolase; EC 3.2.1.80) wird mit dem gentechnisch veränderten Trichoderma reesei-Stamm AR-577 von AB Enzymes GmbH hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Das Lebensmittelenzym ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern für die Herstellung von Backwaren und anderen Erzeugnissen auf Getreidebasis bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,181 mg gesamte organische Feststoffe (TOS)/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1000 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsmarge von mindestens 5495 ergibt. Eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms zu bekannten Allergenen wurde durchgeführt und es wurde keine Übereinstimmung gefunden. Bei der Herstellung des Lebensmittelenzyms wurde eine bekannte Quelle von Lebensmittelallergenen verwendet. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei Aufnahme über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme fructan β-fructosidase from the genetically modified Trichoderma reesei strain AR-577. EFSA Journal, 22(12), e9124. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9124

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9124

 



17.12.2024        20.11.2024


EC 3.2.1.80   Fructanase


EFSA-Q-2023-00423


Verarbeitung von Getreiden - Mehlen


TOS:         22.0%

spez. Akt. 14.0 FRU/mg TOS.


Exposition: 0,181 mg TOS/kg bw.

                                 und Tag


NOAEL:      1000mg TOS/kg bw.

                                 und Tag


MoE-Sicherheitsspanne: 5495



  keine Sicherheitsbedenken


Xylanase        Aspergillus oryzae Stamm NZYM-FB       GVO 

Das Lebensmittelenzym Endo-1,4-β-Xylanase (4-β-d-Xylan-Xylanohydrolase, EC 3.2.1.8) wird mit dem genetisch veränderten Aspergillus oryzae-Stamm NZYM-FB von Novozymes A/S hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits früher einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Aufgrund der Einführung einer neuen Methode zur Abschätzung der ernährungsbedingten Exposition gegenüber Lebensmittelenzymen im Jahr 2016 ersuchte die Europäische Kommission die EFSA, die Expositionsbewertung dieses Lebensmittelenzyms unter Anwendung dieser neuen Methode zu überarbeiten. In dieser Bewertung passte die EFSA die Verwendungszwecke dieses Lebensmittelenzyms an fünf Lebensmittelherstellungsverfahren an und berechnete die ernährungsbedingte Exposition neu. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in zwei Lebensmittelherstellungsprozessen entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die verbleibenden drei Prozesse geschätzt. Sie wurde auf bis zu 0,383 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung berechnet. In Verbindung mit dem zuvor gemeldeten Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (106 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die niedrigste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 277. Auf der Grundlage der revidierten Expositionsabschätzung, der daraus errechneten Expositionsspanne und der früheren Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

EFSA FEZ Panel 2024): Revised dietary exposure assessment of the food enzyme endo 1,4-β-xylanase from the genetically modified Aspergillus oryzae strain NZYM-FB. EFSA Journal, 22(12), e9163. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9163

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9163



 

 16.12.2024      03.12.2024


EC 3.2.1.8   Xylanase


EFSA-Q-2024-00607


Neue Expositionsbewertung


Exposition: 0,383 mg TOS/kg bw.

                                 und Tag


MoE-Sicherheitsspanne 277




  keine Sicherheitsbedenken

               

Polygalacturonase und β-Glucosidase    Aspergillus tubingensis Stamm ARO 

Das Lebensmittelenzym, das Endo-Polygalacturonase und β-Glucosidase (EC 3.2.1.15 und EC 3.2.1.21) enthält, wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus tubingensis Stamm ARO von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus hergestellt. Es ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,609 mg gesamte organische Feststoffe (TOS)/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 2217 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was eine Expositionsspanne von mindestens 3640 ergibt. Eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz der Lebensmittelenzyme mit bekannten Allergenen ergab vier Übereinstimmungen mit Lebensmittelallergenen und 22 Übereinstimmungen mit Atemwegsallergenen. Bei der Herstellung der Lebensmittelenzyme wurden bekannte Quellen von Lebensmittelallergenen verwendet. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme containing endo-polygalacturonase and β-glucosidase from the non-genetically modified Aspergillus tubingensis strain ARO. EFSA Journal, 22(12), e9125. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9125

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9125




16.12.2024      20.11.2024


EC 3.2.1.15   Polygalacturonase

EC 3.2.1.21   ß-Glucosidase


EFSA-Q-2023-00657


Verwendung in 5 Verarbeitungs-prozesse


TOS:         12.9%

spez. Akt.: Polygalacturonase

                 0.34 PGU/mg TOS

                 ß-glucosidase

                 29.6 WBDG/mg TOS


Exposition: 0,609 mg TOS/kg bw.

                                 und Tag

NOAEL:      2217 mg TOS/kg bw.

                               und Tag

MoE-Sicherheitsspanne: 3640


  keine Sicherheitsbedenken

Xylanase      Bacillus subtilis Stamm AR-153     GVO

Das Lebensmittelenzym Endo-1,4-β-Xylanase (4-β-d-Xylan-Xylanohydrolase; EC 3.2.1.8) wird mit dem gentechnisch veränderten Bacillus subtilis Stamm AR-153 von der AB Enzymes GmbH hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Der Produktionsstamm erfüllt die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS). Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen an gesamten organischen Feststoffen (TOS) während eines Lebensmittelherstellungsprozesses entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die übrigen drei Prozesse berechnet. Die Exposition wurde auf bis zu 0,463 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag für die europäische Bevölkerung geschätzt. In Anbetracht des QPS-Status des Produktionsstamms und der Tatsache, dass der Herstellungsprozess des Lebensmittelenzyms unbedenklich ist, hielt das Gremium Toxizitätstests für unnötig. Eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms zu bekannten Allergenen wurde durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzym endo-1,4-β-xylanase from the genetically modified Bacillus subtilis strain AR-153. EFSA Journal, 22(12), e9123. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9123

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9123



 

13.12.2024     13.11.2024


EC 3.2.1.8  Xylanase


EFSA-Q-2023-00307


Verwendung in 4 Verarbeitungs-

prozessen


TOS:          18.6%

spez. Akt. : 4.3 XylH/mg TOS


QPS-Status - keine TOX-Daten


Exposition: 0,463 mg TOS/kg bw.

                                 und Tag



   keine Sicherheitsbedenken



Xylanase Trichoderma citrinoviride Stamm HBI-TX01         

Das Lebensmittelenzym Endo-1,4-β-Xylanase (4-β-d-Xylan-Xylanohydrolase; EC 3.2.1.8) wird mit dem Trichoderma citrinoviride Stamm HBI-TX01 von HBI Enzymes Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da bei zwei Lebensmittelherstellungsverfahren Restmengen von Lebensmittelenzym-total organic solids (TOS) entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die beiden übrigen Verfahren berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 1,488 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Die Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1101 mg TOS/kg Körpergewicht, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 740 ergab. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Im Herstellungsprozess wurden bekannte Quellen von Lebensmittelallergenen verwendet. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme endo-1,4-β-xylanase from the non-genetically modified Trichoderma citrinoviride strain HBI-TX01. EFSA Journal, 22(12), e9127. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9127

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9127




12.12.2024   20.11.2024


EC 3.2.1.8   Xylanase


EFSA-Q-2022-00869


Verwendung in 4 Verarbeitungs-

prozessen


Exposition: 1,488 mg TOS/kg bw.

                                und Tag


NOAEL:      1101 mg TOS/kg bw.

                                und Tag


MoE- Sicherheitsspanne: 740




  Keine Sicherheitsbedenken

Glucoseoxidase       Trichoderma reesei Stamm AR-352        GVO

Das Lebensmittelenzym Glucoseoxidase (β-d-Glucose: Sauerstoff-1-Oxidoreduktase; EC 1.1.3.4) wird mit dem gentechnisch veränderten Trichoderma reesei Stamm AR-352 von der AB Enzymes GmbH hergestellt. In einem früheren Gutachten konnte das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme und Verarbeitungshilfsstoffe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit nicht feststellen, dass das Lebensmittelenzym keine rekombinante DNA aus dem Produktionsstamm enthält, da die Nachweisgrenze der angewandten Methodik unklar war. Die vom Antragsteller vorgelegten neuen Daten zeigten, dass in dem Lebensmittelenzym keine DNA aus dem Produktionsstamm mit einer Nachweisgrenze gefunden wurde, die den Anforderungen der geltenden Leitlinien entspricht. Auf der Grundlage der neuen Daten kommt das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym frei von rekombinanter DNA aus dem Produktionsstamm ist.

 

FEZ Panel (2024): Revised safety evaluation of the food enzyme glucose oxidase from the genetically modified Trichoderma reesei strain AR-352. EFSA Journal, 22(12), e9122. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9122

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9122




11.12.2024       19.11.202


EC 1.1.3.4  Glucoseoxidase


EFSA- Q-2021-00298,

EFSA- Q-2024-00167


Lebensmittelenzym frei von rDNA




  keine Sicherheitsbedenken




Xylanase Bacillus subtilis Stamm LMG S-24584 GVO 

Das Lebensmittelenzym Endo-1,4-β-Xylanase (4-β-d-Xylan-Xylanohydrolase, EC 3.2.1.8) wird mit dem gentechnisch veränderten Bacillus subtilis Stamm LMG S-24584 von Puratos NV hergestellt. In einem früheren Gutachten stellte das Gremium das Vorhandensein von rekombinanter DNA in allen getesteten Lebensmittelenzymchargen fest. In der Folge änderte der Antragsteller das Herstellungsverfahren für das Lebensmittelenzym und legte neue Daten vor. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken, und der Produktionsstamm erfüllt die Anforderungen des QPS-Konzepts für die Sicherheitsbewertung. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern zur Herstellung von Backwaren bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition wird für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,010 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Da keine Bedenken hinsichtlich der mikrobiellen Quelle und ihrer genetischen Veränderungen oder des Herstellungsprozesses geäußert wurden, hielt das Gremium toxikologische Tests für die Bewertung dieses Lebensmittelenzyms nicht für erforderlich. Eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms zu bekannten Allergenen wurde durchgeführt und ergab keine Übereinstimmung. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

FEZ Panel (2024): Revised safety evaluation of the food enzyme endo-1,4-β-xylanase from the genetically modified Bacillus subtilis strain LMG S-24584 produced by a modified process. EFSA Journal, 22(12), e9126. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9126

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9126




11.12.2024     20.11.2024


EC 3.2.1.8    Xylanase


EFSA-Q-2023-00878


Verarbeitung von Getreiden


QPS-Organismus -keine TOX


Exposition: 0,010 mg TOS/kg bw.

                                 und Tag


enthält keine rDNA






  keine Sicherheitsbedenken


Transglutaminase  Streptomyces mobaraensis Stamm AE-BTG               

Das Lebensmittelenzym Glutaminase (Protein-Glutamin: Amin-γ-Glutamyltransferase; EC 2.3.2.13) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten S. mobaraensis Stamm AE-BTG von AJINOMOTO EUROPE SAS hergestellt. Das Lebensmittelenzym war frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in neun Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,398 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium ermittelte einen Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung von 538 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 1351 ergibt. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Bei der Herstellung des Lebensmittelenzyms wurden bekannte Quellen von Lebensmittelallergenen verwendet, und das Gremium war der Ansicht, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

FEZ Panel (2024). Safety evaluation of the food enzyme protein-glutamine γ-glutamyltransferase from the non-genetically modified Streptomyces mobaraensis strain AE-BTG. EFSA Journal, 22(12), e9083. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9083

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9083



02.12.2024 16.10.2024


EC 2.3.2.13    Transglutaminase


EFSA-2015 00095


Verwendung für 9 Verarbeitungs-prozesse


TOS:          57%

spez. Akt.: 20.2 U/mg TOS


Exposition: 0.398 mg TOS/kg bw

                                  und Tag


NOEAL:      538 mg TOS/kg bw

                              und Tag


MoE-Sicherheitsspanne 1351



  Keine  Sicherheitsbedenken 


α-Amylase            Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-BAA   

Das Lebensmittelenzym α-Amylase (4-α-d-Glucan-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mikroorganismus Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-BAA von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf ein weiteres Verfahren auszuweiten und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt neun Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen sieben Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung mit bis zu 5,833 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag berechnet. Auf der Grundlage der früheren Bewertung, der Auswertung der neuen Daten und der revidierten ernährungsbedingten Exposition kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme α-amylase from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AE-BAA. EFSA Journal, 22(11), e9079. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9079

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9079


14.11.2024         16.10.2024


EC 3.2.1.1   α-Amylase


EFSA-Q-2022-00574

EFSA-Q-2015-00846


Erweiterung des Verwendungs-

spektrum um 1 Verfahren




Gesamtexposition: 5,833 mg Tos/

kg bw und Tag




  Keine Sicherheitsbedenken

Glucan-1,4-α-Glucosidase          Aspergillus niger Stamm DP-Azh100

Das Lebensmittelenzym Glucan-1,4-α-Glucosidase (4-α-d-Glucan-Glucohydrolase; EC 3.2.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm DP-Azh100 von Genencor International B.V. hergestellt. Es wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus angesehen. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) in zwei Verfahren entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die beiden verbleibenden Verfahren berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 1,390 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei der höchsten getesteten Dosis von 1000 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsmarge von mindestens 719 führte. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms zu bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurde eine Übereinstimmung mit einem Atemwegsallergen gefunden. Bei der Herstellung des Lebensmittelenzyms wurden bekannte Quellen von Lebensmittelallergenen verwendet. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

FEZ Panel (2024). Safety evaluation of the food enzyme glucan-1,4-α-glucosidase from the non-genetically modified Aspergillus niger strain DP-Azh100. EFSA Journal, 22(11), e9082. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9082

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9082


13.11.2024       16.10.2024


EC 3.2.1.3  Glucan-Glucosidase


EFSA-Q-2023-00177


Verwendung für 4 Verarbeitungs-

prozesse


TOS 29.8%

spez. Akt.: 1.6 GAU/mg TOS


Exposition: 1,39 mg TOS/kg bw

                              und Tag


NOEAL:       1000 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


MoE - Sicherheitsspanne 719




  keine Sicherheitsbedenken

α-Amylase     Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-BAA

Das Lebensmittelenzym α-Amylase (4-α-d-Glucan-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mikroorganismus Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-BAA der Firma Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsverfahren bestimmt. Da in zwei Prozessen Restmengen des Lebensmittelenzyms (TOS) entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die verbleibenden sechs Lebensmittelherstellungsprozesse berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,842 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Der Produktionsstamm des Lebensmittelenzyms erfüllt die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS) für die Sicherheitsbewertung. In Ermangelung anderer Bedenken war das Gremium daher der Ansicht, dass für die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms keine toxikologischen Studien erforderlich sind. Es wurde nach einer Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen gesucht und eine Übereinstimmung mit einem Atemwegsallergen gefunden. Bei der Herstellung wurden bekannte Quellen von Lebensmittelallergenen verwendet, und das Gremium war der Ansicht, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei lebensmittelbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme α-amylase from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AE-BAA. EFSA Journal, 22(11), e9080. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9080

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9080


11.11.2024     16.10.2024


EC 3.2.1.1   α-Amylase


EFSA-Q-2022-00574

EFSA-Q-2015-00846


Verwendung in 8 Verarbeitungs-prozessen


TOS          84.6%

spez.Akt.: 135.5 Unit/mg TOS


Exposition: 0,842 mg TOS/kg bw

                                 und Tag     

QPS-Organismus -Keine TOX-Daten notwendig





  Keine Sicherheitsbedenken         

α-Amylase  Bacillus amyloliquefaciens Stamm UN-01         

Das Lebensmittelenzym α-Amylase (4-α-d-Glucan-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mikroorganismus Bacillus amyloliquefaciens Stamm UN-01 von Nagase (Europa) GmbH hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllte die Voraussetzungen für die qualifizierte Sicherheitsvermutung, und der Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms gab keinen Anlass zur Besorgnis, so dass das Gremium toxikologische Untersuchungen für unnötig hielt. Das Enzym ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da bei zwei Verfahren Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die übrigen drei Lebensmittelherstellungsverfahren berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,434 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurde eine Übereinstimmung mit einem Atemwegsallergen gefunden. Bei der Herstellung des Lebensmittelenzyms wurden bekannte Quellen von Lebensmittelallergenen verwendet. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


FEZ Panel (2024). Safety evaluation of the food enzyme. EFSA Journal, 22(11), e9081. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9081




08.11.2024       15.10.2024


EC 3.2.1.1   alpa-Amylase


EFSA-Q-2022-00599


Anwendung in 5 Verarbeitungs-

prozessen


TOS: 68.2%

spez. Akt.: 1746 DUN/mg TOS


Exposition: 0,434 mg TOS/kg bw.

                                und Tag


QPS.-Status -keine TOX-Daten



  keine Sicherheitsbedenken


Endo-Polygalacturonase, Pektinesterase, Pektinlyase, α-l-Arabinofuranosidase 

Aspergillus niger Stamm PEC 

Das Lebensmittelenzym weist vier Aktivitäten auf: Endo-Polygalacturonase ((1-4)-α-d-Galacturonan-Glycanohydrolase (Endo-Spaltung); EC 3.2.1.15), Pektinesterase (Pektin-Pektylhydrolase; EC 3.1.1. 11), Pektinlyase ((1-4)-6-O-Methyl-α-d-galacturonan-Lyase; EC 4.2.2.10) und nicht-reduzierende α-l-Arabinofuranosidase (α-l-Arabinofuranosid nicht-reduzierendes Ende α-l-Arabinofuranosidase; EC 3.2.1.55). Es wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm PEC von DSM Food Specialties B.V. gewonnen. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in drei Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf vier weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt sieben Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in einem Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen sechs Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,612 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. In Verbindung mit dem zuvor gemeldeten Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (204 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 333. Auf der Grundlage der früheren Bewertung, der Auswertung der neuen Daten und der revidierten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of a food enzyme containing activities  endo-polygalacturonase, pectinesterase, pectin lyase and non-reducing end α-l-arabinofuranosidase from the non-genetically modified Aspergillus niger strain PEC. EFSA Journal, 22(10), e9039. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9039

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9039




25.10.2024      19.09.2024


EC 3.2.1.15   Endo-

                    Polygalacturonase

EC 3.1.1.11   Pektinesterase

EC 4.2.2.10    Pektinlyase

EC  3.2.1.55  Arabinofuranosi-

                     dase


EFSA-Q-2023-00658 

EFSA-Q-2021-00587


Erweiterung des Anwendungs-

spektrum


Exposition: 0.612 mg TOS/kg bw

                 und Tag


MoE - Sicherheizspanne 333





  Keine Sicherheitsbedenken

Lipase  Limtongozyma cylindracea Stamm AE-LAYH

Das Lebensmittelenzym, eine Triacylglycerol-Lipase (Triacylglycerol-Acylhydrolase; EC 3.1.1.3), wird mit dem nicht gentechnisch veränderten (B) von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Es ist für die Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen von Lebensmittelenzym-gesamten organischen Feststoffen (TOS) in einem Prozess entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die übrigen fünf Lebensmittelherstellungsprozesse berechnet. Sie wurde auf bis zu 0,315 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Da der Produktionsstamm die Voraussetzungen für die Annahme der Unbedenklichkeit nach dem QPS-Konzept (Quality Presumption of Safety) für die Sicherheitsbewertung erfüllt und keine Probleme im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms festgestellt wurden, hielt das Gremium außer der Bewertung der Allergenität keine weiteren toxikologischen Studien für erforderlich. Es wurde eine Homologiesuche nach der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit denen bekannter Allergene durchgeführt und eine Übereinstimmung mit einem Bienengiftallergen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen durch Nahrungsmittelexposition, insbesondere bei Personen, die auf Honig allergisch reagieren, nicht ausgeschlossen werden kann, aber als gering einzustufen ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten, des QPS-Status des Produktionsstamms und der Tatsache, dass der Herstellungsprozess des Lebensmittelenzyms keinen Anlass zu Bedenken gibt, kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

FEZ Panel (2024). Safety evaluation of the food enzyme triacylglycerol lipase from the non-genetically modified Limtongozyma cylindracea strain AE-LAYH (B). EFSA Journal, 22(10), e8937. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8937

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8937


 

16.10.2024      19.09.2024


EC 3.1.1.3  Lipase


EFSA-Q-2014-00113


Verwendung für 6 Verarbeitungs-

prozesse


TOS:          23.5%

spez. Akt.: 1684 Units/mg TOS


Exposition: 0,315 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


QPS-Organismus -Keine TOX-Daten




   Keine Sicherheitsbedenken


Carboxypeptidase C     Aspergillus niger Stamm PEG             GVO   

Das Lebensmittelenzym Carboxypeptidase C (EC 3.4.16.5) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm PEG von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Verwendung in neun Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 2,053 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Die Toxizitätsstudien wurden mit einer aus dem A. niger-Stamm XEA gewonnenen Xylanase durchgeführt. Das Gremium hielt dieses Lebensmittelenzym für einen geeigneten Ersatz für die in den toxikologischen Studien zu verwendende Carboxypeptidase, da beide Stämme vom selben Empfängerstamm abstammen, die Lage der Inserts vergleichbar war, keine partiellen Inserts vorhanden waren und die Produktionsmethoden im Wesentlichen gleich waren. Die Genotoxizitätstests gaben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1850 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 901 führte. Es wurde eine Homologiesuche nach der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms zu bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurde eine Übereinstimmung mit einem Weizenallergen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die Nahrungsmittelexposition nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Weizenallergikern, dass die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme from the genetically modified. EFSA Journal, 22(10), e9038. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9038

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9038




16.10.2024      19.09.2024


EC 3.4.16.5  Carboxypeptidase C


EFSA- Q-2021- 00315,

EFSA- Q-2015- 00445


Für neun Verarbeitungsprozesse vorgesehen


TOS:        10.2%

spez. Akt. 44.1 U/mg TOS


Exposition: 2,053 mg TOS/kg bw

                                 und Tag

NOAEL:       1850 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


MoE /Sicherheitsspanne 901




   Keine Sicherheitsbedenken


Endonuclease      Penicillium citrinum Stamm NP 11–15   

Das Lebensmittelenzym Endonuklease (Aspergillus nuclease S1; EC 3.1.30.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Penicillium citrinum Stamm NP 11-15 von Shin Nihon Chemical Co. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Hefe und Hefeprodukten bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,006 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1010 mg TOS/kg KG pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 168.333 führte. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die Nahrungsmittelexposition nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Personen, die gegen Penicillium allergisch sind. Die Wahrscheinlichkeit solcher Reaktionen wird jedoch nicht größer sein als die Wahrscheinlichkeit allergischer Reaktionen auf Penicillium. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme endonuclease from the non-genetically modified Penicillium citrinum strain NP 11–15. EFSA Journal, 22(10), e9032. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9032

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9032




10.10.2024   18.09.2024


EC 3.1.30.1 Endonuclease


EFSA- Q-2015- 00845


Verarbeitung von Hefen und Hefeprodukten


TOS: 10.2%

spez. Akt.:  607.7 U/mg TOS


Exposition: 0,006 mg TOS/ kg bw

                                 und Tag

NOAEL:       1010 mg TOS/kg bw

                                und Tag


MoE/Sicherheitspanne  168333




  Keine Sicherheitsbedenken

Lipase                 Aspergillus tubingensis Stamm NL151

Das Lebensmittelenzym Triacylglycerol-Lipase (Triacylglycerol-Acylhydrolase; EC 3.1.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus tubingensis-Stamm NL151 von Shin Nihon Chemical Co., Ltd. hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus hergestellt. Es ist für die Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,278 mg gesamte organische Feststoffe (TOS)/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1669 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 6004 führte. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


FEZ Panel (2024). Safety evaluation of the food enzyme triacylglycerol lipase from the non-genetically modified Aspergillus tubingensis strain NL151. EFSA Journal, 22(10), e9035. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9035

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9035




10.10.2024        18.09.2024


EC 3.1.1.3     Lipase


EFSA- Q-2016- 00654


Für sechs Verarbeitungsprozesse vorgesehen


TOS: 16.7%


spez. Akt.: 129.2 U/mg TOS.


Exposition: 0,278 mg TOS/Kg bw

                                und Tag


NOAEL:      1169 mg TOS/kg bw

                                und Tag


MoE /Sicherheitsspanne: 6004


  Keine Sicherheitsbedenken

β-Glucanase         Talaromyces versatilis Stamm PF8     

Das Lebensmittelenzym Endo-1,3(4)-β-Glucanase (3-(1-3;1-4)-β-d-Glucan 3(4)-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.6) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Talaromyces versatilis Stamm PF8 von der Erbslöh Geisenheim AG hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus hergestellt. Es ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde bei der europäischen Bevölkerung mit bis zu 0,110 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 2229 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 20.264 ergab. Es wurde eine Suche nach der Homologie der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurden vier Übereinstimmungen mit Atemwegs- oder Kontaktallergenen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei Nahrungsmittelexposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme endo-1,3(4)-β-glucanase from the non-genetically modified Talaromyces versatilis strain PF8. EFSA Journal, 22(10), e9033. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9033

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.903




09.10.2024        18.09.2024


EC 3.2.1.6    ß-Glucanase


EFSA- Q-2015- 00663


Für vier Verarbeitungsprozesse vorgesehen


TOS:  20.9% 

 

spez. Akt: 4.0 β-glucanase-U/mg

                                         TOS.


Exposition: 0,110 mg TOS/kg bw

                                 und Tag

NOAEL:       2229 mg TOS/kg bw

                                    und Tag




    Keine Sicherheitsbedenken

β-Glucosidase  Penicillium guanacastense Stamm AE-GLY.

Das Lebensmittelenzym β-Glucosidase (β-d-Glucosid-Glucohydrolase, EC 3.2.1.21) wird mit dem nicht genetisch veränderten Stamm von Penicillium guanacastense AE-GLY der Firma Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym war bereits Gegenstand einer früheren Sicherheitsbewertung, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass die Verwendung dieses Lebensmittelenzyms in vier Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Der Antragsteller beantragte daraufhin, die Verwendung auf drei weitere Verfahren auszudehnen und die Verwendungsmengen zu überprüfen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt sieben Lebensmittelherstellungsverfahren. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung mit bis zu 0,206 mg organisch gebundener Gesamtfeststoffe (TOS)/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. Auf der Grundlage der früheren Bewertung, der Bewertung der neuen Daten und der revidierten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme β-glucosidase from the non-genetically modified Penicillium guanacastense strain AE-GLY. EFSA Journal, 22(10), e9040.

https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.9040

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.9040



07.10.2024       19.09.2024


EC 3.2.1.21   ß-Glucosidase


EFSA- Q-2023- 00382


Erweiterung des Anwendungs-

spektrum, drei neue Prozessbe-

reiche


Exposition: 0,206 mg TOS/kg bw

                                 und Tag





    keine Sicherheitsbedenken

β-Galaktosidase                         Bacillus licheniformis Stamm DSM 34099                           GVO     

Das Lebensmittelenzym β-Galaktosidase (β-d-Galaktosid-Galaktohydrolase; EC 3.2.1.23) wird mit dem genetisch veränderten Bacillus licheniformis-Stamm DSM 34099 von Kerry Group Services International, Ltd. (KGSI) HERGESTELLT. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Der Produktionsstamm erfüllte die Anforderungen für die qualifizierte Sicherheitsvermutung (QPS). Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in zwei Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 7,263 mg organische Feststoffe pro kg Körpergewicht und Tag geschätzt. In Anbetracht des QPS-Status des Produktionsstamms und der Tatsache, dass der Herstellungsprozess des Lebensmittelenzyms keine Bedenken aufwirft, hielt das Gremium Toxizitätstests mit Ausnahme einer Bewertung der Allergenität für unnötig. Es wurde eine Suche nach der Identität der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurde eine Übereinstimmung mit einem Lebensmittelallergen aus der Kiwifrucht gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Kiwi sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme β-galactosidase from the genetically modified Bacillus licheniformis strain DSM 34099. EFSA Journal, 22(8), e8949. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8949

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8949



 07.08.2024       13.06.2024


EC 3.2.1.23   ß-Galaktosidase


EFSA-Q-2023-00443


Zwei Verarbeitungsprozesse


TOS:         9.2%


spez. Akt.: 1479 BLU/mg TOS


Exposition: 7,263 mg TOS/kg bw.

                                 und Tag


QPS-Status, daher keine TOX-Daten





  keine Sicherheitsbedenken


Glucan 1,4-α-Maltohydrolase   Saccharomyces cerevisiae Stamm LALL-MA+     GVO 

Das Lebensmittelenzym Glucan-1,4-α-Maltohydrolase (4-α-d-Glucan-α-Maltohydrolase; EC 3.2.1.133) wird mit dem gentechnisch veränderten Saccharomyces cerevisiae Stamm LALL-MA+ von der Danstar Ferment AG hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und dessen DNA. Es soll bei der Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern zur Herstellung von Backwaren verwendet werden. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,014 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. In Anbetracht des QPS-Status des Produktionsstamms und der Tatsache, dass der Herstellungsprozess des Lebensmittelenzyms unbedenklich ist, hielt das Gremium Toxizitätstests für unnötig. Es wurde eine Suche nach der Identität der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurden vier Übereinstimmungen gefunden, drei mit Atemwegsallergenen und eine mit einem Allergen aus der Stechmücke (injiziert). Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei Exposition über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme glucan 1,4-α-maltohydrolase from the genetically modified Saccharomyces cerevisiae strain LALL-MA+. EFSA Journal, 22(8), e8935. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8935

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8935



05.08.2024    03.07.2024


EC 3.2.1.133 Glucan-1,4-α-d-

           Glucan-α-Maltohydrolase


EFSA-Q-2023-00533


TOS:           3.4%

spec- Akt.:  1507 LBJPU/mg TOS


Exposition: 0.014 mg TOS/kg bw.

                          und Tag

QPS-Status, daher keine TOX-Daten



  keine Sicherheitsbedenken


α-Amylase             Cellulosimicrobium funkei Stamm AE-AMT     

Das Lebensmittelenzym α-Amylase (4-α-d-Glucan-Glucanohydrolase, d. h. EC 3.2.1.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Cellulosimicrobium funkei-Stamm AE-AMT von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass das Lebensmittelenzym bei der Verwendung in sieben Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf drei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt zehn Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in einem Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen neun Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,049 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. In Verbindung mit dem zuvor gemeldeten Wert, bei dem keine schädlichen Auswirkungen beobachtet wurden (230 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis), ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 4694. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der überarbeiteten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


EFSA FEZ Panel ((2024): Safety evaluation of a second extension of use of the food enzyme α-amylase from the non-genetically modified Cellulosimicrobium funkei strain AE-AMT. EFSA Journal, 22(7), e8948. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8948

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8948



31.07.2024      04.07.2024


EC 3.2.1.1     α-Amylase


EFSA-Q-2023-00663

EFSA-Q-2022-00532

EFSA-Q-2014-00544


Erweiterung des Anwendungs- bereiches um 3 Verfahren; insgesamt  10 Verfahren


Exposition: 0,049 mg TOS/kg bw

                                 und Tag

NOAEL:       230 mg/kg bw

                                  und Tag


MoE - Sicherheitsspanne:  4694



    keine Sicherheitsbedenken
 

Lipase                     Aspergillus luchuensis Stamm AE-L   

Das Lebensmittelenzym Triacylglycerinlipase (Triacylglycerin-Acylhydrolase; EC 3.1.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus luchuensis-Stamm AE-L von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei Verwendung in einem Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf vier weitere Verfahren auszudehnen und die bisherige Verwendungsmenge zu ändern. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt fünf Lebensmittelherstellungsverfahren. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,458 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. In Verbindung mit dem zuvor gemeldeten Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (1726 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine revidierte Expositionsmarge von mindestens 3769. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme triacylglycerol lipase from the non-genetically modified Aspergillus luchuensis strain AE-L. EFSA Journal, 22(7), e8945. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8945

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8945




31.07.2024       04.07.2024


EC 3.1.1.3   Lipase


EFSA-Q-2023-00557

EFSA-Q-2015-00276


Erweiterung des Anwendungs-bereiches - 5 Verfahren


Exposition: 0,458 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


NOAEL:       1726 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


MOE - Sicherheitsspanne:  3769



    keine Sicherheitsbedenken


Pullulanase              Pullulanibacillus naganoensis Stamm AE-PL 

Das Lebensmittelenzym Pullulanase (Pullulan-6-α-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.41) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Pullulanibacillus naganoensis-Stamm AE-PL von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits früher einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei Verwendung in einem Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf sieben weitere Verfahren auszudehnen und die bisherige Verwendungsmenge zu ändern. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt acht Lebensmittelherstellungsverfahren. Da bei zwei Lebensmittelherstellungsverfahren die gesamte organische Feststoffmenge (TOS) des Lebensmittelenzyms nicht in die fertigen Lebensmittel gelangt, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die verbleibenden sechs Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde auf bis zu 0,004 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung berechnet. Das Gremium bewertete die im vorangegangenen Antrag vorgelegte Studie zur oralen Toxizität bei wiederholter Verabreichung über 90 Tage an Ratten und stellte fest, dass bei 643 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine nachteiligen Auswirkungen beobachtet wurden. Verglichen mit der berechneten ernährungsbedingten Exposition ergab dies eine Expositionsmarge von mindestens 160.750. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym im Rahmen des revidierten Verwendungszwecks keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. 


EFSA FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme pullulanase from the non-genetically modified Pullulanibacillus naganoensis strain AE-PL. EFSA Journal, 22(7), e8947. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8947

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8947



31.07.2024         04.07.2024


EC 3.2.1.41  Pullulanase


EFSA- Q-2023-00662

EFSA- Q-2015- 00451


Erweiterung des Anwendungs-bereiches


Exposition: 0,004 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


NOAEL:      643 mg TOS/kg bw

                  und Tag


MoE - Sicherheitsspanne: 160750





     keine Sicherheitsbedenken

Oryzin    Aspergillus ochraceus Stanmm AE-P                 

Das Lebensmittelenzym Oryzin (EC 3.4.21.63) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus ochraceus Stamm AE-P von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits früher einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in neun Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf ein zusätzliches Verfahren auszuweiten, zwei Lebensmittelverfahren zurückzuziehen und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung hat die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt acht Lebensmittelherstellungsverfahren aktualisiert. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,354 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. In Verbindung mit dem im früheren Gutachten angegebenen Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (1862 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 5260. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme EFSA Journal, 22(7), e8940. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8940

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8940



24.07-2024           04.07.2024


EC 3.4.21.63     Oryzin


EFSA-Q-2023-00006


Erweiterug des Anwendungs- spektrums



Exposition: 0,354 mg TOS/kg bw.

                                 und Tag



MoE-Sicherheitsspanne  5260



 Keine Sicherheitsbedenken


Thermolysin             Anoxybacillus caldiproteolyticus Stamm AE-TP   

Das Lebensmittelenzym Thermolysin (EC. 3.4.24.27) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Anoxybacillus caldiproteolyticus-Stamm AE-TP von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf ein zusätzliches Verfahren auszuweiten, zwei Verfahren zurückzuziehen und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung hat die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt sieben Lebensmittelherstellungsverfahren aktualisiert. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,989 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. In Verbindung mit dem im vorherigen Gutachten angegebenen Wert, bei dem keine schädlichen Auswirkungen beobachtet wurden (700 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die mittlere getestete Dosis), errechnete das Gremium eine überarbeitete Expositionsspanne von mindestens 708. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


EFSA FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme thermolysin from the non-genetically modified Anoxybacillus caldiproteolyticus strain AE-TP. EFSA Journal, 22(7), e8939. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8939

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8939


24.07.2024          04.07.2024


EC 3.4.24.27  Thermolysin


EFSA-Q-2023-00003 


Änderungen im Anwendungsbereich


Exposition: 0,989 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


MoE- Sicherheitsspanne: 708




    keine Sicherheitsbedenken

Lipase                          Rhizopus arrhizus Stamm AE-TL(B) 

Das Lebensmittelenzym Triacylglycerinlipase (Triacylglycerin-Acylhydrolase; EC 3.1.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Rhizopus arrhizus-Stamm AE-TL(B) von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits früher einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei Verwendung in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf vier weitere Verfahren auszuweiten und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt sechs Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms aus einem Lebensmittelherstellungsverfahren entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen fünf Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,086 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. In Verbindung mit dem im früheren Gutachten angegebenen Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (1960 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 22,791. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

FEZ Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme triacylglycerol lipase from the non-genetically modified Rhizopus arrhizus strain AE-TL(B). EFSA Journal, 22(7), e8944. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8944

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8944


 24.07.2024         04.07.2024


EC 3.1.1.3  Lipase


EFSA-Q-2023-00370


Erweiterung der Anwendungen auf 6 Bereiche


Exposition: 0,086 mg TOS/kg bw.

                                 und Tag


MoE - Sicherheitsspanne: 22791







    keine Sicherheitsbedenken

Lysophospholipase    Trichoderma reesei  Stamm DP-Nyc81          GVO 

Das Lebensmittelenzym Lysophospholipase (2-Lysophosphatidylcholin-Acylhydrolase, EC 3.1.1.5) wird mit dem gentechnisch veränderten Trichoderma reesei Stamm DP-Nyc81 von Genencor International B.V. hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern zur Herstellung von Glukosesirupen und anderen Stärkehydrolysaten bestimmt. Da bei diesen Lebensmittelherstellungsprozessen Restmengen an organischen Feststoffen aus den Lebensmittelenzymen entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nicht berechnet und toxikologische Untersuchungen wurden als unnötig erachtet. Es wurde eine Suche nach der Identität der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


FEZ Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme lysophospholipase from the genetically modified Trichoderma reesei strain DP-Nyc81. EFSA Journal 22 (7), e8936. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8936

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8936


22.07.2024            03.07.2024


EC 3.1.1.5 Lysophospholipsase


EFSA-Q-2023-00449


TOS:          24.2%

spez. Akt.:  5937 PL/mg TOS.


TOS wird bei den Anwendungsprozessen vollständig entfernt, daher keine Exposition und keine TOX-Daten erforderlich.





  Keine Sicherheitsbedenken

Asparaginase                   Aspergillus niger Stamm ASP                 GVO         

Das Lebensmittelenzym Asparaginase (L-Asparagin-Amidohydrolase; EC 3.5.1.1) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm ASP von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA betrachtet. Das Lebensmittelenzym soll zur Verhinderung der Acrylamidbildung in Lebensmitteln und bei der Verarbeitung von Hefe und Hefeprodukten verwendet werden. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,792 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei der höchsten getesteten Dosis von 1038 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 1311 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme asparaginase from the genetically modified Aspergillus niger strain ASP. EFSA Journal, 22(7), e8874. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8874

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8874




15.07.2024           13.06.2024


EC 3.5.1.1  Asparaginase


EFSA- Q-2021- 00176

EFSA- Q-2013- 00895 (alt)


TOS:          22.3%

spez. Akt.: 38.1 ASPU/mg TOS.


Ein Anwendungsbereich - Vermeidung der Acrylbildung


Exposition: 0,792 mg TOS/kg bw

                                und Tag

NOEEL:      1038 mg TOS/kg bw

                                 und Tag

MoE- Sicherheitsspanne: 1311





   keine Sicherheitsbedenken

 



Laccase                             Trametes hirsuta Stamm AE-OR                           

Das Lebensmittelenzym Laccase (Benzoldiol:Sauerstoff-Oxidoreduktase, d. h. EC 1.10.3.2) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Trametes hirsuta-Stamm AE-OR von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf drei weitere Verfahren auszuweiten und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt neun Lebensmittelherstellungsverfahren. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,030 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. Ausgehend von dem zuvor gemeldeten Wert, bei dem keine schädlichen Auswirkungen beobachtet wurden (862 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis), leitete das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 28,733 ab. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme laccase from the non-genetically modified Trametes hirsuta strain AE-OR. EFSA Journal 22 (7), e8869. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8869

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8869



 11.07.2024        12.06.2024 


 EC 1.10.3.2  Laccase


 EFSA-Q-2023-00383

 EFSA-Q-2015-00694


Erweiterung des Anwendungsbereiches auf drei Verwendungen


Exposition: 0,03 mg TOS/kg bw

                               und Tag

NOAEL:       862 mg TOS/kg bw

                               und Tag

MoE - Sicherheitsspanne 28733




  keine Sicherheitsbedenken



Lipase                        Penicillium caseifulvum Stamm AE-LRF  

Das Lebensmittelenzym Triacylglycerinlipase (Triacylglycerin-Acylhydrolase; EC 3.1.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Penicillium caseifulvum-Stamm AE-LRF von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus hergestellt. Es ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,013 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 69 mg TOS/kg KG pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 5308 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium stellte jedoch fest, dass Spuren von ■■■■■, das bei der Herstellung von Triacylglycerinlipase verwendet wird, in dem Lebensmittelenzym enthalten sein können. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Personen, die gegen Fisch sensibilisiert sind. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme triacylglycerol lipase from the non-genetically modified. EFSA Journal, 22(7), e8877. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8877

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8877




05.07.2024        13.06.2024


EC 3.1.1.3  Lipase


EFSA-Q-2014-00545


TOS:          2.5%

spez. Akt.:  839 U/mg TOS.


Exposition: 0,013 mg TOS/kg bw

                                und Tag


NOAEL:       69 mg TOS/kg bw

                  und Tag

MoE-Sicherhitsspanne:  5308



    keine Sicherheitsbedenken


Bacillolysin                 Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-NP       

Das Lebensmittelenzym Bacillolysin (EC 3.4.24.28) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-NP von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in dreizehn Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, seine Verwendung auf zwei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt fünfzehn Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die verbleibenden dreizehn Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 35,251 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag berechnet. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten ernährungsbedingten Exposition in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme bacillolysin from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AE-NP. EFSA Journal, 22 (7), e8868. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8868

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8868




04.07.2024        12.06-2024


EC 3.4.24.28  Bacillolysin


EFSA-Q-2023-00004

EFSA.Q-2022-00573




    Keine Sicherheitsbedenken


β-Glucosidase               Penicillium guanacastense strain AE-GLY         

Das Lebensmittelenzym β-Glucosidase (β-D-Glucosid-Glucohydrolase; EC 3.2.1.21) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Penicillium guanacastense Stamm AE-GLY von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 4,054 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 943 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine schädlichen Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 233 ergab. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme β-glucosidase from the non-genetically modified. EFSA Journal, 22(7), e8872. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8872

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8872




04.07.2024          12.06.2024


EC 3.2.1.21    ß-Glucosidase


EFSA-Q-2015-00273 


TOS:          56.3%

spez. Akt.: 4.1 U/mg TOS


Anwendung bei vier Verarbeitungsprozessen


Exposition: 4,054 mg TOS/kg bw

                                 und Tag

NOAEL:       943 mg TOS/kg bw

                                 und Tag

MoE-Sicherheitsspanne  233

                          (recht gering)


   keine Sicherheitsbedenken

Subtilisin                       Bacillus paralicheniformis strain AP-01      

Das Lebensmittelenzym Subtilisin (EC 3.4.21.62) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus paralicheniformis Stamm AP-01 von Nagase (Europa) GmbH hergestellt. Es wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus angesehen. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen des Lebensmittelenzyms - gesamte organische Feststoffe (TOS) - in einem Prozess entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die verbleibenden vier Lebensmittelherstellungsprozesse berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,875 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Der Produktionsstamm des Lebensmittelenzyms ist in der Lage, Bacitracin zu produzieren, und erfüllte somit nicht die Anforderungen des Ansatzes der qualifizierten Sicherheitsvermutung. Bacitracin wurde im industriellen Fermentationsmedium nachgewiesen, nicht aber im Lebensmittelenzym selbst. Die Nachweisgrenze der für Bacitracin verwendeten Analysemethode reichte jedoch nicht aus, um das mögliche Vorhandensein von Bacitracin in einem Umfang auszuschließen, der ein Risiko für die Entwicklung antimikrobiell resistenter Bakterien darstellt. Bei einer Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen wurden achtundzwanzig Übereinstimmungen mit Atemwegsallergenen, eine Übereinstimmung mit einem Kontaktallergen und zwei Übereinstimmungen mit Lebensmittelallergenen (Melone und Granatapfel) gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Melone oder Granatapfel sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten konnte das Gremium das Vorhandensein von Bacitracin, einem medizinisch wichtigen antimikrobiellen Stoff, nicht ausschließen, so dass die Sicherheit dieses Lebensmittelenzyms nicht festgestellt werden konnte.


CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme subtilisin from the non-genetically modified Bacillus paralicheniformis strain AP-01. EFSA Journal, 22 (7), e8873. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8873

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8873



04.07.2024         12.06.2024


EC 3.4.21.62 Subtilisin


EFSA-Q-2022-00601


TOS:          84.8%

spez. Akt.: 1082 PUN/mg TOS


Fünf Anwendungsbereiche


Exposition: 0,875 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


Stamm kann Bacitracin produzieren - Vorhandensein im Lebensmittelenzym kann nicht ausgeschlossen werden.



Sicherheit kann nicht bewertet werden


α-Amylase                       Bacillus licheniformis Stamm AE-TA 

Das Lebensmittelenzym α-Amylase (4-α-d-Glucan-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mikroorganismus Bacillus licheniformis Stamm AE-TA von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf ein weiteres Verfahren auszuweiten und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt neun Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen sieben Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung mit bis zu 0,382 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag berechnet. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten ernährungsbedingten Exposition in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel ( (2024). Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme α-amylase from the non-genetically modified. EFSA Journal, 22 (7), e8870. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8870

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8870



03.07.2024         12.06.2024


EC 3.2.1.1    α-Amylase


EFSA-Q-2023-00305


Erweiterung des Anwendungs-

spektrums um zwei weitere

Verfahren


Exposition: 0,382 mg TOS/kg bw

                                und Tag





  Keine Sicherheitsbedenken 


α-l-Rhamnosidase          Penicillium adametzii Stamm AE-HP    

Das Lebensmittelenzym α-l-Rhamnosidase (α-l-Rhamnosid-Rhamnohydrolase; EC 3.2.1.40) wird mit dem Penicillium adametzii-Stamm AE-HP von Amano Enzymes Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf zwei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt vier Lebensmittelherstellungsverfahren. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,022 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag berechnet. Ausgehend von dem im früheren Gutachten angegebenen Wert, bei dem keine schädlichen Auswirkungen beobachtet wurden (300 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis), ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 13,636. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme α-l-rhamnosidase from the non-genetically modified Penicillium adametzii strain AE-HP. EFSA Journal, 22 (7), e8871. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8871

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8871



01.07.2024         12.06.2024


EC 3.2.1.40    Rhamnosidase


EFSA-Q-2023-00359

EFSA-Q-2015-00756


Erweiterung des Anwendungs-

spektrums um zwei Verfahren


Exposition: 0,022 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


MoE-Sicherheitsspanne 13636



  keine Sicherheitsbedenken



Glutaminase                   Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-GT                        

Das Lebensmittelenzym Glutaminase (L-Glutamin-Amidohydrolase; EC 3.5.1.2) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-GT von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf dreizehn weitere Verfahren auszudehnen und die Verwendungsmengen zu überarbeiten. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt achtzehn Lebensmittelherstellungsverfahren. Da die organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die verbleibenden sechzehn Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,678 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag berechnet. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten ernährungsbedingten Exposition in der vorliegenden Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme glutaminase from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AE-GT. EFSA Journal, 22(7), e8867. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8867

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8867




01.07.2024        12.06.2024


EC 3.5.1.2  Glutaminase


EFSA-Q-2023-00356


Erweiterung des Anwendungs-

spektrums


Exposition: 0,678 mg TOS/kg bw

                                 und Tag




   keine Sicherheitsbedenken


Phytase                            Aspergillus niger Stamm PHY93-08     

Das Lebensmittelenzym 3-Phytase (Myo-Inositol-Hexakisphosphat-3-Phosphohydrolase EC 3.1.3.8) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus niger-Stamm PHY93-08 von Shin Nihon Chemical Co., Ltd. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in neun Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da bei zwei der Lebensmittelherstellungsverfahren Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) aus dem Lebensmittelenzym entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die übrigen sieben Verfahren berechnet. Sie wurde auf bis zu 0,763 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Die Genotoxizitätstests gaben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium ermittelte bei 2560 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, einen Wert, bei dem keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, wobei keine Übereinstimmungen gefunden wurden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme 3-phytase from the non-genetically modified Aspergillus niger strain PHY93-08. EFSA Journal 22 (7), e8876. | https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8876

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8876




01.07.2024       13.06.2024


EC 3.1.3.8  3-Phytase


EFSA-Q-2016-00575


TOS:        25.8%

spez. Akt. 14.4 U/mg TOS


Neun Anwendungsbereiche; bei zweien wird der TOS vollkommen entfernt

Exposition: 0,763 mg TOS/kg bw

                                 und Tag

NOAEL:      2560 mg TOS/kg bw

                                 und Tag



    Keine Sicherheitsbedenken





Inulinase                           Aspergillus welwitschiae Stamm NZYM-KF 

Das Lebensmittelenzym Inulinase (1-β-d-Fructan-Fructanohydrolase; EC 3.2.1.7) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus welwitschiae Stamm NZYM-KF von Novozymes A/S hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Fructo-Polysacchariden zur Herstellung von Fructo-Oligosacchariden bestimmt. Da Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) während des Lebensmittelherstellungsprozesses entfernt werden, wurden andere toxikologische Untersuchungen als die Allergenität als unnötig erachtet und die ernährungsbedingte Exposition wurde nicht berechnet. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurden zwei Übereinstimmungen mit Tomatenallergenen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Tomaten sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann, aber voraussichtlich nicht höher ist als bei Tomaten. Da die Prävalenz von allergischen Reaktionen auf Tomaten gering ist, ist auch die Wahrscheinlichkeit des Auftretens solcher Reaktionen auf das Lebensmittelenzym gering. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme inulinase from the non-genetically modified Aspergillus welwitschiae strain NZYM-KF. EFSA Journal, 22(5), e8771. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8771

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8771



29.05.2024        16.04.2024


EC 3.2.1.7   Inulinase


EFSA-Q-2015-00827


Gewinnung von Fructo-Oligosaccharieden


TOS:         18.9%

spez. Akt.: 23.8 INU/mg TOS


Während der Aufreinigung der Fructo-Oligosacchariden wir der gesamte TOS entfernt, daher keine TOX-Daten notwendig.


  keine Sicherheitsbedenken

Carboxypeptidase D          Aspergillus oryzae Stamm NZYM-MK             GVO

Das Lebensmittelenzym Carboxypeptidase D (EC 3.4.16.6) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus oryzae-Stamm NZYM-MK von Novozymes A/S hergestellt. Es ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,908 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 2220 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine schädlichen Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 2445 ergab. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurden zwei Übereinstimmungen gefunden, eine davon mit einem Lebensmittelallergen (Weizen). Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Weizen sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann, aber nicht über das Risiko des Weizenverzehrs hinausgehen wird. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme carboxypeptidase D from the genetically modified Aspergillus oryzae strain NZYM-MK. EFSA Journal, 22 (5), e8777. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8777

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8777

 


24.05.2024      17.04.2024


EC 3.4.16.6 Carboxypetidase D


EFSA-Q-2021-00223


Verwendung in fünf Verarbeitungsprozessen


TOS:          12.1%

spez. Akt.: 28.5 CPDU(A)/mg

                                      TOS

Exposition: 0,908 mg TOS/kg bw

                                 und Tag

NOAEL:      2220 mg/TOS/kg bw

                                 und Tag


MoE - Sicherheitsspanne: 2445



  Keine Sicherheitsbedenken


Cellobiose Phosphorylase Escherichia coli Stamm LE1B109-pPB130       GVO

Das Lebensmittelenzym Cellobiosephosphorylase (Cellobiose: Phosphat α-d-Glucosyltransferase; EC 2.4.1.20) wird mit dem gentechnisch veränderten Escherichia coli Stamm LE1B109-pPB130 von der c-LEcta GmbH hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym gilt als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es soll in Kombination mit einer Saccharosephosphorylase zur Herstellung des Spezialkohlenhydrats Cellobiose verwendet werden. Da Restmengen an gesamten organischen Feststoffen durch nachgeschaltete Reinigungsschritte entfernt werden, war das Gremium der Ansicht, dass andere toxikologische Untersuchungen als die Bewertung der Allergenität unnötig sind, und eine ernährungsbedingte Exposition wurde nicht geschätzt. Es wurde nach einer Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen gesucht und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme cellobiose phosphorylase from the genetically modified Escherichia coli strain LE1B109-pPB130. EFSA Journal, 22(5), e8774. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8774

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8774 


23.05.2024      16.04.2024


EC 2.4.1.20


EFSA-Q-2021-00297


Gewinnung von Cellobiose


TOS:         5.8%

spez. Akt.: 11.9 U/mg TOS


TOS wird vollkommen bei der Aufreinigung der Cellobiose entfernt, daher keine TOX-Daten erforderlich



  Keine Sicherheitsbedenken


Laccase                                Trametes hirsuta  Stamm AE-OR   

Das Lebensmittelenzym Laccase (Benzoldiol: Sauerstoff-Oxidoreduktase; EC 1.10.3.2) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Trametes hirsuta Stamm AE-OR von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,026 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 862 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 33,154 ergab. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen durch eine ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme laccase from the non-genetically modified Trametes hirsuta strain AE-OR. EFSA Journal 22 (5), e8778. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8778

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8778




17.05.2024       17.04.2024


EC 1.10.3.2    Laccase


EFSA-Q-2015-00694


          Verwendung in sechs

           Verarbeitungsprozessen


TOS:         20.5%

spez. Akt.: 2702 U/mg TOS

Exposition: 0,026 mg TOS/kg bw.

                                 und Tag

NOAEL:       862 mg TOS/kg bw.

                                  und Tag

MoE - Sicherheitsspanne: 33154



    Keine Sicherheitsbedenken

α-Amylase                               Bacillus licheniformis Stamm AE-TA      

Das Lebensmittelenzym α-Amylase (4-α-d-Glucan-Glucanohydrolase; EC 3.2.1.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mikroorganismus Bacillus licheniformis Stamm AE-TA von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen des Lebensmittelenzyms - gesamte organische Feststoffe (TOS) - in zwei Lebensmittelherstellungsprozessen entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die übrigen sechs Prozesse berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,056 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Der Produktionsstamm des Lebensmittelenzyms erfüllt die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung für die Sicherheitsbewertung. In Ermangelung anderer Bedenken war das Gremium daher der Ansicht, dass für die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms keine toxikologischen Studien erforderlich sind. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurden zwei Übereinstimmungen mit Atemwegsallergenen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann (außer bei der Herstellung von destilliertem Alkohol), die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme EFSA Journal, 22 (5), e8780. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8780

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8780



15.05.2024      17.04.2024 


EC 3.2.1.1   α-Amylase


EFSA-Q-2014-00911 - Data package

EFSA-Q-2022-00549 aktuell

Verwendung in acht Verarbeitungsprozessen


TOS:          7.2%

spez. Akt.:  69.1 U/mg TOS


Exposition: 0,056 mg TOS/kg bw.

                                und Tag


QPS-Organismus -Keine TOX-Daten erforderlich


   Keine Sicherheitsbedenken 

Saccharosephosphorylase        Escherichia coli Stamm LE1B109-pPB129         GVO       

Das Lebensmittelenzym Saccharosephosphorylase (Saccharose: Phosphat α-d-Glucosyltransferase; EC 2.4.1.7) wird mit dem gentechnisch veränderten Escherichia coli Stamm LE1B109-pPB129 von der c-LEcta GmbH hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym wurde frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus hergestellt. Es soll in Kombination mit einer Cellobiosephosphorylase zur Herstellung des Spezialkohlenhydrats Cellobiose verwendet werden. Da Restmengen an organischen Feststoffen aus dem Lebensmittelenzym durch die nachgeschalteten Reinigungsschritte entfernt werden, war das Gremium der Ansicht, dass andere toxikologische Untersuchungen als die Bewertung der Allergenität nicht erforderlich sind, und eine ernährungsbedingte Exposition wurde nicht geschätzt. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024):. Safety evaluation of the food enzyme sucrose phosphorylase from the genetically modified Escherichia coli strain LE1B109-pPB129. EFSA Journal, 22 (5), e8775. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8775

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8775




15.05.2024    16.04.2024


EC 2.4.1.7  Saccharose-

                  phosphorylase


EFSA-Q-2021-00291

Verwendung für die Herstellung von Cellobiose


TOS wird während dem Herstellungsverfahren vollständig entfernt, daher keine TOX-Daten notwendig



  keine Sicherheitsbedenken


Bacillolysin - Subtilisin          Bacillus amyloliquefaciens Stamm AR-383         

Das Lebensmittelenzym weist die zwei Aktivitäten, Bacillolysin (EC 3.4.24.28) und Subtilisin (EC 3.4.21.62) auf und wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm AR-383 von der AB Enzymes GmbH hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist für den Einsatz in neun Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da bei der Herstellung von destilliertem Alkohol Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die übrigen acht Lebensmittelherstellungsverfahren berechnet. Die Exposition wurde auf bis zu 1,958 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag für die europäische Bevölkerung geschätzt. Da für den Produktionsstamm die qualifizierte Unbedenklichkeitsvermutung für die Sicherheitsbewertung gilt und keine bedenklichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms festgestellt wurden, hielt das Gremium außer der Bewertung der Allergenität keine weiteren toxikologischen Studien für erforderlich. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und 30 Übereinstimmungen gefunden, darunter ein Lebensmittelallergen (Melone). Das Gremium vertrat die Auffassung, dass unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen das Risiko allergischer Reaktionen durch die ernährungsbedingte Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann, dass aber für Personen, die auf Melone sensibilisiert sind, das Risiko des Verzehrs von Melone nicht überwiegen würde. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

EFSA CEP Panel (2024). Safety evaluation of a food enzyme containing bacillolysin and subtilisin activities from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AR-383. EFSA Journal, 22(5), e8779. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8779

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8779




17.04.2024     13.05.2024


Das Lebensmittelenzym wird mit zwei Aktivitäten ausgewiesen:

EC 3.4.24.28  Bacillolysin

EC 3.4.21.62  Subtilisin


EFSA-Q-2022-00610

EFSA-Q-2015-00837 Package

Anwendung für neun Verarbeitungsprozesse


TOS: 14.85%

spez. Akt.:  2.590 UHb/mg TOS

          (bacillolysin)

und 5.171 UHb/mg TOS

           (subtilisin)


Exposition: 1,958 mg TOS/kg bw

                                und Tag


QPS-Organismus -keine TOX-Daten notwendig


   Keine Sicherheitsbedenken


Glucan 1,4-α-Glucosidase        Rhizopus arrhizus Stamm AE-G           

Das Lebensmittelenzym Glucan-1,4-α-Glucosidase (4-α-d-Glucan-Glucohydrolase; EC 3.2.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Rhizopus arrhizus-Stamm AE-G von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei Verwendung in einem Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller die Ausweitung der Verwendung auf neun weitere Verfahren und überarbeitete die Verwendungsmengen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt 10 Lebensmittelherstellungsverfahren. Da das Lebensmittelenzym - Total Organic Solids (TOS) in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt wird, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - TOS nur für die verbleibenden acht Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition betrug in der europäischen Bevölkerung bis zu 0,424 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag. In Verbindung mit dem zuvor gemeldeten Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (1868 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 4406. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der in der vorliegenden Bewertung überarbeiteten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den überarbeiteten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme from the non-genetically modified Rhizopus arrhizus strain AE-G. EFSA Journal, 22(5), e8773. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8773

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8773



16.04.2024      08.05.2024


EC 3.2.1.3 Glucoamylase 

                  Glucan-1,4-α-

                  Glucosidase


EFSA-Q-2023-00381 

Erweiterung des Anwendungsbe-reiches  auf insgesamt 10 Prozesse


EFSA-Q-2015-00272

  1. Sicherheitsbewertung


Exposition: 0,424 mg TOS/kg bw

                                und Tag


MoE - Sicherheitsspanne 4406



  Keine Sicherheitsbedenken

β-Amylase                Bacillus flexus Stamm AE-BAF   

Das Lebensmittelenzym β-Amylase (4-α-d-Glucan-Maltohydrolase, EC 3.2.1.2) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus flexus-Stamm AE-BAF von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in drei Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf vier weitere Verfahren auszudehnen, und überarbeitete die Verwendungsmengen. In dieser Bewertung hat die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt sieben Lebensmittelherstellungsverfahren aktualisiert. Da die gesamten organischen Feststoffe (TOS) des Lebensmittelenzyms in einem Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen sechs Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,247 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der in der vorliegenden Bewertung revidierten ernährungsbedingten Exposition kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme β-amylase from the non-genetically modified Bacillus flexus strain AE-BAF. EFSA Journal, 22(5), e8772. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8772

https://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/8772

16.04.2024      08.05.2024


EC 3.2.1.2  ß-Amylase


EFSA‐Q‐2023‐00308

Erweiterung der Anwendung auf

vier weitere Verarbeitungs-

          bereiche         

EFSA‐Q‐2015‐00691 

          1. Sicherheitsbewertung 


Exposition:0247 mg TOS/kg bw

                               und Tag  


  Keine Sicherheitsbedenken 



Phospholipase A1 und Lysophospholipase   Aspergillus niger Stamm PLN      GVO                 

Das Lebensmittelenzym mit den Aktivitäten Phospholipase A1 (Phosphatidycholin-1-Acylhydrolase, EC 3.1.1.32) und Lysophospholipase (2-Lysophosphatidylcholin-Acylhydrolase, EC 3.1.1.5) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm PLN von DSM hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Herstellung von raffinierten Speisefetten und -ölen durch Entschleimen bestimmt. Da bei diesem Verfahren Restmengen an organischen Feststoffen entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nicht berechnet, und toxikologische Studien wurden für die Bewertung dieses Lebensmittelenzyms als unnötig erachtet. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmungen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of a food enzyme with phospholipase A1 and lysophospholipase activities from the genetically modified Aspergillus niger strain PLN. EFSA Journal, 22(5), e8781. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8781

https://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/8781



 

 10.04.2024      06.05.2024


Lebensmittelenzyme wird mit zwei Aktivitäten ausgewiesen:

EC 3.1.1.32 Phospholipase A1

EC 3,1.1.5   Lysophospholipase


EFSA-Q-2023-00460

TOS:         11.0%

spez. Akt.: 3771 PLAU/mg TOS

und           2947 LPU/mg TOS

Verarbeitung von raffinierten Speisefetten und -ölen


TOS wird während der Verarbeitung vollständig entfernt, daher keine Exposition und TOX-Daten


    Keine Sicherheitsbedenken


Leucin-Aminopeptidase  Aspergillus oryzae Stamm NZYM-BU      GVO

Das Lebensmittelenzym Leucyl-Aminopeptidase (EC 3.4.11.1) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus oryzae-Stamm NZYM-BU von Novozymes A/S hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym TOS wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 1,508 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei der höchsten getesteten Dosis von 4.928 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 3.268 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch eine ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass das Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme leucyl aminopeptidase from the genetically modified Aspergillus oryzae strain NZYM-BU. EFSA Journal, 22(4), e8717. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8717

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8717

 

13.04.2024       17.04.2024


EC 3.4.11.1 Leucin-Amino-

                  peptidase


EFSA-Q-2021-00224

TOS:  10.6%

spez. Akt.: 18.4 LAPU/mg TOS

Fünf Anwendungsbereiche


Exposition:1,508 mg TOS/kg bw.                                 und Tag


NOAEL:      4928 mg TOS/kg bw.                                 und Tag


MoE-Sicherheitspanne: 3268



   Keine Sicherheitsbedenken


Glutaminase                   Bacillus licheniformis Stamm NZYM-JQ  GVO       

Das Lebensmittelenzym Glutaminase (L-Glutamin-Amidohydrolase EC 3.5.1.2) wird mit dem gentechnisch veränderten Bacillus licheniformis-Stamm NZYM-JQ von Novozymes A/S hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Der Produktionsstamm erfüllte die Anforderungen für die qualifizierte Sicherheitsvermutung (QPS). Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Das zu prüfende Enzym ist für die Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,148 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. In Anbetracht des QPS-Status des Produktionsstammes und der Tatsache, dass der Herstellungsprozess des Lebensmittelenzyms unbedenklich ist, wurden toxikologische Studien nicht für notwendig erachtet. Es wurde nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz mit denen bekannter Allergene gesucht, und es wurde eine Übereinstimmung mit einem Pollenallergen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch Nahrungsaufnahme nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Personen, die auf Birken- und Eichenpollen sensibilisiert sind. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass das Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme glutaminase from the genetically modified Bacillus licheniformis strain NZYM-JQ. EFSA Journal, 22(4), e8711. https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/8711

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8711




13.03.2024        12.04.2024


EC 3.5.1.2 Glutaminase


EFSA-Q-2021-00290


TOS:  2.5%

spez. Akt.: 5.6 EGLU/mg TOS


6 Anwendungsbereiche


QPSA-Organismus -

keine TOX-Daten erforderlich



 

 keine Sicherheitsbedenken


Oryzin                             Aspergillus ochraceus Stamm AE-P 

Das Lebensmittelenzym Oryzin (EC 3.4.21.63) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus ochraceus Stamm AE-P von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus betrachtet. Es ist für die Verwendung in neun Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,1 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1862 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 18.620 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und 31 Übereinstimmungen gefunden, darunter ein Lebensmittelallergen (Melone). Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Melone sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann, jedoch das Risiko des Verzehrs dieses Lebensmittels nicht übersteigen würde. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme oryzin from the non-genetically modified Aspergillus ochraceus strain AE-P. EFSA Journal, 22(4), e8713. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8713

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8713



13.03.2024       17.04.2024 


EC 3.4.21.63 Oryzin


EFSA-Q-2015-00290


TOS:        88.2%


spez. Akt: 1235 U/mg TOS


9 Anwendungsbereiche


Exposition:  0,1 mg TOS/kg bw.

                              und Tag

NOAEL:       1862 mg TOS/kg bw.

                               und Tag

MoE-Sicherheitsspanne: 18620






    Keine Sicherheitsbedenken

Phosphodiesterase I    Leptographium procerum Stamm FDA 

Das Lebensmittelenzym Phosphodiesterase I (Oligonukleotid-5′-Nukleotidohydrolase; EC 3.1.4.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Leptographium procerum Stamm FDA von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Hefe und Hefeprodukten bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,171 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1000 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 5848 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch eine ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme phosphodiesterase I from the non-genetically modified Leptographium procerum strain FDA. EFSA Journal, 22(4), e8724. https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2024.8724

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8724




13.03.2024       12.04.2024


EC 3.1.4.1


EFSA-Q-2013-01006


TOS:         17.3%

spez. Akt.: 41.1 5′FDU/mg TOS


Verarbeitung von Hefe und Hefe-

produkten



Exposition: 0,171 mg TOS/kg bw.

                           und Tag

NOAEL:      1000 mg TOS/kg bw.

                           und Tag

MoE- Sicherheitsspanne: 5848



   keine Sicherheitsbedenken

Peroxidase                  Aspergillus niger Stamm MOX                          GVO 

Das Lebensmittelenzym Peroxidase (Phenol-Donor: Wasserstoffperoxid-Oxidoreduktase, EC 1.11.1.7) wird mit dem genetisch veränderten Aspergillus niger-Stamm MOX von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits früher einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei Verwendung in einem Lebensmittelherstellungsprozess keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf ein weiteres Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei Verwendung in insgesamt zwei Lebensmittelherstellungsverfahren: der Verarbeitung von Milcherzeugnissen zur Herstellung modifizierter Milchproteine und der Herstellung von pflanzlichen Anabolika aus Milch und Milcherzeugnissen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde auf bis zu 0,091 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Unter Verwendung des zuvor gemeldeten Wertes ohne beobachtete schädliche Wirkung (2162 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag) leitete das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 23,758 ab. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten MoE kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt


EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme peroxidase from the genetically modified Aspergillus niger strain MOX. EFSA Journal, 22(4), e8712. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8712

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8712



12.03.2024       10.04.2024 

 

EC 1.11.1.7  Peroxidase


EFSA- Q- 2023- 00385

Erweiterung des Anwendungsbe-reichs

Milchverarbeitung, Verarbeitung von Milchproteinen


Exposition: 0,091 mg TOS/kg bw

                                und Tag

NOAEL:      2162 mg TOS7kg bw

                                und Tag


MoE-Sicherheitsspanne: 23758



    keine Sicherheitsbedenken


Lipase                Mucor circinelloides Stamm AE-LMH

Das Lebensmittelenzym Triacylglycerinlipase (Triacylglycerin-Acylhydrolase, EC 3.1.1.3) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mucor circinelloides Stamm AE-LMH von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in drei Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, seine Verwendung auf zwei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt fünf Lebensmittelherstellungsverfahren. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,845 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. In Verbindung mit dem zuvor gemeldeten Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung (784 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 928. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme triacylglycerol lipase from the non-genetically modified Mucor circinelloides strain AE-LMH. EFSA Journal, 22(4), e8699. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8699

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8699


12.03.2024       10.04.2024 


EC 3.1.1.3 Lipase


EFSA-Q-2023-00371

Erweiterung des Anwendungsbereichs um zwei Prozesse

Exposition:0,845 mg TOS/kg bw.                                  und Tag


NOAEL:        784 mg TOS/kg bw.

                                und Tag


MoE-Sicherheitsspanne: 928



 Keine Sicherheitsbedenken


    

α-Glucosidase     Aspergillus niger Stamm AE-TGU

The food enzyme α-glucosidase (α-d-glucoside glucohydrolase; EC 3.2.1.20) is produced with the non-genetically modified Aspergillus niger strain AE-TGU by Amano Enzyme Inc. A safety evaluation of this food enzyme was made previously, in which EFSA concluded that this food enzyme did not give rise to safety concerns when used in four food manufacturing processes. Subsequently, the applicant requested to extend its use to include three additional processes. In this assessment, EFSA updated the safety evaluation of this food enzyme when used in a total of seven food manufacturing processes. The dietary exposure to the food enzyme-total organic solids (TOS) was estimated to be up to 0.693 mg TOS/kg body weight (bw) per day in European populations. When combined with the no observed adverse effect level previously reported (1062 mg TOS/kg bw per day, the highest dose tested), the Panel derived a margin of exposure of at least 1532. Based on the data provided for the previous evaluation and the revised margin of exposure, the Panel concluded that this food enzyme does not give rise to safety concerns under the revised intended conditions of use.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme α-glucosidase from the non-genetically modified Aspergillus niger strain AE-TGU. EFSA Journal, 22(4), e8697. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8697

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8697




13.03.2024      10.04.2024


EC 3.2.1.20  α-Glucosidase


EFSA-Q-2023-00309 


Erweiterung des Anwendungs-bereichs um drei Prozesse


Exposition: 0,693 mg TOS/kg bw

                                und Tag

NOAEL:      1062 mg TOS/kg bw

                                und Tag 


MoE- Sicherheitsspanne:  1532


    keine Sicherheitsbedenken

AMP-Deaminase                Aspergillus sp. Stamm DEA 56-111 

Das Lebensmittelenzym (AMP-Aminohydrolase; EC 3.5.4.6) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Mikroorganismus von Shin Nihon Chemical Co. hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus betrachtet. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Hefe und Hefeprodukten bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,005 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Die Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Das Gremium ermittelte bei 1984 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, einen Wert, bei dem keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion bei Exposition über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme AMP deaminase from non-genetically modified Aspergillus sp. strain DEA 56-111. EFSA Journal, 22(4), e8718. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8718

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8718




13.03.2024     10.04.2024


EC 3.5.4.6  AMP-Aminohydrolase


EFSA-Q-2015-00847


TOS:         18.7%

spez. Akt.: 14.0 U/mg TOS.


Verarbeitung von Hefe und Hefe-

produkten


Exposition: 0,005 mg TOS/kg bw

                                und Tag

NOAEL:      1984 mg TOS/ kg bw 

                                und Tag


   keine Sicherheitsbedenken

D-Psicose-3-Epimerase     Microbacterium foliorum Stamm SYG27B

Gegenstand dieser Bewertung ist eine Lebensmittelenzym-Zubereitung, die aus den immobilisierten, nicht lebensfähigen Zellen des nicht gentechnisch veränderten Bakteriums besteht, das vom Antragsteller (Samyang Corporation) als Microbacterium foliorum Stamm SYG27B bezeichnet wird. Dieser Stamm produziert das Enzym D-Picose-3-Epimerase (EC 5.1.3.30). Die Lebensmittelenzym-Zubereitung wird für die Isomerisierung von Fructose zur Herstellung des Spezialkohlenhydrats D-Allulose (Synonym D-Picose) verwendet. Da die Gefahr nicht identifiziert und charakterisiert werden konnte und die Identität des Produktionsorganismus nicht festgestellt werden konnte, war das Gremium nicht in der Lage, die Bewertung dieser Lebensmittelenzymzubereitung, die D-Psicose-3-Epimerase enthält, abzuschließen.

 

EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme preparation D-psicose 3-epimerase from the non-genetically modified Microbacterium foliorum strain SYG27B. EFSA Journal, 22(4), e8702. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8702

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8702

 


13.03.2024      08.04.2024 


EC 5.1.3.30    D-Psicose-3-

                     Epimerase 





Aufgrund unzureichenden  Daten

war keine abschließende Sicherheitsbewertung möglich

Bacillolysin                  Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-NP     

Das Lebensmittelenzym Bacillolysin (EC 3.4.24.28) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-NP von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllt die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS) zur Sicherheitsbewertung. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in 14 Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) in drei Herstellungsprozessen entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die verbleibenden 11 Lebensmittelherstellungsprozesse berechnet, bei denen das Lebensmittelenzym-TOS zurückbleibt. Sie wurde auf bis zu 35,251 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Da der Produktionsstamm für den QPS-Ansatz in Frage kommt und keine Probleme im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms festgestellt wurden, hielt das Gremium außer der Bewertung der Allergenität keine weiteren toxikologischen Studien für erforderlich. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die Aufnahme von Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme bacillolysin from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AE-NP. EFSA Journal, 22(4), e8710. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8710

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8710



13.03.2024       08.04.2024


EC 3.4.24.28  Bacillolysin


EFSA-Q-2022-00573


TOS:          85.4%

spez. Akt.: 2135 U/mg TOS


14 Anwendungsprozesse, bei drei

wird der TOS entfernt

Exposition: 35,25 mg TOS/kg bw

                                 pro Tag


QPS-Organismus, keine TOX-Daten notwendig



   Keine Sicherheitsbedenken

Subtilisin                       Bacillus licheniformis Stamm NZYM-CB        GVO

Das Lebensmittelenzym Subtilisin (EC 3.4.21.62) wird mit dem gentechnisch veränderten Bacillus licheniformis-Stamm NZYM-CB von Novozymes A/S hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym gilt als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym TOS wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,722 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Der Produktionsstamm des Lebensmittelenzyms erfüllt die Anforderungen der qualifizierten Sicherheitsvermutung für die Sicherheitsbewertung. Da keine weiteren Bedenken im Zusammenhang mit dem Herstellungsprozess festgestellt wurden, war das Gremium der Ansicht, dass für die Bewertung dieses Lebensmittelenzyms keine toxikologischen Tests erforderlich sind. Bei einer Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen wurden 20 Übereinstimmungen gefunden, darunter zwei Lebensmittelallergene (Melone und Granatapfel). Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch Nahrungsmittelexposition nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere bei Personen, die auf Melone und Granatapfel sensibilisiert sind, dass es aber das Risiko des Verzehrs von Melone oder Granatapfel nicht übersteigen würde. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme subtilisin from the genetically modified Bacillus licheniformis strain NZYM-CB. EFSA Journal 22(4), e8723. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8723

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8723



13.03.2024      05.04.2024


EC 3.4.21.62    Subtilisin


EFSA-Q-2021-00295


TOS:        12.2% 

spez.Akt.: 0.04 AU-A/mg TOS


Sechs Anwendungsbereiche angemeldet.


Exposition: 0,722 mg TOS/kg bw

                                und Tag


QPS-Organismus -

       keine TOX-Daten erforderlich




   keine Sicherheitsbedenken



4-α-Glucanotransferase      Aeribacillus pallidus  Stamm AE-SAS 

Das Lebensmittelenzym 4-α-Glucanotransferase (1,4-α-d-Glucan:1,4-α-d-Glucan 4-α-d-Glycosyltransferase, EC 2.4.1.25) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aeribacillus pallidus-Stamm AE-SAS von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits früher einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei Verwendung in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, seine Verwendung auf zwei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung hat die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt vier Lebensmittelherstellungsverfahren aktualisiert. Da das Lebensmittelenzym-TOS (Total Organic Solids) in einem Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt wird, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen drei Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition betrug in der europäischen Bevölkerung bis zu 0,040 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag. In Verbindung mit dem im früheren Gutachten angegebenen Wert, bei dem keine schädlichen Auswirkungen beobachtet wurden (900 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis), ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 22.500. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024). Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme 4-α-glucanotransferase from the non-genetically modified Aeribacillus pallidus strain AE-SAS. EFSA Journal 22(4), e8698. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8698

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8698



12.03.2024      05.04.2024


EC 2.4.1.25

             4-α-Glucanotransferase


EFSA-Q-2023-00357


Antrag auf Erweiterung des

Anwendungsbereiches


Exposition:  0,040 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


NOAEL:         900 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


MoS-Sicherheitsspanne 22500




  keine Sicherheitsbedenken


Polygalacturonase        Aspergillus oryzae Stamm AR-183             GVO

Das Lebensmittelenzym Endo-Polygalacturonase ((1 → 4)-α-d-Galacturonan-Glycanohydrolase EC 3.2.1.15) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus oryzae-Stamm AR-183 von AB ENZYMES GmbH hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf zwei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung hat die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt sieben Lebensmittelherstellungsverfahren aktualisiert. Da das Lebensmittelenzym-TOS (Total Organic Solids) in drei Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt wird, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen vier Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition betrug bis zu 0,087 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung. In Verbindung mit dem im früheren Gutachten angegebenen NOAEL-Wert (1000 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 11,494. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme endo-polygalacturonase from the genetically modified Aspergillus oryzae strain AR-183. EFSA Journal 22(4), e8701. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8701

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8701



12.03.2024      05.04.2024


EC 3.2.1.15  Polygalacturonase


EFSA-Q-2023-00524

Antrag auf Erweiterung des

Anwendungsbereich


Exposition:  0,087 mg TOS/kg bw

                                  und Tag 


NOAEL:        1000mg TOS/kg bw.

                                 und Tag


MoS - Sicherheitsspanne 11494






   Keine Sicherheitsbedenken

Pektinesterase             Aspergillus oryzae Stamm AR-962 GVO   

Das Lebensmittelenzym Pektinesterase (Pektin-Pektylhydrolase; EC 3.1.1.11) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus oryzae-Stamm AR-962 von AB Enzymes GmbH hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller, die Verwendung auf zwei weitere Verfahren auszudehnen. In dieser Bewertung hat die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms für die Verwendung in insgesamt sieben Lebensmittelherstellungsverfahren aktualisiert. Da das Lebensmittelenzym-TOS (Total Organic Solids) in drei Lebensmittelherstellungsverfahren aus den fertigen Lebensmitteln entfernt wird, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen vier Verfahren geschätzt. Die ernährungsbedingte Exposition betrug bis zu 0,575 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung. In Verbindung mit dem im letzten Gutachten angegebenen NOAEL-Wert (1000 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die höchste getestete Dosis) ermittelte das Gremium eine Expositionsspanne von mindestens 1739. Auf der Grundlage der für die frühere Bewertung vorgelegten Daten und der revidierten Expositionsspanne kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme pectinesterase from the genetically modified Aspergillus oryzae strain AR-962. EFSA Journal 22(4), e8700. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8700

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8700




12.03.2024     05.04.2024


EC 3.1.1.11  Pektinesterase


EFSA-Q-2023-00523


Antrag auf Erweiterung des Anwendungsbereiches -

zwei neue Anwendungen


Exposition: 0,575 mg TOS/kg bw

                                und Tag


NOAEL:       1000 mg TOS/kg bw

                                und Tag


MOS- Sicherheitsspanne: 1739




    keine Sicherheitsbedenken



Mucorpepsin                  Rhizomucor miehei Stamm LP-N836     

Das Lebensmittelenzym Mucorpepsin (EC 3.4.23.23) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Rhizomucor miehei Stamm LP-N836 von Meito Sangyo Co. hergestellt. Das native Enzym kann chemisch modifiziert werden, um eine besser thermolabile Form zu erhalten. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es soll bei der Verarbeitung von Milcherzeugnissen zur Herstellung von Käse und fermentierten Milcherzeugnissen verwendet werden. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-Total Organic Solids (TOS) wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,108 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 95 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der mittleren getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 880 % führte. Bei einer Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen wurden vier Übereinstimmungen mit Atemwegsallergenen und eine mit einem Lebensmittelallergen (Senf) gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Senfproteine sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass sowohl die native als auch die thermolabile Form dieses Lebensmittelenzyms unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken geben.


CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme from the non-genetically modified Rhizomucor miehei strain LP-N836. EFSA Journal, 22(3), e8631. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8631

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8631


 31.01.2024     06.03.2024


EC 3.4.23.23  Mucorpepsin


EFSA-Q-2022-00179


TOS:          5.0%

spez. Akt.: 26.4 IMCU/mg TOS


Verwendung in der Verarbeitung von Milch und Milchprodukten


Exposition:  0,1 mg TOS/kg bw.

                              und Tag


NOAEL:       95 mg TOS/kg bw.

                             und Tag


MOE-Sicherheitsspanne: 880



   keine Sicherheitsbedenken


α-Galactosidase               Saccharomyces cerevisiae Stamm CBS 615.94      GVO 

Das Lebensmittelenzym α-Galaktosidase (α-d-Galaktosid-Galaktohydrolase; EC 3.2.1.22) wird mit dem genetisch veränderten Saccharomyces cerevisiae-Stamm CBS 615.94 von Kerry Ingredients & Flavours Ltd. hergestellt. Der Produktionsstamm des Lebensmittelenzyms enthält mehrere Kopien eines bekannten antimikrobiellen Resistenzgens. Da jedoch keine lebensfähigen Zellen und keine DNA aus dem Produktionsorganismus im Lebensmittelenzym vorhanden sind, wird dies nicht als Risiko angesehen. Da keine weiteren Bedenken hinsichtlich der genetisch veränderten mikrobiellen Quelle oder des Herstellungsprozesses festgestellt wurden, war das Gremium der Ansicht, dass für die Bewertung dieses Lebensmittelenzyms keine toxikologischen Tests erforderlich sind. Das Lebensmittelenzym ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Guarkernmehl bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,828 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, wobei keine Übereinstimmung gefunden wurde. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko für allergische Reaktionen durch Nahrungsmittelexposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme α-galactosidase from the genetically modified Saccharomyces cerevisiae strain CBS 615.94. EFSA Journal, 22(3), e8606. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8606

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8606


30.01.2024        04.03.2024


EC 3.2.1.22  α-Galaktosidase


EFSA-Q-2013-01019


TOS:          1.1%

spez. Akt.:  19.8 U/mg TOS


Verarbeitung von Guarkernmehl


Exposition: 0,828 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


Keine TOX-Daten erforderlich!



  keine Sicherheitsbedenken


β-Fructofuranosidase      Saccharomyces cerevisiae Stamm NCYC R693           

Das Lebensmittelenzym β-Fructofuranosidase (β-d-Fructofuranosid-Fructohydrolase; EC 3.2.1.26) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Saccharomyces cerevisiae Stamm NCYC R693 von Kerry Ingredients & Flavours Ltd. hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllt die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS). Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in vier Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 2,485 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Da der Produktionsstamm für den QPS-Ansatz der Sicherheitsbewertung in Frage kommt und keine Probleme im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms festgestellt wurden, hielt das Gremium außer der Bewertung der Allergenität keine weiteren toxikologischen Untersuchungen für erforderlich. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und eine Übereinstimmung mit einem Tomatenallergen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die gegen Tomaten sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Wahrscheinlichkeit von allergischen Reaktionen nicht größer ist als die Wahrscheinlichkeit von allergischen Reaktionen auf Tomate. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme β-fructofuranosidase from the non-genetically modified Saccharomyces cerevisiae strain NCYC R693. EFSA Journal, 22(2), e8616. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8616

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8616

31.01.2024        27.02.2024


EC 3.2.1.26 ß-Fructofuranosidase

                  Invertase


EFSA-Q-2022-00521

alt EFSA-Q-2015-00323


TOS:           13.6%

spez. Akt.: 744.5 U/mg TOS


Verwendung in vier Verarbeitungsprozessen


Exposition: 2,485 mg TOS/kg bw

                                und Tag


QPS-Organismus - kein TOX





    keine Sicherheitsbedenken



Bacillolysin         Bacillus amyloliquefaciens Stamm DP-Cyb74     

Das Lebensmittelenzym Bacillolysin (EC 3.4.24.28) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm DP-Cyb74 von Genencor International B.V. hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllte alle Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS) zur Sicherheitsbewertung. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in sechs Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 1,536 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Da der Produktionsstamm für den QPS-Ansatz in Frage kommt und der Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms keinen Anlass zur Besorgnis gab, hielt das Gremium außer der Bewertung der Allergenität keine weiteren toxikologischen Studien für erforderlich. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch eine ernährungsbedingte Exposition zwar nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme bacillolysin from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain DP-Cyb74. EFSA Journal, 22(2), e8612. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8612

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8612




 30.01.2024       26.02.2024


EC 3.4.24.28  Bacillolysin


EFSA-Q-2022-00527

alt: EFSA-Q-2015-00837


TOS:          17.8%

spez. Akt.: 28.1 AZO/mg TOS.

Verwendung in 6 Verarbeitungs-

prozessen


Exposition: 1,536 mg TOS/kg bw

                                und Tag


QPS-Organismus


   Keine Sicherheitsbedenken

Thermolysin      Anoxybacillus caldiproteolyticus Stamm AE-TP   

Das Lebensmittelenzym Thermolysin (EC. 3.4.24.27) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Anoxybacillus caldiproteolyticus Stamm AE-TP von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,973 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium ermittelte einen Wert von 700 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, die mittlere getestete Dosis, bei der keine schädlichen Auswirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition eine Expositionsspanne von mindestens 719 ergab. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, wobei keine Übereinstimmungen gefunden wurden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme thermolysin from the non-genetically modified Anoxybacillus caldiproteolyticus strain AE-TP. EFSA Journal, 22(2), e8634. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8634

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8634




01.02.2024         26.02.202


EC 3.4.24.27  Thermolysin


EFSA-Q-2016-00083


TOS:         42.2%

spez. Akt.: 11,178 U/mg TOS


Einsatz für 8 Verarbeitungspro-zesse


Exposition: 0,973 mg TOS/kg bw

                                und Tag

NOAEL:      700 mg TOS/kg bw

                                und Tag


MOS-Sicherheitsspanne 719


    keine Sicherheitsbedenken

Mucorpepsin     Rhizomucor miehei Stamm M19-21         

Das Lebensmittelenzym Mucorpepsin (EC 3.4.23.23) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Rhizomucor miehei Stamm M19-21 von Meito Sangyo Co., Ltd. hergestellt. Das Enzym ist chemisch modifiziert, um eine thermolabile Form zu erzeugen. Das Lebensmittelenzym wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus betrachtet. Es soll bei der Verarbeitung von Milcherzeugnissen zur Herstellung von Käse und fermentierten Milcherzeugnissen verwendet werden. Auf der Grundlage der maximalen Verwendungsmengen wurde die ernährungsbedingte Exposition auf bis zu 0,108 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 226 mg TOS/kg KG pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 2093 führt. Bei einer Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen wurden vier Übereinstimmungen mit Allergenen der Atemwege und eine Übereinstimmung mit einem Lebensmittelallergen (Senf) gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym, insbesondere bei Personen, die auf Senfproteine sensibilisiert sind, nicht ausgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme mucorpepsin from the non-genetically modified Rhizomucor miehei strain M19-21. EFSA Journal, 22(2), e8633. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8633

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8633




01.02.2024        26.02.2024


EC 3.4.23.23    Mucorpepsin


EFSA-Q-2022-00201

  alt:EFSA-Q-2015-00233.


TOS:           4.9%

spez. Akt.: 25.7 IMCU/mg TOS.


Verarbeitung von Milch


Exposition: 0,108 mg TOS/kg bw

                                und Tag


NOAEL:  226 mg TOS/kg bw

                          und Tag


MOIS-Sicherheitsspanne: 2093


   Senfallergiker!

 

   Keine Sicherheitsbedenken


Glutaminase      Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-GT   

Das Lebensmittelenzym Glutaminase (L-Glutamin-Amidohydrolase; EC 3.5.1.2) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm AE-GT von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllte die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS). Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - totale organische Feststoffe (TOS) - wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,462 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag geschätzt. Angesichts des QPS-Status des Produktionsstamms und der Tatsache, dass der Herstellungsprozess des Lebensmittelenzyms unbedenklich ist, hielt das Gremium Toxizitätstests für unnötig. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen bei Exposition über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme glutaminase from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain AE-GT. EFSA Journal, 22(2), e8618. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8618

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8618




31.01.2024     23.02.2024


EC 3.5.1.2 Glutaminase


EFSA-Q-2015-00289


TOS:         65,7 %

spez. Akt.: 3.3 U/mg TOS.


Verwendung in fünf Verarbeitungsprozessen


Exposition:  0,462 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


QPS-Organismus, keine Tox-Daten erforderlich



  keine Sicherheitsbedenken 

Kollagenase      Streptomyces violaceoruber Stamm pCo              GVO

Das Lebensmittelenzym Kollagenase (EC 3.4.24.3) wird mit dem gentechnisch veränderten Streptomyces violaceoruber Stamm pCol von Nagase (Europa) GmbH hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es soll in zwei Lebensmittelherstellungsverfahren verwendet werden: bei der Herstellung von modifizierten Fleisch- und Fischprodukten und bei der Herstellung von Proteinhydrolysaten aus Fleisch- und Fischproteinen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 1,098 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 940 mg TOS/kg KG pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 856 % führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch eine ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme microbial collagenase from the genetically modified Streptomyces violaceoruber strain pCol. EFSA Journal, 22(2), e8624. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8624



31.01.2024       23.02.2024


EC 3.4.24.3  Kollagenase


EFSA-Q-2015-00826


TOS:          21.1%

spez. Akt.: 12.8 U/mg TOS


Anwendungsbereich: Hydrolyse von Fleisch- und Fischproteinen


Exposition: 1,098 mg TOS/kg bw

                                 und Tag

NOAEL:       940 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


MOS-Sicherheitsspanne: 856



   Keine Sicherheitsbedenken

Bacillolysin       Bacillus amyloliquefaciens  Stamm NZYM-NB

Das Lebensmittelenzym Bacillolysin (EC 3.4.24.28) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Bacillus amyloliquefaciens Stamm NZYM-NB von Novozymes A/S hergestellt. Der Produktionsstamm erfüllt die Anforderungen der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS) für die Sicherheitsbewertung. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in elf Lebensmittelherstellungsprozessen vorgesehen. Da Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) bei zwei Prozessen entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die verbleibenden neun Lebensmittelherstellungsprozesse geschätzt. Die Exposition wurde auf bis zu 1,327 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag für die europäische Bevölkerung geschätzt. Da der Produktionsstamm für den QPS-Ansatz in Frage kommt und kein Problem im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess des Lebensmittelenzyms festgestellt wurde, hielt das Gremium außer der Bewertung der Allergenität keine weiteren toxikologischen Studien für erforderlich. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann (außer bei der Herstellung von destilliertem Alkohol), die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme bacillolysin from the non-genetically modified Bacillus amyloliquefaciens strain NZYM-NB. EFSA Journal, 22(2), e8615. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8615

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8615




31.01.2024        22.02.2024


EC 3.4.24.28 Bacillolysin


EFSA-Q-2022-0093


Verwendung in 11 Verarbeitungs-

prozessen


TOS:         8,9 %

spez. Akt.: 0,027 AU(N)/mg TOS


Exposition: 1,3 mg TOS /kg bw

                             und Tag


QPS-Organismus




    Keine Sicherheitsbedenken


Asparaginase           Aspergillus niger Stamm AGN                                     GVO

Das Lebensmittelenzym Asparaginase (L-Asparagin-Amidohydrolase; EC 3.5.1.1) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm AGN von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es soll dazu dienen, die Bildung von Acrylamid bei der Lebensmittelverarbeitung zu verhindern. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym - gesamte organische Feststoffe (TOS) - wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 1,434 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Die Toxizitätsstudien wurden mit einer Asparaginase aus A. niger (Stamm ASP) durchgeführt. Das Gremium hielt dieses Lebensmittelenzym für einen geeigneten Ersatz für die in den toxikologischen Studien zu verwendende Asparaginase, da die genetischen Unterschiede zwischen den Produktionsstämmen voraussichtlich nicht zu einem unterschiedlichen toxigenen Potenzial führen und die Rohstoffe und Herstellungsverfahren beider Lebensmittelenzyme vergleichbar sind. Die Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium ermittelte einen Wert ohne beobachtete schädliche Wirkung von 1038 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 724 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch eine ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme asparaginase from the genetically modified Aspergillus niger strain AGN. EFSA Journal, 22(2), e8617. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8617

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8617




31.01.2024      20.02.2024


EC 3.5.1.1  Asparaginase


EFSA-Q-2014-00401 


TOS :         13,4 %

spez. Akt.:  82,0 NASPU/mg TOS


Verringerung der Acrylamid-bildung bei Fritieren und Backen von zuckerhaltigen Produkten


Exposition 1,434 mg TOS /kg bw

                                und Tag

NOAEL:     1028 mg TOS/ kg bw 

                 und Tag


MOE-Sicherheitsspanne: 724




   Keine Sicherheitsbedenken



Rennet – Labenzym (Chymosin und Pepsin A)

Das Lebensmittelenzym, das Chymosin (EC 3.4.23.4) und Pepsin (EC 3.4.23.1) enthält, wird von der Firma Caglificio Clerici S.p.A. aus dem Labmagen von Kälbern, Ziegen, Lämmern und Büffeln gewonnen und ist für die Herstellung von Käse bestimmt. Da die Herkunft des Lebensmittelenzyms, seine Herstellung und die sichere Verwendung und der Verzehr in der Vergangenheit keine Bedenken aufkommen lassen, war das Gremium der Ansicht, dass keine toxikologischen Daten erforderlich sind und keine Expositionsbewertung vorgenommen werden muss. Die Ähnlichkeit der Aminosäuresequenzen der beiden Proteine (Chymosin und Pepsin A) mit denen bekannter Allergene wurde untersucht, und es wurden zwei Übereinstimmungen mit Allergenen der Atemwege gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024). Safety evaluation of the food enzyme rennet containing chymosin and pepsin A from the abomasum of suckling calves, goats, lambs and buffaloes. EFSA Journal 22 (2), e8607. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8607

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8607

 

30.01.2024  -  15.02.2024


EC 3.4.23.4  Chymosin

EC 3-4.23.1  Pepsin A



EFSA-Q-2022-00429 neu

EFSA-Q-2015-00237 alt




    keine Sicherheitsbedenken

 

Transglutaminase          Streptomyces mobaraensis Stamm M 2020197

Das Lebensmittelenzym Protein-Glutamin-γ-Glutamyltransferase (Protein-Glutamin: Amin-γ-Glutamyltransferase; EC 2.3.2.13) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Streptomyces mobaraensis-Stamm M2020197 von Taixing Dongsheng Bio-Tech Co. Ltd. Hergestellt. Die Identität des Produktionsstamms und das Fehlen lebensfähiger Zellen konnten nicht festgestellt werden. Das Lebensmittelenzym ist für die Verwendung in acht Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen: Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern zur Herstellung von (1) Backwaren, (2) Produkten auf Getreidebasis, die nicht gebacken werden; Verarbeitung von Milcherzeugnissen zur Herstellung von (3) fermentierten Milcherzeugnissen, (4) Käse, (5) Milchdesserts; Verarbeitung von Produkten auf Pflanzen- und Pilzbasis zur Herstellung von (6) Fleischanaloga, (7) pflanzlichen Analoga von Milch und Milcherzeugnissen; Verarbeitung von Fleisch- und Fischerzeugnissen zur Herstellung von (8) modifizierten Fleisch- und Fischerzeugnissen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 3,498 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde in einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten untersucht. Das Gremium ermittelte einen Wert von 91 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, bei dem keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden. Die berechnete Expositionsspanne für jede Altersgruppe betrug 36 (Säuglinge), 26 (Kleinkinder), 50 (Kinder), 99 (Jugendliche), 115 (Erwachsene) und 133 (ältere Menschen). Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Die Sicherheit des Lebensmittelenzyms konnte angesichts der abgeleiteten Expositionsspannen nicht nachgewiesen werden. Daher kam das Gremium zu dem Schluss, dass das Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen nicht als sicher angesehen werden kann.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme protein–glutamine γ-glutamyltransferase from the non-genetically modified Streptomyces mobaraensis strain M 2020197. EFSA Journal, 22(1), e8509. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8509

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8509


05.12.2023          29.01.2024 


EC 2.3.2.13  Transglutaminase

Protein-Glutamin-γ-Glutamyltransferase

"Klebeenzym"


EFSA-Q-2021-00651


TOS:          91,1%

spez. Akt.: 13,1 U/mg TOS


Verwendung in 8 Verarbeitungs- prozessen - Vernetzung von Proteinen


Exposition: 3,489 mg TOS/kg bw

                                 und Tag

NOAEL:       91 mg TOS/kg bw

                                  und Tag


Je nach Altersgruppe liegt die Expositionsspanne (MOE) zwischen 26 - 133




Aufgrund der geringen MOE`s wird das Lebensmittelenzym als

 

unsicher


angesehen

Mucorpepsin       Rhizomucor miehei Stamm FRO

Das Lebensmittelenzym Mucorpepsin (EC 3.4.23.23) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Rhizomucor miehei Stamm FRO von DSM Food Specialties B.V. hergestellt. Das Enzym kann chemisch modifiziert werden, um eine thermolabile Form herzustellen. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in drei Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen: Verarbeitung von Milcherzeugnissen zur Herstellung von (1) Käse, (2) essbarem Labkasein, (3) fermentierten Milcherzeugnissen. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,072 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium ermittelte bei 2000 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, einen Wert, bei dem keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, und es wurden fünf Übereinstimmungen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen bei einer ernährungsbedingten Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann, aber als gering einzustufen ist, mit Ausnahme von Personen, die auf Senfproteine sensibilisiert sind, bei denen das Risiko nicht höher ist als beim Verzehr von Senf. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024):.Safety evaluation of the food enzyme Mucor pepsin from the non-genetically modified Rhizomucor miehei strain FRO. EFSA Journal, 22(1), e8512. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8512

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8512




06.12.2023      19.01.2024


EC 3.4.23.23  Mucorpepsin


EFSA-Q-2023-00017


TOS:         3.6% 

spez. Akt.: 19.6 IMCU/mg TOS.


Verwendung in der Milchverar-beitung: Käse, Labkasein,

fermentierte Milcherzeugnisse


Exposition: 0,072 mg TOS / bw                               und Tag

NOAEL:      2000 mg TOS / bw 

                           und Tag





  keine Sicherheitsbedenken


β-Galactosidase          Papiliotrema terrestris strain AE-BLC

Das Lebensmittelenzym β-Galaktosidase (β-d-Galaktosid-Galaktohydrolase; EC 3.2.1.23) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Papiliotrema terrestris Stamm AE-BLC von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus betrachtet. Es ist für die Herstellung von Galakto-Oligosacchariden (GOS) aus Laktose bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-Total Organic Solids (TOS) wurde bei der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,441 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 1800 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 4082 führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass ein Risiko allergischer Reaktionen bei ernährungsbedingter Exposition gegenüber diesem Lebensmittelenzym nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme β-galactosidase from the non-genetically modified Papiliotrema terrestris strain AE-BLC. EFSA Journal, 22 (1), e8515. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8515

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8515




06.12.2023       12.01.2024 


EC 3,2.1.23  ß-Galactosidase


 EFSA-Q-2022-00190


TOS:         92.4%

spez. Akt.: 6.3 U/mg TOS.


Herstellung von Galakto-Oligo-

                        sacchariden


Exposition: 0,441 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


NOAEL:       1800 mg TOS/kg bw


MOS-Sicherheitsspane: 4082



   Keine Sicherheitsbedenken

β-Xylanase               Bacillus velezensis Stamm AR-112              GVO

Das Lebensmittelenzym Endo-1,4-β-Xylanase (4-β-d-Xylan-Xylanohydrolase, EC 3.2.1.8) wird mit dem gentechnisch veränderten Bacillus velezensis Stamm AR-112 von AB Enzymes GmbH hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Verwendung in Backprozessen bestimmt. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym-Total Organic Solids (TOS) wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 0,024 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Da der Produktionsstamm B. velezensis Stamm AR-112 die Anforderungen für die qualifizierte Sicherheitsvermutung (QPS) bei der Sicherheitsbewertung erfüllt und der Produktionsprozess keinen Anlass zur Besorgnis gab, sind keine toxikologischen Daten erforderlich. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen das Risiko allergischer Reaktionen bei einer Exposition über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


CEP Panel (2024):. Safety evaluation of the food enzyme endo-1,4-β-xylanase from the genetically modified Bacillus velezensis strain AR-112. EFSA Journal, 22(1), e8516. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8516

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8516




06.12.2024       12.01.2024 


EC 3.2.1.8   ß-Xylanase


EFSA-Q-2022-00194


TOS:          12,4 % 

spez. Akt.:  27 XylH / mg TOS. 


Verwendung in Backprozessen


Exposition: 0,024 mg TOS/kg bw

                                und Tag


QPS-Qrganismus




    keine Sicherheitsbedenken

 

Glucan 1,4-α-Maltohydrolase       Bacillus subtilis Stamm BABSC                   GVO

Das Lebensmittelenzym Glucan-1,4-α-Maltohydrolase (4-α-d-Glucan-α-Maltohydrolase, EC 3.2.1.133) wird mit dem gentechnisch veränderten Bacillus subtilis Stamm BABSC von Advanced Enzyme Technologies Ltd. hergestellt. Die Anforderungen für den Ansatz der qualifizierten Sicherheitsvermutung (QPS) sind nicht erfüllt. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist für die Verwendung in Backprozessen und bei der Stärkeverarbeitung zur Herstellung von Glukosesirupen und anderen Stärkehydrolysaten bestimmt. Da Restmengen an gesamten organischen Feststoffen (TOS) entfernt werden, wurde die ernährungsbedingte Exposition bei der Stärkeverarbeitung zur Herstellung von Glukosesirupen und anderen Stärkehydrolysaten nicht berechnet. Für Backprozesse wurde die ernährungsbedingte Exposition auf bis zu 0,101 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag in der europäischen Bevölkerung geschätzt. Der Antragsteller hat keine toxikologischen Studien vorgelegt. Bei einer Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen wurde eine Übereinstimmung mit einem Allergen der Atemwege gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die Aufnahme über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. In Ermangelung geeigneter Daten zur vollständigen Charakterisierung des Produktionsstamms war das Gremium nicht in der Lage, eine Schlussfolgerung über die Sicherheit des Lebensmittelenzyms unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen zu ziehen.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme glucan 1,4-α-maltohydrolase from the genetically modified Bacillus subtilis strain BABSC. EFSA Journal, 22(1), e8508. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8508

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8508




05.12.2023       12.01.2024 


EC 3.2.1.133 Glucan-1,4-α-

                  Maltohydrolase

                   maltogene Amylase


EFSA-Q-2017-00546

TOS:         85.2% 

spez. Akt.: 78.1 MAN U/mg TOS


Verwendung in Backprozessen und der Stärkeverarbeitung


Exposition durch Bacvprozesse

                 0,101 mg TOS/kg bw

                  und Tag


Produktionsstamm erfüllt nicht den QPS-Status


In Ermangelung von Daten konnten keine Aussagen zur  Sicherheit gemacht werden.

Leucin-Aminopeptidase     Aspergillus sp. strain AE-MB

Das Lebensmittelenzym Leucyl-Aminopeptidase (EC 3.4.11.1) wird mit dem nicht gentechnisch veränderten Aspergillus sp. Stamm AE-MB von Amano Enzyme Inc. hergestellt. Das Lebensmittelenzym gilt als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus. Es ist für die Verwendung in fünf Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen: Verarbeitung von Milcherzeugnissen zur Herstellung von (1) Aromaextrakten; Verarbeitung von Pflanzen- und Pilzerzeugnissen zur Herstellung von (2) Proteinhydrolysaten; Verarbeitung von Fleisch- und Fischerzeugnissen zur Herstellung von (3) Proteinhydrolysaten, (4) modifizierten Fleisch- und Fischerzeugnissen und Verarbeitung von (5) Hefe und Hefeprodukten. Die ernährungsbedingte Exposition gegenüber dem Lebensmittelenzym Total Organic Solids (TOS) wurde in der europäischen Bevölkerung auf bis zu 2,273 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium ermittelte einen Wert von 183 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag, bei dem keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden. Die berechnete Expositionsspanne für jede Altersgruppe betrug 135 (Säuglinge), 81 (Kleinkinder), 83 (Kinder), 109 (Jugendliche), 160 (Erwachsene) und 184 (ältere Menschen). Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt, wobei keine Übereinstimmungen gefunden wurden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko einer allergischen Reaktion durch Nahrungsmittelexposition nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Die Sicherheit des Lebensmittelenzyms konnte angesichts der abgeleiteten Expositionsspannen nicht nachgewiesen werden. Daher kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen nicht als sicher angesehen werden kann.

 

CEP Panel (EFSA 2024). Safety evaluation of the food enzyme leucyl aminopeptidase from the non-genetically modified Aspergillus sp. strain AE-MB. EFSA Journal, 22(1), e8506. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8506

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8506




06.12.2023         11.01.2024


EC 3.4.11.1  Leucin- 

                   Aminopeptidase


EFSA-Q-2014-00114


TOS:         93,4 %

spez. Akt.: 4.9 UNIT/mg TOS


Verwendung in fünf Prozessen


Exposition: 2,273 mg TOS/kg bw

                                    und Tag 

NOAEL:      183 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


MOS für die unterschiedlichen Gruppen

Säuglinge 135,  Kleinkinder 81

Kinder 83,         Jugendliche 109

Erwachsene 160, Ältere 184



       Sicherheitsbedenken

   

Phosphoinositide-Phospholipase C   Pseudomonas fluorescens Stamm PIC      GVO

Das Lebensmittelenzym Phosphoinositidphospholipase C (1-Phosphatidyl-1D-myo-inositol-4,5-bisphosphat-Inositoltrisphosphohydrolase EC 3.1.4.11.) wird mit dem gentechnisch veränderten Pseudomonas fluorescens Stamm PIC von DSM Food specialties B.V. hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym ist frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA. Es ist zur Verwendung bei der Verarbeitung von Fetten und Ölen zur Herstellung von raffinierten Speisefetten und -ölen durch Entschleimen bestimmt. Da Restmengen der gesamten organischen Feststoffe durch die Wasch- und Reinigungsschritte während der Entschleimung entfernt werden, wurden eine Abschätzung der ernährungsbedingten Exposition und Toxizitätstests als unnötig erachtet. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmungen gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch die Aufnahme über die Nahrung nicht ausgeschlossen werden kann, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.


CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme phosphoinositide phospholipase C from the genetically modified Pseudomonas fluorescens strain PIC. EFSA Journal, 22 (1), e8513. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8513

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8513



06.12.2023       11.01.24

 

EC 3.1.4.11 Phosphoinositid-

                   phospholipase C


EFSA-Q-2021-00654


TOS:         11,8 %

spez. Akt.: 101.9 IPRU/mg TOS


Verarbeitung von Ölproduktion


TOS wird während de Verarbeitung vollkommen entfernt, daher keine TOX-Daten erforderlich.


   Keine Sicherheitsbedenken


Cellulase, Glucanase und Xylanase   Trichoderma reesei Stamm AR-256.

Das Lebensmittelenzym, das Cellulase (EC 3.2.1.4), Endo-1,3(4)-β-Glucanase (EC 3.2.1.6) und Endo-1,4-β-Xylanase (EC 3.2.1.8) enthält, wird von der AB-Enzymes GmbH mit dem nicht gentechnisch veränderten Trichoderma reesei Stamm AR-256 hergestellt. Dieses Lebensmittelenzym wurde bereits zuvor einer Sicherheitsbewertung unterzogen*, in der die EFSA zu dem Schluss kam, dass dieses Lebensmittelenzym bei der Verwendung in sieben Lebensmittelherstellungsverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt. Daraufhin beantragte der Antragsteller die Ausweitung der Verwendung auf zwei weitere Verfahren. In dieser Bewertung aktualisierte die EFSA die Sicherheitsbewertung dieses Lebensmittelenzyms bei der Verwendung in insgesamt neun Lebensmittelherstellungsverfahren: Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern zur Herstellung von 1) Backwaren, 2) anderen Erzeugnissen auf Getreidebasis als Backwaren, 3) Brauerzeugnissen, 4) Stärke- und Glutenfraktionen, 5) destilliertem Alkohol; Verarbeitung von Obst und Gemüse zur Herstellung von 6) Wein und Weinessig, 7) Säften, 8) anderen Obst- und Gemüseerzeugnissen als Säften und 9) aus Obst gewonnenen destillierten alkoholischen Getränken, die nicht aus Trauben gewonnen werden. Da bei drei Lebensmittelherstellungsverfahren die gesamte organische Feststoffmenge (TOS) aus den fertigen Lebensmitteln entfernt wird oder nicht in diese übergeht, wurde die ernährungsbedingte Exposition gegenüber der Lebensmittelenzym-TOS nur für die übrigen sechs Verfahren geschätzt. Sie betrug bis zu 4,049 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag in der europäischen Bevölkerung. Unter Verwendung des NOAEL-Wertes (no observed adverse effect level), der im vorherigen Gutachten angegeben wurde (939 mg TOS/kg Körpergewicht pro Tag), ermittelte das Gremium eine revidierte Expositionsmarge von mindestens 232. Auf der Grundlage der revidierten Expositionsberechnung und des Ergebnisses der früheren Bewertung kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den revidierten vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

EFSA CEP Panel (2024): Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme containing cellulase, endo-1,3(4)-β-glucanase and endo-1,4-β-xylanase from the non-genetically modified Trichoderma reesei strain AR-256. EFSA Journal, 22(1), e8510. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8510

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8510




06.12.2023        08.01.2024


EC 3.2.1.4  Cellullase

EC 3.2.1.6  ß-Glucanase

EC 3.2.1.8  ß-Xylanase 


EFSA-Q-2023-00386


Erweiterung der Anwendunsbereiche



Exposition: 4,049 mg TOS/kg bw

                                 und Tag

NOAEL:         939 mg TOS/kg bw

                                 und Tag


MOS-Sicherheitsspanne: 232








   Keine Sicherheitsbedenken

 

3-Phytase            Aspergillus niger Stamm NPH           GVO

Das Lebensmittelenzym 3-Phytase (Myo-Inositol-Hexakisphosphat-3-Phosphohydrolase EC 3.1.3.8) wird mit dem gentechnisch veränderten Aspergillus niger Stamm NPH von DSM Food Specialties hergestellt. Die genetischen Veränderungen geben keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das Lebensmittelenzym wurde als frei von lebensfähigen Zellen des Produktionsorganismus und seiner DNA angesehen. Es ist für die Verwendung in drei Lebensmittelherstellungsverfahren vorgesehen: Verarbeitung von Getreide und anderen Körnern zur Herstellung von (1) Backwaren und (2) destilliertem Alkohol sowie die Verarbeitung von Pflanzen- und Pilzerzeugnissen zur Herstellung von (3) pflanzlichen Analoga von Milch und Milchprodukten. Da in destilliertem Alkohol keine Restmengen an organischen Feststoffen (TOS) enthalten sind, wurde die ernährungsbedingte Exposition nur für die beiden verbleibenden Lebensmittelherstellungsverfahren berechnet. Sie wurde für die europäische Bevölkerung auf bis zu 0,553 mg TOS/kg Körpergewicht (KG) pro Tag geschätzt. Genotoxizitätstests ergaben keine Sicherheitsbedenken. Die systemische Toxizität wurde anhand einer 90-tägigen oralen Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung an Ratten bewertet. Das Gremium stellte fest, dass bei 833 mg TOS/kg KG pro Tag, der höchsten getesteten Dosis, keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden, was im Vergleich zur geschätzten ernährungsbedingten Exposition zu einer Expositionsspanne von mindestens 1506 % führte. Es wurde eine Suche nach der Ähnlichkeit der Aminosäuresequenz des Lebensmittelenzyms mit bekannten Allergenen durchgeführt und keine Übereinstimmung gefunden. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass das Risiko allergischer Reaktionen durch ernährungsbedingte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann (außer bei der Herstellung von destilliertem Alkohol), die Wahrscheinlichkeit jedoch gering ist. Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass dieses Lebensmittelenzym unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gibt.

 

CEP Panel (2024): Safety evaluation of the food enzyme 3-phytase from the genetically modified. EFSA Journal, 22 (1), e8514. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8514

https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2024.8514




06.12.2023      12.01.2024


EC 3.1.3.8   3-Phytase


EFSA-Q-2022-00193

TOS:         27,8 %

spez. Akt.: 107.6 FTU/mg TOS


Verwendung für drei Verarbei-tungsprozesse


Exposition: 0,553 mg TOS/kg bw

                                 und Tag

NOAEL:       833 mg TOS/kg bw

                                und Tag


MOS-Sicherheitsspanne: 1506






   Keine Sicherheitsbedenken




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