Alle Anträge von Lebensmittelenzymen, die bis Stichtag 11.März 2015 bei der Kommission eingegangen sind und anschließend von der EFSA als gültig erklärt wurden, müssten bereits in der Bewertungsphase überführt worden sein. Allerdings ist nicht klar ersichtlich nach welchen Kriterien, die EFSA bzw. die CEP-Unit die Anträge dem wissenschaftlichen Ausschuss zur Bewertung zuweist.
Der Zeitraum für die Fertigstellung einer Stellungnahme zur Sicherheit eines Lebensmittelenzyms hängt vorwiegend von der Anzahl und „Schwere“ der Nachfragen des wissenschaftlichen Ausschusses und der „Schnelligkeit“ der Rückantworten des Antragsstellers ab.
Entsprechend der Gesetzeslage kann die Unit-List erst erstellt werden, wenn alle Lebensmittelenzyme aus der Stichtagsliste abschließend auf ihre Sicherheit bewertet wurden. Noch stehen für 40 Lebensmittelenzyme die Bewertungen aus, wobei für 7 Lebensmittelenzyme die Anträge dem Ausschuss noch nicht vorgelegt worden sind.
2024 sind 56 Anträge zur Sicherheitsbewertung von Lebensmittelenzymen bei der EFSA eingegangen. 15 Anträge beziehen sich auf Lebensmittelenzyme, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen (GVMO) gewonnen wurden. Bei den Anträgen wurde nicht unterschieden, ob es sich um komplette Neubewertungen handelt oder nur um Anträge zur Erweiterung des Anwendungsspektrums.
Insgesamt sind 171 Anträge im Bewertungsverfahren. Aus der Stichtagsliste sind noch 40 Anträge in Bewertungsverfahren, 7 wurden dem Ausschuss noch nicht zur Bearbeitung vorgelegt. Die Union-Liste ist nicht vor Mitte 2026 zu erwarten.